3886/AB XXIII. GP

Eingelangt am 15.05.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0051-I/A/3/2008

Wien, am     14  . Mai 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3926/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist festzustellen, dass eine endgültige statistische Auswertung der Daten aus 2007 noch nicht erfolgt ist. Die Zahlen- bzw. Prozentangaben sind daher vorläufige und können von den tatsächlichen noch geringfügig differieren.

 

Frage 1:

Im Jahr 2007 wurden 2745 Meldungen über RASFF an die Mitgliedstaaten weitergeleitet, davon waren

-          875 Meldungen sogenannte „alerts“ (Meldungen über Waren die möglicherweise am europäischen Markt sind),

-          1870 Informationsmeldungen (Meldungen über Waren bei denen davon auszugehen ist, dass sie nicht am europäischen Markt sind, wie z.B. Zurückweisungen an der EU-Außengrenze, abgelaufene Waren…) und

-          571 ergänzende Meldungen zu „alerts“ und

-          322 ergänzende Meldungen zu Informationsmeldungen.

 

Fragen 2 und 5:

Seit 1. März 2007 wird die administrative Abwicklung des Schnellwarnsystems nicht mehr vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend sondern von der AGES, Institut für Lebensmitteluntersuchung Salzburg, Kontakt- und Unterstützungsstelle, durchgeführt.

Aufgaben des Risikomanagements werden nach wie vor vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend wahrgenommen.

 

Bis 1. März 2007 wurden alle „alert“ Meldungen, seit 1. März werden jene, bei denen die Möglichkeit des Inverkehrbringens gegeben ist (574 Meldungen) an die für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmittel zuständigen Landeshauptleute (Lebensmittelaufsichtsbehörden und/oder Veterinärbehörden) weitergeleitet. Diese Weiterleitung erfolgte unabhängig davon, ob sie in Österreich nach den Bestimmungen des Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetzes als „gesundheitsschädlich“ beurteilt wurden oder nicht. Nach Fertigstellung der Beurteilung nach dem österreichischen LMSVG wird diese ergänzend übermittelt.

 

Auch Informationsmeldungen oder zusätzliche Meldungen werden, soweit sie Österreichrelevanz besitzen, an die genannten Behörden übermitttelt.

 

Die genannten Behörden wurden vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend in den Ländern angewiesen, Nachschau zu halten und gegebenenfalls weitere Veranlassungen zu treffen bzw. Maßnahmen zu setzen.

 

Oblag anderen Ressorts eine Zuständigkeit in bestimmten Bereichen, wurden die Meldungen an diese weitergeleitet (z.B. Weiterleitung der Informationsmeldungen über Zurückweisungen an der Grenze bei pflanzlichen Lebensmitteln an das Bundesministerium für Finanzen als zentrale Stelle für die Zollbehörden).

 

Fragen 3 und 6:

Folgende Lebensmittel waren von den Meldungen betroffen:

 

653 - Nüsse, Erzeugnisse aus Nüssen und „snacks“,

545 - betrafen Fische, Krustentiere und Mollusken,

418 - Obst und Gemüse

222 - Fleisch und Fleischerzeugnissen, Wild und Geflügel und Geflügelerzeugnisse,

128 - Getreide und Backwaren,

123 - diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel,

123- Kräuter und Gewürze,

104 - Süßwaren, Honig und Gelee royal,

49 - nicht alkoholische Getränke,

46 - Kakao und Kakaoerzeugnisse, Kaffe und Tee,

38 - Suppen und Saucen,

29 - Fette und Öle,

23 - Fertigmenüs,

21 - Milch und Milchprodukte,

14 - Eier und Eiprodukte,

7 - Zusatzstoffe

7 - Mineralwässer

 

Die restlichen Meldungen betrafen alkoholische Getränke (außer Wein), Wein, Trinkwasser, Speiseeis und Desserts und gemischte, nicht eindeutig einer Warengruppe zuordenbare Lebensmittel.

 

Die betroffenen Mengen sind in jeder einzelnen der Meldungen unterschiedlich und reichen von relativ wenigen und kleinen Packungseinheiten bis zu mehreren Tonnen.

Diese für alle Notifikationen anzuführen, würde den Rahmen der Beantwortung sprengen, eine Erfassung in einzelne Produktgruppen erfolgt nicht.

Die statistische Aufschlüsselung der Meldungen auf Herkunftsländer wird erst im Mai 2008 vorliegen und kann erst dann beantwortet werden (wird nachgereicht).

 

Frage 4:

Eine Begutachtung der über RASFF gemeldeten Lebensmittel nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) und damit eine mögliche Beurteilung als „gesundheitsschädlich“ erfolgte bei jenen Meldungen, bei denen die Möglichkeit eines Inverkehrbringens in Österreich gegeben war – nicht also bei den Informationsmeldungen (betreffen v. a. Zurückweisungen an EU-Außengrenzen) und auch nicht bei „alert“-Meldungen, bei denen ein Vertrieb nach Österreich auszuschließen war.

 

Unter den „alert“-Meldungen betreffend Lebensmittel, bei denen die Möglichkeit des Inverkehrbringens in Österreich bestand, wurden 288 als „gesundheitsschädlich“ gemäß LMSVG beurteilt.

 

Frage 7:

Österreich hat 56 Fälle von Lebensmitteln (nicht umfasst sind ergänzende Meldungen zu „alert“ oder zu Informationsmeldungen) an die entsprechende Stelle in der Europäischen Kommission weitergeleitet und zwar hinsichtlich Pestiziden in Gemüse, Parasiten in Lebensmitteln, genetisch veränderter Mikroorganismen (GVO) in Reis, pathogener Mikroorganismen (Salmonellen, Listeria monocytogenes, Enterobacter sakazakii) in Lebensmitteln, nicht deklarierter Allergene (Gluten) in Lebensmitteln, anderer Biokontaminanten (Histamin, Dioxin, Benzpyren) in Lebensmitteln, Mykotoxinen in Lebensmitteln, Fremdkörper in Lebensmitteln, Stechapfel in grünen Bohnen.

 

Frage 8:

In 41 Fällen wurden nach dem LMSVG als „gesundheitsschädlich“ beurteilte Lebensmittel an die EK gemeldet.

Die Fälle betrafen Stechapfel in grünen Bohnen, Pestizide in Gemüse, Parasiten in Fischfilets, Salmonellen in Geflügelzubereitung bzw. Sesamsamen, Listerien in Fisch, Enterobacter sakazakii in Kindernährmitteln, Fremdkörper in Quinoa und Kren, Aflatoxine in Lebensmitteln wie Mandeln und Haselnüssen, Benzo(a)pyren in Dorschleber, getrocknetem Fisch, Kürbiskernöl, Sprotten, Dioxin in Fischleber, Histamin in Fischerzeugnissen, nicht deklariertes Gluten in Suppe bzw. Buchweizenmehl.

 

Frage 9:

Abhängig von Relevanz und Zuständigkeiten werden die Meldungen an das Bundesministerium für Finanzen, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und an die Landeshauptleute (Lebensmittelaufsichtbehörden und/oder Veterinärbehörden) übermittelt.

Seit 1. März 2007 wird dies im Auftrag des BMGFJ vom Institut für Lebensmitteluntersuchung Salzburg der AGES, Kontakt- und Unterstützungsstelle durchgeführt.

 

 

Frage 10:

In einem Fall (betreffend Dorschleber) erfolgte eine Information der Öffentlichkeit gemäß § 43 LMSVG.

 

Zu den Fragen 11 bis 13 ist einleitend festzustellen, dass Rücknahmen vom Markt auch bei als „für den menschlichen Verzehr ungeeignet“ beurteilten Waren erfolgen und damit bei Waren, die nicht innerhalb des RASFF erfasst werden.

 

Weiters gab es im Berichtszeitraum eine unterschiedliche Interpretation der verwendeten Ausdrücke und damit eine unterschiedliche Zuordnung bei der Erfassung der Daten (z.B: unter Rückruf ist – nach einer Klarstellung in einer Arbeitsgruppe der EK - der Rückruf von den Konsument/inn/en, also eine Information der Öffentlichkeit zu verstehen; „Rückruf vom Markt“, also von den belieferten Betrieben wird als „Rücknahme“ bezeichnet).

 

Im Rahmen des mehrjährigen integrierten Kontrollplanes wird eine Verbesserung der Datenqualtität angestrebt.

 

Frage 11:

In 18 Fällen erfolgte eine Information der Öffentlichkeit.

Die Fälle betrafen Enterobacter sakazakii in Kindernährmitteln, Benzo(a)pyren in Dorschleber, Kardamon, Sprotten, getrocknetem Wels, Kürbiskernöl, Dioxin in Dorschleber, Fremdkörper in Süßwaren bzw. mariniertem Hering, Fremdkörper in Quinoa, Salmonellen in Salami, Allergene in Buchweizenmehl, erhöhter Jodgehalt in Seetang.

 

Frage 12:

In 58 Fällen.

 

Frage 13:

In 17 Fällen.

 

Frage 14:

In den Jahren 2006 und 2007 wurde in Österreich (im BMGFJ) kein Antrag auf Zulassung eines neuartigen LM oder einer neuartigen LM-Zutat gemäß Artikel 4 ("ordentliches Verfahren") der Verordnung (EG) Nr. 258/97 ("Novel Food Verordnung") eingereicht.

Im Rahmen des sogenannten "vereinfachten Verfahrens", d.h. aufgrund einer Notifikation an die Europäische Kommission nach Artikel 5 og. Verordnung, wurde auf Basis einer Bestätigung der wesentlichen Gleichwertigkeit durch die AGES folgendes Produkt in der Europäischen Gemeinschaft auf den Markt gebracht:

2006: 1 Noni Saft (Saft der Frucht Morinda Citrifolia)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin