3965/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. April 2008 unter der Zahl 3985/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Krawalle und überraschte Polizei“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 11:

Die Aufhebung des Platzverbotes wurde durch ein Behördenorgan der Bundespolizeidirektion Wien veranlasst. Die Reduzierung des Polizeikontingentes erfolgte durch das Landespolizeikommando Wien im Einvernehmen mit dem Behördenorgan der Bundespolizeidirektion Wien.

 

Zu den Fragen 2 und 10:

Das Lagebild stellte sich vor dem Zeitpunkt der Aufhebung des Platzverbotes als durchgehend sehr ruhig dar und ließ den Schluss zu, dass es im weiteren Verlauf des Abends zu keinen Störaktionen kommen werde. Das Polizeikontingent wurde auf Grund der um 22:30 Uhr vorliegenden Lagebeurteilung reduziert. Die Lagebeurteilung war maßgeblich für die Aufhebung des Platzverbotes.

 

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Es liegen keine Hinweise vor, dass sich ein Beamter im Sinne des § 302 StGB strafbar gemacht hätte.

 

Zu Frage 5:

Eine derartige Aussage eines Behördenvertreters ist mir nicht bekannt.

 

Zu Frage 6:

Beim gegenständlichen Vorfall wurden Kräfte der WEGA eingesetzt.

 

Zu Frage 7:

Nach ho. Informationsstand fand vor dem Museumsquartier keine Versammlung statt. Im Museumsquartier fand ein Treffen einer größeren Gruppe statt.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Eine Ansammlung von Vermummten im Nahbereich der Hofburg fand nicht statt. Allerdings formierte sich eine Gruppe von ca. 100 vermummten Personen aus der Veranstaltungsstätte Museumsquartier zu einem Marsch in Richtung Hofburg. Diesem schlossen sich im weiteren Verlauf ca. 300 nicht vermummte Personen spontan an. Eine solche Entwicklung war aufgrund des bis dahin friedlichen Ablaufes nicht vorhersehbar.

 

Zu den Fragen 12, 13 und 14:

Die stattgefundenen Ereignisse waren nicht nach dem Versammlungsgesetz zu beurteilen, da die wesentlichen Merkmale einer Versammlung im Sinne des VersG nicht vorlagen. Im gegenständlichen Fall verfolgten die Beteiligten offenkundig ausschließlich das Ziel zu randalieren bzw. provokativ zu belästigen. Eine Auflösung der „Demonstration“ gemäß den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes war daher aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Ein Vordringen der Demonstranten zur Hofburg konnte durch die Aufbietung aller verfügbaren Einsatzkräfte erfolgreich verhindert werden. Daher spaltete sich circa die Hälfte der Demonstranten von der Gruppe vor der Hofburg ab und sammelte sich am Ring. Ein Abzug von Einsatzkräften von der Hofburg war zu diesem Zeitpunkt aus sicherheitspolizeilichen Gründen nicht vertretbar.

 

 

 

Zu den Fragen 17, 18 und 19:

Es fanden keine Festnahmen statt.

 

Zu den Fragen 20 und 21:

Es wurden insgesamt 11 Anzeigen erstattet, davon 11 gegen „Unbekannt“.

 

Zu Frage 22:

Es wurden 11 Fälle von Sachbeschädigung bekannt. In allen Fällen wurde Anzeige erstattet.

 

Zu Frage 23:

Zum Zeitpunkt der Anzeigenlegung konnte der Sachschaden mit einer Summe von € 3.980,--beziffert werden.

 

Zu Frage 24:

Die Behörde hat bei Vorliegen der in § 36 SPG genannten Voraussetzungen ein Platzverbot zu erlassen. Ist daher im Rahmen des Opernballs mit gefährlichen Angriffen in diesem Sinne zu rechnen, wird das Platzverbot zu verordnen sein.

 

Zu Frage 25:

Die Sicherung des WKR-Balles war gewährleistet.