3966/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.05.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. April 2008 unter Zahl 4026/J-NR/2008 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausgleichsmaßnahmen nach der Schengenerweiterung“ an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

In der polizeilichen Kriminalstatistik werden  für die angefragten Zeiträume folgende Daten ausgewiesen:

 

STEIERMARK

Angezeigte Fälle

Jän. 07

5.317

Feb. 07

4.910

März 07

5.371

Jän.-März 2007

15.598

Jän. 08

4.002

Feb. 08

4.496

März 08

4.807

Jän.-März 2008

13.305

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen nach der Schengenerweiterung erfolgt in 3 Phasen.

Mit Beginn der Schengenerweiterung am 21.12.2007 wurde von der systematischen Grenzkontrolle zu selektiven polizeilichen Kontrollen (Ausgleichsmaßnahmen - AGM) im Grenzraum übergegangen. Darüber hinaus wurden bzw. werden entsprechend den Verkehrsströmen im gesamten österreichischen Transitstreckennetz (Schienen- und Straßenverkehr) und in Ballungsräumen verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollmechanismen eingerichtet.

So wurden  - soweit es sich in der Fragestellung um das Bundesland Steiermark handelt -  in dieser 1. Phase in der Steiermark für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen gesamt 7 Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen mit 61 Planstellen eingerichtet,  die durch Versetzungen bzw. durch vorübergehende Zuteilungen von Bediensteten mit Beginn der Schengenerweiterung den Dienstbetrieb aufgenommen haben (erster Schritt für den Aufbau der Ausgleichsmaßnahmenstruktur). Außerdem wurde vorerst ein Großteil des bis 21.12.2007 in der Grenzkontrolle und -überwachung eingesetzten Personals unter Nutzung der bisherigen Infrastruktur im grenznahen Bereich belassen und somit eine entsprechende Kontrolldichte im Grenzraum für einen mehrmonatigen Beobachtungszeitraum (Phase 2) sichergestellt. Gleichzeitig wurde dadurch auch für die temporäre Wiederaufnahme der Grenzkontrolle anlässlich der EURO 2008 vorgesorgt.

 

Konkret werden derzeit neben den normalen sicherheitsdienstlichen Streifen durchschnittlich

      durchgeführt.

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

Wie zuvor in der Beantwortung zu den Fragen 3 und 4 erwähnt, erfolgt die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen in 3 Phasen. Nach der vorangehend erörterten Umsetzung der Phase 1 erfolgt in einer 2. Phase eine Analyse der polizeilichen Maßnahmen und deren Auswirkungen aus der Phase 1. Anhand der aktuellen polizeilichen Lage sowie der Analyseergebnisse wird die weitere Strategie entwickelt und darauf aufbauend zielgerichtet das weitere Organisations- und Personaleinsatzkonzept für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen erstellt, das beginnend mit  Ende 2008 schrittweise umgesetzt wird (Phase 3).

Von diesen Faktoren sind somit alle weiteren Maßnahmen in Bezug auf die Organisation,
den Personaleinsatz und die Infrastruktur abhängig.