3966/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.05.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. April 2008 unter Zahl 4026/J-NR/2008 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausgleichsmaßnahmen nach der Schengenerweiterung“ an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
In der polizeilichen Kriminalstatistik werden für die angefragten Zeiträume folgende Daten ausgewiesen:
STEIERMARK |
Angezeigte Fälle |
Jän. 07 |
5.317 |
Feb. 07 |
4.910 |
März 07 |
5.371 |
Jän.-März 2007 |
15.598 |
Jän. 08 |
4.002 |
Feb. 08 |
4.496 |
März 08 |
4.807 |
Jän.-März 2008 |
13.305 |
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen nach der Schengenerweiterung erfolgt in 3 Phasen.
Mit Beginn der Schengenerweiterung am 21.12.2007 wurde von der systematischen Grenzkontrolle zu selektiven polizeilichen Kontrollen (Ausgleichsmaßnahmen - AGM) im Grenzraum übergegangen. Darüber hinaus wurden bzw. werden entsprechend den Verkehrsströmen im gesamten österreichischen Transitstreckennetz (Schienen- und Straßenverkehr) und in Ballungsräumen verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollmechanismen eingerichtet.
So wurden - soweit es sich in der Fragestellung um das Bundesland Steiermark handelt - in dieser 1. Phase in der Steiermark für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen gesamt 7 Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen mit 61 Planstellen eingerichtet, die durch Versetzungen bzw. durch vorübergehende Zuteilungen von Bediensteten mit Beginn der Schengenerweiterung den Dienstbetrieb aufgenommen haben (erster Schritt für den Aufbau der Ausgleichsmaßnahmenstruktur). Außerdem wurde vorerst ein Großteil des bis 21.12.2007 in der Grenzkontrolle und -überwachung eingesetzten Personals unter Nutzung der bisherigen Infrastruktur im grenznahen Bereich belassen und somit eine entsprechende Kontrolldichte im Grenzraum für einen mehrmonatigen Beobachtungszeitraum (Phase 2) sichergestellt. Gleichzeitig wurde dadurch auch für die temporäre Wiederaufnahme der Grenzkontrolle anlässlich der EURO 2008 vorgesorgt.
Konkret werden derzeit neben den normalen sicherheitsdienstlichen Streifen durchschnittlich
durchgeführt.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Wie zuvor in der Beantwortung zu den Fragen 3 und 4 erwähnt, erfolgt die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen in 3 Phasen. Nach der vorangehend erörterten Umsetzung der Phase 1 erfolgt in einer 2. Phase eine Analyse der polizeilichen Maßnahmen und deren Auswirkungen aus der Phase 1. Anhand der aktuellen polizeilichen Lage sowie der Analyseergebnisse wird die weitere Strategie entwickelt und darauf aufbauend zielgerichtet das weitere Organisations- und Personaleinsatzkonzept für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen erstellt, das beginnend mit Ende 2008 schrittweise umgesetzt wird (Phase 3).
Von diesen Faktoren
sind somit alle weiteren Maßnahmen in Bezug auf die Organisation,
den Personaleinsatz und die Infrastruktur abhängig.