4061/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. April 2008 unter der Nr. 4134/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend Verluste von PCs- und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien ge­­richtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø      Wie viele PCs samt Festplatten wurden 2005-2007 in Ihrem Ministerium verlustig gemeldet? Wie viele wurden gestohlen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Ø      Welches Ergebnis erbrachten die erstatteten Strafanzeigen?

Ø      Welcher Schaden ist dadurch jeweils entstanden, sowohl dem Bund als auch den vom Datendiebstahl Betroffenen?

Keine.

Zu Frage 4:

Ø      Wie viele Laptops wurden 2005-2007 in Ihrem Ministerium als verlustig gemel­det? Wie viele davon wurden gestohlen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

2005: 4 (Diebstahl)
2006: 2 (Diebstahl)
2007: 2 (Diebstahl)

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø      Waren die Daten verschlüsselt? Wenn ja, wie?

Ø      Ist der Ausbau und eine Neumontage dieses Verschlüsselungsprogramms auf einen anderen Laptop möglich?

Der Zugriff auf Daten auf dem Notebook war durch UserlD und Passwort geschützt, darüber hinaus waren die Daten nicht zusätzlich verschlüsselt. Ein Zugriff auf Daten von elektronischen Akten oder von Mails über die Notebooks war nicht möglich.

Zu Frage 7:

Ø      Welches Ergebnis erbrachten die erstatteten Strafanzeigen?

Es liegen keine Ergebnisse der Strafanzeigen vor.

Zu Frage 8:

Ø      Welcher Schaden ist dadurch jeweils entstanden, sowohl dem Bund als auch den vom Datendiebstahl Betroffenen?

Der Schaden betrug 7.303,49 ; dabei handelt es sich um den Zeitwert der gestohle­nen Geräte.

Im Jahr 2005 wurde in drei von vier Fällen des Notebookdiebstahls Regress nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz geltend gemacht. Die aufgrund der Regressfor­derungen an den Bund bezahlte Summe betrug insgesamt 1.416,38.

In einem Fall, der den Diebstahl eines Notebooks betrifft, der 2007 verübt wurde, wird derzeit noch die Geltendmachung eines Regresses geprüft.

Bei den übrigen angeführten Notebookdiebstählen ergab die Sachverhaltsprüfung jeweils keine Grundlage für die Geltendmachung eines Ersatzanspruches.

Zu Frage 9:

Ø      Wie viele Handys und Speichercomputer wurden 2005-2007 in Ihrem Ministerium als verlustig gemeldet? Wie viele davon wurden gestohlen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

2006: 2 Handys (eines davon durch Diebstahl)

2007: 1 Handy (Diebstahl)

 

Zu Frage 10:

Ø      Welches Ergebnis erbrachten die erstatteten Strafanzeigen?

Es liegen keine Ergebnisse der Strafanzeigen vor.

Zu Frage 11:

Ø      Welcher Schaden ist dadurch jeweils entstanden, sowohl dem Bund als auch den vom Datendiebstahl Betroffenen?

Der Schaden betrug 558,5 ; dabei handelt es sich um den Zeitwert der gestohlenen Mobiltelefone.

Zu Frage 12:

Ø      Wie viele Speicher-Sticks, CDs und DVDs mit Daten wurden 2005-2007 in Ihrem Ministerium als verlustig gemeldet? Wie viele davon wurden gestohlen (Aufschlüs­selung auf Jahre)?

Es wurde insgesamt ein Speicher-Stick im Jahr 2007 als Verlust gemeldet.

Zu Frage 13:

Ø      Welches Ergebnis erbrachten die erstatteten Strafanzeigen?

Es wurde keine Strafanzeige erstattet.

Zu Frage 14:

Ø      Welcher Schaden ist dadurch jeweils entstanden, sowohl dem Bund als auch den vom Datendiebstahl Betroffenen?

Es ist kein Schaden entstanden.

Zu den Fragen 15 und 16:

Ø      Wurden auch Ihrem Bundesministerium bzw. Ihren Ressortleitern von privaten Firmen Laptops kostenlos zur Verfügung gestellt? Wenn ja, von welchen Unter­nehmen?

Ø      Wie viele wurden zur Verfügung gestellt? Wie viele wurden in der Zwischenzeit bereits zurückgegeben?

Von privaten Firmen wurden keine Laptops zur Verfügung gestellt.