4064/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.06.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Strache und weitere Abgeordnete haben am 10. April 2008 unter der Zahl 4072/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Causa Nussbaumer“ gerichtet.

                                         

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung war innerhalb des Bundesministeriums für Inneres die befasste Dienststelle und bemühte sich über zahlreiche bestehende und zu diesem Zweck hergestellte Kontakte im In- und Ausland, um Informationen zum Verbleib des Entführten, um ein Lebenszeichen und um Möglichkeiten, den Entführten nach Österreich zurück bringen zu können. Hier gab es immer wieder Hoffnung, doch letztendlich war es leider nicht möglich ein Lebenszeichen zu erhalten. Im Rahmen der Anstrengungen war eine Reihe von Auslandsdienstreisen erforderlich, die von den zuständigen Beamten wahrgenommen wurden.

 

Zu den Fragen 7 bis 12:

Nein.

 

Zu Frage 13:

Die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten verlief reibungslos.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Seitens des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurden, je nach Erforderlichkeiten der Situation, Bedienstete in den Krisenstab entsandt.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Es wurde nach den Erfordernissen der jeweiligen Situation mit den entsprechenden Stellen zusammengearbeitet.

 

Zu Frage 18:

Wie bereits Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten im Rahmen ihrer Beantwortung der parlamentarischen Anfrage vom 24. Jänner 2008 (siehe Nr. 2393/AB zu 2323/J) unter anderem ausgeführt hat, wurde in der österreichischen Botschaft in Kuwait ein umfassendes Informationsnetzwerk errichtet, um zweckdienliche Informationen zu erlangen. In dieses Netzwerk waren auch die internationalen Kontakte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eingebunden.

 

Zu den Fragen 19 bis 21:

Dazu liegen keine schlüssigen und nachvollziehbaren Informationen vor.

 

Zu den Fragen 22 und 23:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurde nach der  Identifizierung am 29. März 2008 vom FBI informiert.

 

Zu den Fragen 24 und 25:

Zu diesen Fragen darf auf die Ausführungen von Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4071/J  verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 26 bis 32:

Das Bundesministerium für Inneres hat keinen Verbindungsbeamten in den USA und plant derzeit keine Entsendung.

 

Zu Frage 33:

Die Bediensteten des BVT haben auf Anordnung über die im Dienstplan vorgesehenen Dienststunden hinaus Dienst zu versehen (Mehrdienstleistung). Eine exakte Aufzeichnung, wie viele der geleisteten Mehrdienstleistungen ausschließlich im Zusammenhang mit dem Fall Nussbaumer geleistet wurden, existiert nicht.

 

Zu den Fragen 34 bis 39:

Von zahlreichen ausländischen Sicherheitsbehörden, sonstigen staatlichen Stellen, aber auch von Privatpersonen wurde selbsttätig oder über Ersuchen Hilfe angeboten und vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung – soweit zweckdienlich - in Anspruch genommen.

 

Zu den Fragen 40 bis 43:

Genannter wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung  nicht befragt, da dieser im Irak aufhältig sein soll.

 

Zu den Fragen 44 bis 49:

Es liegen derzeit keine verifizierten Informationen vor.

 

Zu Frage 50:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurde zeitlich unmittelbar vor der gemeinsamen Pressekonferenz des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten informiert.

 

Zu Frage 51:

Das BVT hat alle erforderlichen und sachgerechten Maßnahmen getroffen. Es darf in diesem Zusammenhang auch auf das bei der Staatsanwaltschaft Wels anhängige Verfahren verwiesen werden.

 

Zu Frage 52:

Es darf auf die Beantwortung der Fragen 22 und 23 verwiesen werden.