4118/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2008
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BM für Innere

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

     

                                                                              

 

 

 

Die Abgeordneten Mag. Weinzinger, Freundinnen und Freunde haben am
24. April 2008 unter der Nummer 4147/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Genderaspekte der Staatsbürgerschaftsverleihung“ gestellt.

 

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der nachstehenden Tabelle sind die volljährigen Personen, nach Geschlecht getrennt, die in den Jahren 2000 bis 2007 eingebürgert worden sind, zu entnehmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschlecht

 

2000

*) 2001 (19 u. mehr)

*)

2001

(18 u. mehr)

 

2002

 

2003

 

2004

 

2005

 

2006

 

2007

Männl.

7.505

9.643

9.731

10.971

13.139

12.371

10.473

7.648

3.523

Weibl.

7.857

9.757

9.862

10.826

13.646

12.456

10.664

8.477

4.793

 

 

*) Zum Jahr 2001 ist anzumerken, dass die Volljährigkeit von 19 Jahre auf 18 Jahre mit 01.07.2001 herabgesetzt wurde. Die Statistik Austria weist jedoch nur die Gesamtzahlen der über 18 bzw. über 19 Jahre alten Personen aus. Es kann nicht unterschieden werden, wer in diesem Jahr volljährig nach der alten bzw. nach der neuen Bestimmung wurde.

 

 

Zu Frage 2:

Eine Aufschlüsselung, wie viele dieser Personen in Österreich geboren wurden, liegt nicht vor.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Es liegt nur die Auswertung nach dem Rechtsgrund (§ 11a – Ehe mit ÖsterreicherIn) vor, jedoch kann keine Differenzierung nach dem Geschlecht vorgenommen werden.

 

Gem. § 11a StbG gab es in den Jahren

2005:   3.750

2006:   3.180

2007:   1.129

Einbürgerungen nach der genannten Bestimmung.

 

Zu Frage 5:

Da nur die Auswertung nach dem Rechtsgrund (§ 10 StbG - 10-jähriger Aufenthalt) vorliegt, kann keine Differenzierung nach dem Geschlecht vorgenommen werden.

 

Gem. § 10 StbG gab es in den Jahren

2005:   10.638

2006:   7.528

2007:   3.844

Einbürgerungen nach der genannten Bestimmung.

 


Zu Frage 6:

Die Anzahl der aufrechten Aufenthaltstitel von volljährigen Drittstaatsangehörigen, die das unbefristete Niederlassungsrecht bescheinigen, ergibt per 31.12.2007 (Auswertung am 09.05.2008) insgesamt 238.165 Fälle.

Davon entfielen 126.950 an Männer und 111.215 an Frauen.

 

Im Übrigen sind "unbefristete Aufenthaltstitel" im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (wie bereits seit 01.01.2003 im Fremdengesetz 1997) nicht vorgesehen.