4180/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.06.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 25. April 2008 unter der Nummer 4180/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die in Kärnten untergebrachten Asylwerber“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 5:

Statistische Aufzeichnungen, wie hoch die Anzahl der Asylwerber/Asylberechtigten/subsidiär Schutzberechtigten zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Bundesland ist, werden nicht geführt.

 

Es kann jedoch darüber Auskunft gegeben werden, wie viele Asylwerber / Asylberechtigte / subsidiär Schutzberechtigte sich im Bundesland Kärnten in Grundversorgung befanden, da die Zu- und Abgänge der sich in Grundversorgung befindlichen Asylwerber / Asylberechtigten / subsidiär Schutzberechtigten, im Betreuungsinformationssystem des Bundes registriert werden.

 

 

 

Allerdings befinden sich nicht alle Asylwerber / Asylberechtigte / subsidiär Schutzberechtigte in Grundversorgung (z.B. mangelnde Hilfsbedürftigkeit oder Vorliegen von Ausschlussgründen). Dabei ist jedoch eine Abfrage für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt nicht möglich.

 

Mit Stichtag 16.05.2008 befanden sich 904 grundversorgte Asylwerber in Kärnten, davon 703 in einer organisierten und 201 in einer individuellen Unterkunft.

 

Mit Stichtag 16.05.2008 befanden sich 50 grundversorgte Asylberechtigte in Kärnten, davon 39 in einer organisierten und 11 in einer individuellen Unterkunft.

 

Mit Stichtag 16.05.2008 befanden sich 54 grundversorgte subsidiär Schutzberechtigte in Kärnten.

 

Zur Frage 4:

Grundsätzlich kann keine absolute Zahl der Abweichung angegeben werden, da diese Zahl sich täglich verändert, es ist aber eine punktuelle Auswertung auf Basis des Betreuungsinformationssystems des Bundes möglich. Zum Stichtag 16.05.2008 befanden sich 999 Leistungsbezieher (Grundversorgte auch mit abgeschlossenem Verfahren) in Kärnten. Das ergibt eine Abweichung von minus 39,58 % zum Soll-Stand.

 

Zur Frage 6:

Eine Zuordnung von strafbaren Handlungen zu Asylwerbern, die seit 2006 in Kärnten untergebracht sind, ist nicht möglich.