4366/AB XXIII. GP
Eingelangt am 11.07.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0178-I/A/4/2008 Wien, 9.Juli 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4456/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Im nachgefragten Zeitraum wurden eine Klage im Jahr 2004 und eine im Jahr 2007 eingebracht. Der Gerichtssprengel ist in beiden Fällen Wien.
Fragen 2, 3, 4 und 5:
In keinem dieser Fälle liegt ein das Verfahren beendendes rechtskräftiges Urteil vor. Eine Beantwortung der Fragen 3 bis 5 erübrigt sich daher.
Fragen 6 und 7:
Jahr |
Zahl der Fälle |
Summe in Euro |
2000 |
0 |
0,00 |
2001 |
3 |
338,51 |
2002[1] |
107 |
49.694,79 |
2003 |
3 |
2.385,68 |
2004 |
11 |
4.133,64 |
2005 |
14 |
7.764,58 |
2006 |
0 |
0,00 |
2007 |
2 |
559,17 |
Gesamt |
140 |
64.876,37 |
Frage 8:
In keinem Fall wurden Regressforderungen (§ 3 AHG) gestellt.
[1] Bei der Mehrzahl der Fälle im Jahr 2002 (ca. 90%) handelt es sich um Ansprüche aus der im Wege der Amtshaftung abzuwickelnden Staatshaftung, basierend auf einem dem EU‑Recht widersprechenden Gesetzgebungsakt (§ 253d iVm § 587 Abs. 4 ASVG idF SRÄG 2000, BGBl. I 2000/43); den Geschädigten wurden die Zinsen für den Differenzbetrag zwischen einer vorerst bezogenen Leistung aus der Arbeitslosenversicherung und der verspätet ausbezahlten Pension ersetzt.