4387/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.07.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/115-PMVD/2008                                                                                             11. Juli 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juni 2008 unter der Nr. 4603/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Zukunft der Miliz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Die Funktion des Milizbeauftragten ist nicht unbesetzt.

Zu 4:

Die Miliz als integraler Bestandteil des Gesamtsystems des Österreichischen Bundesheeres dient im Rahmen des militärstrategischen Reaktionsdispositivs in erster Linie der Sicher­stellung der Ergänzung beziehungsweise der erforderlichen Durchhaltefähigkeit präsenter Strukturen durch flexible Aufbietung sowie dem Erhalt einer entsprechenden Rekon­struktionsfähigkeit für den Fall einer gravierenden Änderung der aktuellen militär­strategischen Lage. Neben diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen unterstützt die Miliz Auslandseinsätze jeglicher Art, wobei es insbesondere im Rahmen eines klassischen, multinational strukturierten Peacekeeping-Einsatzes möglich sein kann, dass die Masse dieser Kontingente durch Milizkräfte gestellt wird.

Zu 5:

Zum Stichtag 13. Juni 2008 gehörten 189.185 Wehrpflichtige dem Milizstand an. Da Frauen nicht wehrpflichtig sind, gehören sie nicht dem Milizstand an, sie können jedoch Miliztätigkeiten nach § 39 Wehrgesetz 2001 leisten. Derzeit gehören 233 Frauen, die Ausbildungsdienst geleistet haben und mindestens den Dienstgrad „Gefreite“ erreicht haben, der sogenannten „Personalreserve Frauen“ an. Diese Frauen können ihre militärische Karriere im Rahmen von Miliztätigkeiten und Auslandseinsatzpräsenzdiensten fortsetzen. 38 Frauen in der Personalreserve sind beordert.

Zu 6 und 7:

Die notwendigen Personalressourcen für die bestehenden Milizverbände waren immer sichergestellt. Der Befüllungsgrad der Milizbataillone bewegt sich inklusive Personal­reserven zwischen 92,5 % und 140,75 %. Da detaillierter Auskünfte zu dieser Frage Rückschlüsse auf einsatzrelevante Daten zuließen, deren Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung geboten ist (Art. 20 Abs. 3 B-VG), ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.

Zu 8:

Grundsätzlich stehen rund 12.000 übungspflichtige, unbefristet beorderte Wehrpflichtige des Milizkaders in Ausbildung, sofern sie in ihrer Einsatzfunktion an den Übungen und an der Fort- und Weiterbildung teilnehmen. Von diesen 12.000 haben sich derzeit 464 Wehrpflichtige des Milizkaders sowie 180 Einjährig-Freiwillige für konkrete Ausbildungs­vorhaben gemeldet.

Zu 9 und 10:

Anhand von umfangreichem Informationsmaterial wird während des Grundwehrdienstes beziehungsweise bei Mitarbeitern in befristeten Dienstverhältnissen im Rahmen von KIOP/KPE im Zuge der jährlichen Personalgespräche über die Möglichkeiten in der Miliz informiert. Diese Information ergeht auch an Kaderpersonal, das aus dem Dienststand ausscheidet.

Als Anreiz für eine freiwillige Meldung zu Milizübungen können Grundwehrdienst leistende Soldaten beispielsweise Dienstfreistellung und Anerkennungsprämien von 75 € bis zu 350 € gewährt werden. Weiters wurde für diejenigen, die sich freiwillig für eine Miliztätigkeit gemeldet haben, ein eigener Wehrdienstausweis mit der Kennzeichnung „Miliz“ eingeführt.

Zu 11:

Es gibt derzeit 127 Milizunteroffiziersanwärter und 546 Berufsunteroffiziersanwärter (diese Zahl setzt sich aus zwei Turnussen zusammen, da sich 296 UO-Anwärter bereits im Lehrgang befinden und 250 UO-Anwärter unmittelbar vor dessen Beginn stehen).

Zu 12:

Im Jahr 2006 wurden an der Heeresunteroffiziersakademie 159 Berufsunteroffiziere ausge­mustert, im Jahr 2007 139 Berufsunteroffiziere. Mit der Beförderung zum Wachtmeister wurde die Milizunteroffizierslaufbahn im Jahr 2004 von 276, im Jahr 2005 von 164, im Jahr 2006 von 136 und im Jahr 2007 von 120 Milizunteroffiziersanwärtern abgeschlossen. Der Rückgang bei der Anzahl der Milizunteroffiziere resultiert aus der seinerzeitigen politischen Entscheidung, ab Mitte 2004 auf die Heranziehung von Wehrpflichtigen des Milizstandes zur Leistung von Truppenübungen und damit korrespondierend auf die Leistung des Grundwehrdienstes von mehr als sechs Monaten zu verzichten. Auf Grund dieser Neuregelung war der bis dahin gehandhabte Ablauf der Milizunteroffiziersausbildung nicht mehr anwendbar und ein Neueinstieg in diese wurde ausgesetzt. Mit dem Wirksamwerden der neugestalteten Milizunteroffiziersausbildung ist ab 2009 zu rechnen.

Zu 13, 14 und 17:

Die letzte „Beorderte Waffenübung“ (BWÜ) eines gesamten Bataillons wurde vom 29. Mai 2008 bis 7. Juni 2008 in Kärnten durchgeführt. In der zweiten Jahreshälfte sind Beorderte Waffenübungen von Bataillonen in der Steiermark und Niederösterreich geplant. Sonderwaffenübungen zur Schulung von Teilen der Miliztruppen sowie BWÜ der präsenten Truppen mit ihrem jeweiligen Milizanteil finden über das Jahr verteilt statt. Die Anordnung erfolgt mit dem Waffenübungsprogramm für das jeweilige Kalenderjahr als Bestandteil des Ausbildungskalenders, wobei die Übungsdauer maximal zehn Tage plus drei Tage Vorstaffelung beträgt.

Zu 15:

Wehrpflichtige nutzen freiwillige Waffenübungen überwiegend zur Fortbildung im Österreichischen Bundesheer, wobei die jeweilige Dauer von den angebotenen Kurs- und Seminarinhalten abhängt.

Zu 16:

Der Umfang der Mittel für Mehrdienstleistungen führten zu keiner Benachteiligung der Miliz durch unterdurchschnittliche Zuweisung von finanziellen Mehrdienstleistungsmitteln für Kaderpersonal.

 

Zu 18:

Der Anteil der Personen, die Auslandseinsatzpräsenzdienst leisten, beträgt zwischen 10 % bei EUFOR Tschad/RCA bis rund 74 % bei UNDOF/Golan.

Zu 19:

Die Kommunikation zwischen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Milizverbänden erfolgt beispielsweise über die Arbeitsgruppe „Miliz 2010“. Im Zuge von Sitzungen dieser Arbeitsgruppe werden durch im Bundesministerium für Landesverteidigung zuständige Bearbeiter milizrelevante Themen präsentiert und in der Arbeitsgruppe diskutiert. Das Ergebnis der Besprechungen fließt in die Bearbeitungen und damit in die Entscheidungen meines Ressorts ein.

Zu 20 und 21:

Beschaffungen dienen dem Österreichischen Bundesheer. Da die Miliz ein Teil des Österreichischen Bundesheeres ist, kommen diese Beschaffungen naturgemäß auch der Miliz zugute.