4426/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Mai 2008 unter der Zl. 4376/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4, 8 und 9:

Die Berücksichtigung von ökologischen, ethischen und sozialen Kriterien bei der Beschaffung von Gütern ist mir ein wichtiges Anliegen und wird im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) unter Berücksichtigung der Rahmenverträge für Ausschreibungen durch die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) und unter Beachtung der Grundsätze von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit umgesetzt.

So werden etwa im BMeiA jährlich ca. 400 kg Fair Trade Kaffee angekauft. Auch integrative und geschützte Werkstätten werden als Lieferanten berücksichtigt, zum Beispiel bei der Beschaffung von Tischtüchern und Servietten im Repräsentationsbereich des BMeiA. Auch in Zukunft werden diese Beschaffungsschwerpunkte berücksichtigt werden.

Dienstbekleidung wird vom BMeiA keine beschafft.


Der weitaus überwiegende Teil der einschlägigen Beschaffungen in meinem Ressort -darunter auch chlorfreies Papier - erfolgt jedoch über Ausschreibungen und Rahmenverträge der BBG. Ich verweise daher auch auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 4377/J-NR/2008 durch den Bundesminister für Finanzen.

Darüber hinaus verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Unterstützung von Fair Trade durch mein Ressort im Rahmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA). Wie ich zuletzt anlässlich meiner Teilnahme an der Jahresbilanzpressekonferenz von Fair Trade am 7. Mai 2008 festgehalten habe, ist das Ziel dieser Unterstützung die Schaffung von konkreten Zukunftsperspektiven und somit eine nachhaltige Verringerung der Armut.
Fair Trade hat hier eine Vorreiterrolle. Der Grundgedanke dieser Initiative steht im Einklang mit den Prinzipien der OEZA, die auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Die OEZA unterstützt die Arbeit von Fair Trade seit 1996.

Zu den Fragen 5 bis 7:

Die vom BMeiA selbst durchgeführten Ausschreibungen betreffen großteils Leistungen im Zusammenhang mit dem Bau bzw. der Sanierung von Immobilien und keine Beschaffungen von im Ausland produzierten Waren.

Nach dem Bundes-Vergabegesetz (§ 84 BVergG) besteht dabei grundsätzlich die Verpflichtung, einschlägige Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation hinsichtlich Vereinigungs- und Kollektivvertragsfreiheit, Arbeitsverträge der öffentlichen Hand, Gleichheit des Entgelts, allgemeine Nichtdiskriminierung, Abschaffung der Zwangs- und Kinderarbeit sowie Mutterschutz einzuhalten.

 

Bei Bauarbeiten in den Auslandsvertretungen wird streng auf das laut ILO-Konventionen erlaubte Mindestalter geachtet, ebenso beim Abschluss von Reinigungsverträgen und bei der Aufnahme von Hauspersonal.