4443/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.07.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am       Juli 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0079-I/4/2008

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4390/J vom 21. Mai 2008 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Meeresfische und Meeresfrüchte – Zollkontrollen 2007“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Wie auch schon in den Beantwortungen der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 853/J vom 23. Mai 2007 und weiterer Voranfragen ausgeführt, möchte ich einleitend erwähnen, dass eine Überprüfung der Einfuhren von Meeresfischen (Waren der Positionen 0301 bis 0305 und 1604 der Kombinierten Nomenklatur) und Meeresfrüchten (Waren der Positionen 0306, 0307 und 1605 der Kombinierten Nomenklatur) hinsichtlich der angesprochenen Verunreinigungen, Schadstoffe, Schwermetallbelastungen und dergleichen nicht zum Aufgabenbereich der Zollverwaltung gehört. Die Kompetenz zur Feststellung der Verkehrsfähigkeit bzw. der Schadstoffkontrolle obliegt der Lebensmittelaufsichtsbehörde, welche gemäß Bundesministeriengesetz zum Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend ressortiert.

Zu 1.:

Aus Drittstaaten wurden im Jahr 2007 folgende Mengen an Meeresfrüchten (Krusten-, Schalen- und Weichtiere) und Meeresfischen nach Österreich eingeführt:

 




Herkunftsland

Einfuhrmenge (Tonnen)

Meeresfrüchte

Meeresfische


Armenien

5,352

 

Bangladesch

27,968

 

Chile

1,260

257,319

China

35,876

68,709

Dominikanische Republik

0,102

 

Ecuador

 

361,411

Indien

85,159

1,792

Indonesien

5,889

120,154

Island

0,027

0,034

Israel

 

0,152

Kanada

18,027

1,063

Kenia

0,002

 

Kolumbien

 

35,111

Kroatien

 

54,637

Kuba

0,0004

 

Malaysia

0,014

 

Malediven

1,552

3,634

Marokko

1,440

314,350

Myanmar

 

10,558

Neuseeland

 

0,350

Norwegen

 

23,480

Oman

0,579

0,548

Papua-Neuguinea

 

16,055

Peru

 

0,338

Philippinen

0,007

344,159

Russische Föderation

 

18,000

Schweiz

0,815

16,156

Singapur

0,128

 

Sri Lanka

15,614

21,008

Südkorea

6,950

8,789

Thailand

0,329

2.724,550

Türkei

 

166,475

Ukraine

0,089

 

Vereinigte Arabische Emirate

1,166

1,057

Vereinigte Staaten von Amerika

11,906

3,463

Vietnam

0,008

771,462

 

Anzumerken ist, dass die vorstehende Aufstellung nur jene für Österreich bestimmten Einfuhrsendungen umfasst, die auch in Österreich verzollt wurden. Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keine Zahlen für Sendungen von Meeresfrüchten aus Drittstaaten vor, die in anderen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft verzollt und anschließend als innergemeinschaftliche Lieferung nach Österreich verbracht wurden. Betreffend derartige Sendungen (demnach auch betreffend innergemeinschaftliche Lieferungen aus Deutschland) können daher keine Angaben gemacht werden.

 

Zu 2.:

Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung zu Punkt 2. der parlamentarischen Anfrage
Nr. 1873/J vom 16. Juni 2004 durch meinen Amtsvorgänger verweisen.

 

Zu 3. bis 7.:

Im Jahr 2007 wurden keine derartigen Warenproben in der Technischen Untersuchungs-anstalt (TUA) untersucht.

 

Zu 8.:

Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung zu Pkt. 8. der parlamentarischen Anfrage Nr. 853/J vom 23. Mai 2007 verweisen.

 

Zu 9.:

Ein Sonderprojekt betreffend die Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten betreffend die Kontrolle von Meeresfrüchten bzw. -fischen im Jahr 2007 ist meinem Ressort nicht bekannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen