4450/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.07.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                           Wien, am 17. Juli 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0145-IK/1a/2008

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4495/J betreffend "Müllverbrennungsanlagen und Ökostrom", welche die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 4. Juni 2008 an mich richteten, stelle ich eingangs fest, dass aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich keine Auskünfte über unternehmensspezifische Daten individueller Ökostromanlagen erteilt werden können. Die nachstehenden Informationen wurden mir von der OeMAG – Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, welche auch der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegt, mit Datenstand 24. Juni 2008 zur Verfügung gestellt.

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Nein.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Keine.


Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

In der gesamten Ökobilanzgruppe, in der alle Ökostromanlagen zusammengefasst sind, gibt es 75 Biomasseanlagen mit einer Engpassleistung von insgesamt 206.860 kW, die Abfälle mit hohem biogenen Anteil i.S.d. § 5 Abs. 1 Z 1 Ökostromgesetz zufeuern.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Derzeit erhalten bundesweit neun Hybrid- bzw. Mischfeuerungsanlagen mit einer Engpassleistung von 1.184 kW eine Förderung aus den Mitteln des Ökostrom-regimes.