4545/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.08.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0124-I/A/3/2008
Wien, am 5 . August 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4687/J der Abgeordneten Strache und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1-5:
Ein Vorschlag für eine Regierungsvorlage zu einem „Lebenspartnerschaftsgesetz“ wurde bislang nicht vorgelegt, sodass sich die Frage der Zustimmung derzeit nicht stellt.
Das Bundesministerium für Justiz hat lediglich den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) zur Begutachtung versendet. Zu diesem Entwurf hat das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, auf die ich hiermit ausdrücklich verweise.
Zur Frage 6.:
Wenngleich die Erläuterungen des vom Bundesministerium für Justiz vorgelegten Begutachtungsentwurfs ausführen, dass die Adoption eines Kindes durch die beiden Lebenspartner ebenso wie die Adoption des Kindes einer Partnerin oder eines Partners durch den anderen Teil ausgeschlossen bleiben soll, wird vorgeschlagen, ein explizites gesetzliches Adoptionsverbot zu normieren. Die Adoption eines Kindes durch den Lebenspartner eines Elternteils wurde im Übrigen erst kürzlich durch eine OGH-Entscheidung für den Bereich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin