4545/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.08.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0124-I/A/3/2008

Wien, am   5   . August 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4687/J der Abgeordneten Strache und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1-5:

Ein Vorschlag für eine Regierungsvorlage zu einem „Lebenspartnerschaftsgesetz“ wurde bislang nicht vorgelegt, sodass sich die Frage der Zustimmung derzeit nicht stellt.

 

Das Bundesministerium für Justiz hat lediglich den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) zur Begutachtung versendet. Zu diesem Entwurf hat das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, auf die ich hiermit ausdrücklich verweise.

 

 

 

Zur Frage 6.:

Wenngleich die Erläuterungen des vom Bundesministerium für Justiz vorgelegten Begutachtungsentwurfs ausführen, dass die Adoption eines Kindes durch die beiden Lebenspartner ebenso wie die Adoption des Kindes einer Partnerin oder eines Partners durch den anderen Teil ausgeschlossen bleiben soll, wird vorgeschlagen, ein explizites gesetzliches Adoptionsverbot zu normieren. Die Adoption eines Kindes durch den Lebenspartner eines Elternteils wurde im Übrigen erst kürzlich durch eine OGH-Entscheidung für den Bereich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin