4570/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.08.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 25.06.2008 unter der Nr. 4654/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Internetkriminalität - Strafdelikte durch ein IT-Medium“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Fragen 1 bis 10:
Im Jahr 2007 wurden nachstehende Straftaten mit dem Tatmittel Internet bekannt:
Angezeigte Fälle |
Jahr 2007 |
Tatbegehung mittels IT-Medium |
4086 |
Tatbegehung mittels IT-Medium (Abhören von Datenverkehr) |
1 |
Tatbegehung mittels IT-Medium (Datenbezogene Wirtschaftsspionage) |
- |
Tatobjekt ist das IT-Medium (Hardware-Sabotage) |
- |
Tatobjekt ist das IT-Medium (Hacking) |
18 |
Tatobjekt ist das IT-Medium (Trojanische Pferde) |
3 |
Tatobjekt ist das IT-Medium (Viren) |
- |
Tatobjekt ist das IT-Medium (Software-Sabotage) |
10 |
Tatobjekt ist das IT-Medium (Würmer) |
- |
Tatobjekt ist das IT-Medium (Telefon-Phreaking) |
29 |
Zu Fragen 11 bis 21:
Einleitend ist anzumerken, dass sich die Ausweisung des § 126a StGB alt in der Kriminalstatistik nur auf Straftaten vor dem 01.10.2002 bezieht. Die nunmehrige Ausweisung des § 126a StGB bezieht sich auf Delikte laut dem am 01.10.2002 in Kraft getretenen StrÄG 2002 (unter anderem neue Bestimmungen zum Schutz vor Computerkriminalität). Die Fragen 14 und 16 finden daher ab dem Jahr 2003 keine Beantwortung.
Angezeigte Fälle |
Jahr 2007 |
I-VI 2008 |
§ 118a StGB (Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem) |
40 |
15 |
§ 119 StGB (Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses) |
7 |
3 |
§ 119a StGB (Missbräuchliches Abfangen von Daten) |
7 |
1 |
§ 126a StGB (Datenbeschädigung) - Vergehen |
61 |
27 |
§ 126a StGB (Datenbeschädigung) - Verbrechen |
1 |
1 |
§ 126b StGB (Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems) |
4 |
3 |
§ 126c StGB (Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten) |
38 |
18 |
§ 148a StGB (Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch) - Vergehen |
177 |
26 |
§ 148a StGB (Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch) - Verbrechen |
9 |
2 |
Zu Frage 22:
Auf europäischer Ebene bestehen derzeit mit den Richtlinien zum Datenschutz, zum Fernabsatz, zum E-Commerce und über die Vorratsdatenspeicherung sowie dem EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme sehr umfangreiche und für die Bekämpfung der Internetkriminalität ausreichende Regelungen.
Zu Frage 23:
Im Jahr 2007 wurden 1976 Fälle (Anzeigen) von Betrug bei Internetauktionen bekannt.
Zu Frage 24:
Eine besondere Herausforderung bei der Bekämpfung der Internetkriminalität stellen so genannte Bot-Netzwerke dar. Durch die Verbreitung von Schadprogrammen ist es Kriminellen möglich, die Kontrolle über fremde Rechner zu erlangen und diese in ein eigenes Netzwerk einzubinden. Mit solchen Bot-Netzwerken können Täter einzelne Rechner oder ganze Netzwerke lahm legen oder für die Versendung von Spam- und Phishingmails verwenden. Die Bekämpfung von Bot-Netzwerken ist nur im Rahmen einer engen internationalen Kooperation möglich.
Zu Frage 25:
Die Kriminalstatistik zeigt, dass vor allem die Begehung von herkömmlichen Delikten unter Verwendung eines IT-Mediums zugenommen hat. Strafrechtlich geht es hier vor allem um Vermögensdelikte, beispielsweise Betrug oder Erpressung im Internet. Es wurden aber auch Delikte wie Datenbeschädigungen und widerrechtliche Zugriff auf Computersysteme vermehrt angezeigt.
Zu Frage 26:
Die internationale Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden erfolgt entweder im Interpolweg oder über Europol, wodurch eine rasche Bearbeitung der Anfragen und Informationen gesichert ist. Darüber hinaus verstärken und unterstützen internationale Aktivitäten und Initiativen die Zusammenarbeit der zuständigen Sicherheitsbehörden durch einen unmittelbaren Informationsaustausch.