4583/AB XXIII. GP
Eingelangt am 11.08.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0145-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4651/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Antipiraterieabkommen (ACTA) – Verhandlungen durch die Europäische Kommission (EK)“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 12:
Für den Entwurf eines multilateralen Handelsübereinkommens zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie – „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) ist in Österreich das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit führend zuständig. Inhaltlich handelt es sich insofern um eine Querschnittsmaterie, als Maßnahmen im Bereich des Rechts des gewerblichen Rechtsschutzes (zuständig: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit), des Urheberrechts, des Zivilprozessrechts und des Strafrechts (zuständig: Bundesministerium für Justiz) sowie der Grenzbeschlagnahme rechtsverletzender Importe (zuständig: Bundesministerium für Finanzen) geplant sind.
Das Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission wurde im Art. 133-Ausschuss des Rates behandelt, in dem Österreich durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vertreten wird.
Aus Sicht des Bundesministeriums für Justiz sollten in Übereinkommen mit Drittstaaten keine Verpflichtungen zu strafrechtlichen Maßnahmen vorgesehen werden, die innerhalb der EU noch nicht akkordiert sind.
Das Bundesministerium für Justiz wird darauf drängen, dass der Vorsitz im Namen der EU die Verhandlungen führt und zunächst die Ratsarbeitsgruppe Materielles Strafrecht befasst wird, soweit in Übereinkommen strafrechtliche Inhalte vorgesehen sind.
. August 2008
(Dr. Maria Berger)