4586/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.08.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0144-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4648/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Justizirrtümer“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 18:

Zu dieser Anfrage möchte ich zunächst festhalten, dass im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme, der außerordentlichen Wiederaufnahme und der Erneuerung des Strafverfahrens keinesfalls generell von Justizirrtümern gesprochen werden kann. Dabei handelt es sich vielmehr um Regulative, die auch dazu dienen, nachträgliche Änderungen der Beweislage adäquat berücksichtigen zu können bzw. Verfahren zu überprüfen, bei denen ein nachteiliger Einfluss einer Verletzung der EMRK auf den Inhalt einer strafgerichtlichen Entscheidung nicht von vorneherein ausgeschlossen werden kann. Davon ausgehend können die zuvor ergangenen Urteile – insbesondere gemessen an der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Beweislage – nicht a priori als falsch bezeichnet werden.

Eine Beantwortung der Fragen kann jedoch nicht erfolgen. Das den Justizbehörden zur Verfügung stehende elektronische Register sieht die Erfassung von Verfahrensschritten im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Strafverfahrens erst seit dem Jahr 1996 vor. Anträge auf außerordentliche Wiederaufnahme des Strafverfahrens sowie auf Erneuerung des Strafverfahrens sind erst seit 2006 bzw. 2005 im Register abrufbar. Mit diesen Registereintragungen kombinierte Abfragen nach Verfahrensergebnissen, nach Deliktsgruppen, nach der Strafhöhe oder der Anzahl der in Haft befindlichen Personen sind jedoch nach wie vor nicht möglich, sodass eine händische Auswertung jedes einzelnen betreffenden Aktes zumindest seit dem Jahr 1990 nötig wäre. Dies ist jedoch aufgrund des damit verbundenen und unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht durchführbar. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich im Rahmen von Anfragebeantwortungen keine Aufträge im Umfang wissenschaftlicher Studien an die derzeit stark belasteten staatsanwaltschaftlichen Behörden erteilen kann.

Ich habe aber – auch in Umsetzung des Regierungsprogramms und einer Entschließung des Nationalrates vom März 2007 – kurz nach meinem Amtsantritt eine Arbeitsgruppe zur Optimierung der Justizstatistik im Bundesministerium für Justiz eingesetzt. Bereits im August 2007 wurde mit dem Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie der Universität Wien zur Projektumsetzung und wissenschaftlichen Begleitung ein Werkvertrag geschlossen.


Das Mandat dieser Arbeitsgruppe ist weit gefasst und zielt auf eine signifikante Verbesserung der Datengrundlage der Justizpolitik ab. Der Teilnehmerkreis dieser Arbeitsgruppe ist umfassend angelegt und bezieht sämtliche mit der Erstellung von Justizstatistiken befassten Stellen sowie den wissenschaftlichen Bereich mit ein.

 

. August 2008

 

(Dr. Maria Berger)