4622/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.08.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                    Wien, am       August 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0104-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4656/J vom 26. Juni 2008 der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kollleginnen und Kollegen, betreffend Einsparungen bei Projekten der Verwaltungsreform, IT-Kosten im Bundesministerium für Finanzen und Vergaben der Legistik an externe Beratungsfirmen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Im Fokus der Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ stehen Einsparungen in Unternehmen. Wesentlich ist dabei, dass es sich bei diesen Einsparungen um Effizienzsteigerungen unter Beibehaltung der Schutzbestimmungen wie etwa für Bürgerinnen und Bürger oder Umwelt handelt. Auf Basis internationaler Erfahrungen wird jedoch auch mit positiven Effekten innerhalb der öffentlichen Verwaltung gerechnet. Zum derzeitigen Zeitpunkt können die verwaltungsinternen Einsparungen noch nicht beziffert werden, da sich die Initiative in der Phase der Maßnahmenplanung befindet. Die im März 2008 vorgelegte Maßnahmenliste, welche 133 Reduktionsvorhaben umfasst, wird derzeit aktualisiert und konkretisiert.

 

Das Projekt FinanzOnline ab 16“ wurde am 25. September 2007 implementiert. Seither haben sich ca. 11.000 Minderjährige zu FinanzOnline angemeldet. Einsparungen aus diesem Projekt ergeben sich daraus, dass Minderjährige nunmehr ihre Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr in Papierform sondern elektronisch einreichen können. Wie im Rechnungshofbericht betreffend „E-Government im Bereich der Finanzverwaltung mit dem Schwerpunkt FinanzOnline“ vom 17. März 2006 aufgezeigt wird, betragen die Kosten für den Eingang einer Abgabenerklärung in Papierform 0,900 €, während die Kosten für den Eingang einer Abgabenerklärung über FinanzOnline 0,447 € ausmachen. Die damit erzielte Kostenreduktion von 0,453 € je Erklärung ergibt umgelegt auf 11.000 Erklärungen eine Einsparung von 4.983 €. Weiters betragen laut Rechnungshofbericht die Kosten der Zustellung eines Abgabenbescheides in Papierform 0,543 € , während die Zustellung eines Abgabenbescheides über FinanzOnline nur 0,001 € ausmacht. Die daraus resultierende Differenz von 0,542 € bewirkt unter Zugrundelegung von 11.000 Erklärungen weitere Einsparungen in Höhe von 5.962 €.

 

Für das Projekt „E-Rechnung“ konnten bis dato keine Einsparungen erzielt werden, da im Rahmen des Projekts zwar einige Umsetzungskonzepte ausgearbeitet wurden, die endgültige Entscheidung für eine konkrete Umsetzung aber noch nicht gefallen ist.

 

Zu 2.:

Zur Realisierung der Haushaltsrechtsreform im Bereich IT kam es in Hinblick auf den Bundesvoranschlag 2007 und 2008 zu keinen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen. Ebenso entstehen für die Umsetzung der anderen Projekte zwar Projektkosten (siehe Beantwortung Frage 6), jedoch keine Mehrausgaben oder Mindereinnahmen.

 

Zu 3. und 4.:

Weshalb die Auffassung vertreten wird, dass aus der Anfragebeantwortung
3872/AB (XXIII. GP)(Anfrage 3907/J) implizit hervorgeht, dass Einsparungen im Jahr 2007 auf die Haushaltsrechtsreform zurückzuführen seien, ist für mich nicht nachvollziehbar.

 

Zu 5.:

-     Die Gesamt-IT-Ausgaben (Betrieb von IT-Verfahren, Durchführung von Projekten und Infrastruktur) betrugen (in Mio. €):

2000:   84,92
2001:   76,72
2002:   93,82
2003: 100,27
2004: 138,15
2005: 137,34
2006: 113,55
2007: 139,27

-     Davon entfielen auf installierte (dezentrale) Infrastruktur (in Mio. €):

2000: 20,88
2001: 20,31
2002: 22,98
2003: 27,40
2004: 28,55
2005: 30,35
2006: 28,87
2007: 27,10

 

Zu 6.:

FinanzOnline:

Das Projekt „FinanzOnline“ verursachte im Zeitraum 2002 bis 2005 IT-Projektkosten in Höhe von 4.455.676 €.

 

FinanzOnline ab 16:

Die IT-Projektkosten für das Projekt „FinanzOnline ab 16“ beliefen sich im Jahr 2007 auf 34.400 €.

 

-  E-Rechnung:

Da in dem Projekt „E-Rechnung“ noch keine endgültige Umsetzungsentscheidung gefallen ist, sind auch noch keine IT-Projektkosten angefallen.


Elektronischer Akt:

Projektkosten ( 2002 - 2005):

€ 2.174.362,14

Betriebskosten:

2004: €      99.800,12

2005: €    705.442,81

2006: €    813.922,25

2007: € 1.376.265,14

2008: €    309.413,66

 

Haushaltsrechtsreform:

Für die Umsetzung der Haushaltsrechtsreform in den bestehenden IT-Landschaften wurden im Jahr 2007 1,4 Mio benötigt. Für das Jahr 2008 wurden 5,0 Mio geplant. Aus dem folgenden Betrieb ergeben sich daraus voraussichtlich keine Mehrkosten.

 

Verwaltungskosten senken für Unternehmen:

Projektkosten

         € 132.000,-

Betriebskosten        

2007 (Juni - Dezember):      € 7.128,54

                   2008 (Jänner - Juni):          € 9.474,89

 

Zu 7.:

-     FinanzOnline:
Beratungsfirma: Siemens Business Services GmbH & Co
Zweck: Überprüfung des Sicherheitskonzeptes
Kosten: € 34.479,60

 

-     Elektronischer Akt:
Beratungsfirma: Infora Consulting Group GmbH
Zweck: Unterstützung des Projektmanagements bei der Planung und Umsetzung, Unterstützung bei der Geschäftsprozess-Optimierung im BMF/Zentralleitung, Mitwirkung bei der Kanzlei-Neuorganisation inkl. Organisations-Handbuch
Kosten: € 320.595,-

 

-     Verwaltungskosten senken für Unternehmen
Beratungsfirma: Contrast Management-Consulting GmbH/ Infora Consulting Group GmbH
Zweck: Erhebung der Verwaltungskosten für Unternehmen aufgrund gültiger Rechtsvorschriften
Kosten: € 303.000,-

 

Zu 8.:

Es wurden keine legistischen Dienstleistungen in Anspruch genommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen