4637/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.08.2008
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BM für Frauen, Medien und Regionalpolitik

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hradecsni, Freundinnen und Freunde haben am 17. Juli 2008 unter der Nr. 4882/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Sperrgebühr von Handyrechnungen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø      Sind Ihnen die Praktiken der Mobilfunkbetreiber bekannt?

Ø      Sind diese Gebühren aus Ihrer Sicht gerechtfertigt?

Ø      Wenn ja, weshalb?

Ø      Wenn nein, was gedenken Sie dagegen zu tun?

Ø      Ist Ihnen bekannt, ob es diesbezüglich Beschwerdefälle bei der RTR gibt?

Ø      Wenn ja, wie viele?

Ø      Welchen Ausgang haben diese Verfahren genommen?

Soweit es sich um fachliche Angelegenheiten im Telekommunikationsbereich handelt, obliegt die Aufsicht über die Tätigkeit der RTR-GmbH gemäß § 6 Abs. 1 KommAustria-Gesetz dem BMVIT. Aus regulatorischer Sicht fällt die Anfrage daher in den Zuständigkeitsbereich des BMVIT. Aus der Sicht des Konsumentenschutzes ist das BMSK zuständig. Ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4898/J durch den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz.