4654/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.09.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0117-I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 29. AUG. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 3. Juli 2008, Nr. 4675/J, betreffend Vollziehung

                        des Futtermittelgesetzes im Jahr 2007

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 3. Juli 2008, Nr. 4675/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Es wurden 1.019 Betriebe mindestens einmal überprüft, insgesamt gab es 1.921 Betriebskontrollen, die vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) durchgeführt wurden. Hinsichtlich der Ergebnisse der Futtermittelkontrollen darf auf den Jahresbericht verwiesen werden, der auf der Homepage der AGES veröffentlicht wurde (www.ages.at):

http://www.ages.at/landwirtschaftliche-sachgebiete/futtermittel/futtermittelkontrolle/

 

Betriebe 2007

Wien

Bgld

Stmk

Ktn

Sbg

Tirol

Vbg

gesamt

kontrollierte Betriebe

8

279

38

111

69

283

80

101

50

1019

Betriebskontrollen

9

305

45

124

71

320

84

119

54

1131

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Im Jahr 2007 wurden folgende Proben gezogen:

 

 

Art von Futtermittelunternehmen

Kontrollierte Betriebe

Proben

beanstandet

(sachlich)

Hersteller von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen

46

86

8

Hersteller von Zusatzstoffen und Vormischungen

18

409

90

Hersteller von Mischfuttermitteln

80

799

144

Importeure und Drittlandsvertreter

0

0

0

Zwischengeschaltete Personen und Händler

810

592

58

Andere

65

35

7

gesamt

1.019

1.921

307

Tierhaltende Betriebe (Bauernhöfe)

3.723

930

67

gesamt

4.742

2.851

374

 

Proben des/der

Wien

Bgld

Stmk

Ktn

Sbg

Tirol

Vbg.

gesamt

BAES

27

513

86

257

129

528

154

169

58

1921

Länder

58

187

38

195

101

185

44

58

64

930

 

Die Parameter, Ergebnisse bzw. Analysen können dem Jahresbericht 2007 entnommen werden (siehe oben). Auf verarbeitete tierische Proteine wurden 1393 Proben untersucht, davon stammten 569 von den Ländern und 824 vom BAES.

 

Im Übrigen darf auf den EU-Bericht „Koordiniertes Kontrollprogramm“ verwiesen werden, der der Homepage der AGES entnommen werden kann.

 

Insgesamt wurden 930 Proben auf Bauernhöfen gezogen. Auf welche Parameter die Futtermittelproben untersucht wurden, kann dem oben erwähnten Jahresbericht entnommen werden.

 

 

Bundesland

Betriebs-kontrollen

Kontrollierte Futtermittel

Beanstan­dungen

Anzei-gen

Mit Probe

Ohne Probe

Ge-samt

Burgenland

51

38

13

51

 

 

Vorarlberg

142

64

77

141

 

 

Tirol

160

58

120

178

10

 

Niederösterreich

425

187

950

1.137

2

1

Steiermark

543

196

362

558

29

2

Kärnten

170

101

110

221

 

 

Oberösterreich

1.851

185

1.676

1.861

13

8

Wien*

45

57

0

57

13

1

Salzburg

336

44

773

817

 

 

Summe

3.723

930

4.081

5.021

67

12

* keine landwirtschaftlichen Betriebe

 

Zu Frage 4:

 

Die Analysenergebnisse sind im Jahresbericht enthalten. Als Maßnahmen wurden dem Bundesamt für Ernährungssicherheit von den Ländern 67 Beanstandungen und 12 Anzeigen mitgeteilt.

 

Zu Frage 5:

 

Der Kontrollplan für die Länder wurde vom Bereich Daten, Statistik, Risikobewertung (DSR) in der AGES adaptiert und ist im „Aktionsplan Futtermittel“ (Erlass des BMLFUW) enthalten. Er schreibt den Kontrollorganen die Auswahl der Betriebe und Futtermittelproben bis auf Bezirksebene vor.

Der Aktionsplan ist abrufbar unter: http://recht.lebensministerium.at/article/archive/7991.

 

Zu Frage 6:

 

Grundsätzlich liefen alle Futtermittelproben über das federführende Institut für Futtermittel, welches diese je nach zu untersuchenden Parametern an andere Institute und Kompetenzzentren in der AGES weiterleitete. Die Untersuchungen wurden von den Analytikabteilungen des Instituts für Futtermittel (Wien), dem Institut Zentrum für Analytik und Mikrobiologie (Linz), sowie mehreren Kompetenzzentren, der Abteilung Mikrobiologie des Instituts für Lebensmitteluntersuchung Wien und dem Institut für Veterinärmedizin (Mödling) vorgenommen. Untersuchungen auf Dioxin wurden an das Umweltbundesamt ausgelagert. Insgesamt wurden 4.962 Proben untersucht. Hinsichtlich der Ergebnisse darf auf den Jahresbericht verwiesen werden.

 

Zu Frage 7:

 

Die AGES hat insgesamt 4.962 Futtermittelproben untersucht, davon waren 2.111 Privat­proben.

 

 

Futtermittelproben 2007

BAES Kontrollproben

1.921

Länder-Kontrolle

  930

Privatproben

Institut f. Futtermittel

Div. Kompetenzzentren

ZAM Linz

CLUSTER - Linz

  866

  356

  778

  111

 

Gesamt

4.962

 

Zu Frage 8:

 

Durch die Untersuchung privater Proben wurden im Jahr 2007 folgende Einnahmen erzielt:

Institut Futtermittel Wien

103.548 €

Div. Kompetenzzentren

ZAM Linz

CLUSTER - Linz

  14.953 €

  35.254 €

  13.130 €

AGES gesamt

166.885 €

 

Zu Frage 9:

 

Insgesamt wurden 585 Beanstandungen ausgesprochen und 12 Anzeigen erstattet.

 

 

Zu den Fragen 10 bis 13:

 

Die Bezirksverwaltungsbehörden informieren das BAES nicht in allen Anzeigefällen über den Ausgang der Verwaltungsstrafverfahren, folgende Meldungen wurden erstattet:

Bundesland

BH bzw. Mag.

Anzeigen

Grund

Strafen in €

keine Rückmeldung

 

 

 

 

 

 

Krems Land

1

Formell

bestraft

 

 

Krems

1

Formell

 

1

 

Waidhofen

1

Formell

bestraft

 

 

 

 

 

 

 

Burgenland

Mattersburg

1

Formell

75,- €

 

 

 

 

 

 

 

Steiermark

Graz Umgebung

1

Formell

bestraft

 

 

 

 

 

 

 

Wels Land

1

Formell

 

1

 

Schärding

1

Formell

bestraft

 

 

Gmunden

1

Formell

 

1

 

Linz-Land

1

Formell

bestraft

 

 

 

 

 

 

 

Salzburg

Salzburg Umgebung

2

Sachlich

 

2

 

Salzburg

1

Formell

 

1

 

 

 

 

 

 

Summe

 

12

 

6

6

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

 

Es liegen weder Informationen über Verfahren vor einem UVS noch eine rechtskräftige Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof vor.

 

Zu Frage 17:

 

Die AGES erhielt 128.786,-- € aus Untersuchungsgebühren und für Verwaltungsaufwand.

 

Zu Frage 18:

 

Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch sind dem BMLFUW nicht bekannt.

 

Zu Frage 19:

 

Im Jahr 2007 waren im Bereich Landwirtschaft 296,3 Vollzeitkräfte (VZK) beschäftigt (inkl. Saisonkräfte). Am Stichtag 31.12.2007 waren 307,9 VZK beschäftigt.

 

Zu Frage 20:

 

Die Personalkosten im Bereich Landwirtschaft betrugen im Jahr 2007 13,802.708,-- €.

 


Zu Frage 21:

 

Im Jahr 2007 waren und derzeit sind 38,8 VZK für die Vollziehung des Futtermittelgesetzes zuständig.

 

Zu Frage 22:

 

Das bestehende Kontrollprogramm für Futtermittel hat sich bewährt. Der derzeit bestehende risikobasierte Kontrollplan entspricht in höchstem Maße den Anforderungen an eine effektive Futtermittelkontrolle. Die Art der Proben und die Probenanzahl werden gemäß dem risikobasierten Stichprobenplan festgelegt, der heuer neu überarbeitet wurde. Dadurch haben sich Inspektionen erhöht und Probenahmen vermindert; bei einigen Proben hat sich die Anzahl der Parameter geändert. Das Kontrollprogramm ist in den mehrjährigen Kontrollplan integriert.

Österreich war im Jahr 2007 gemeinsam mit den Niederlanden Pilotprojekt der Europäischen Kommission, im Rahmen dessen die Durchführung des mehrjährigen Kontrollplans überprüft wurde. Der mehrjährige integrierte Kontrollplan, der auch die Bereiche Lebensmittel und Veterinär umfasst, wurde im Jänner 2008 veröffentlicht: http://www.bmgfj.gv.at

 

Zu Frage 23:

 

Je Bezirk war/ist mindestens eine Person sowie je Bundesland ein zuständiger Koordinator im Amt der jeweiligen Landesregierung tätig, der auch als Ansprechpartner für das BMLFUW fungiert; insgesamt etwa 100 Personen.

 

Zu Frage 24:

 

Folgende Anzahl von Proben wurden von den Aufsichtsorganen der Länder gezogen und auf die unten angeführten Parameter untersucht. Zu den Ergebnissen darf auf den Jahresbericht verwiesen werden.

Proben

Wien

Bgld

Stmk

K

Sbg

Tirol

Vbg

gesamt

2006

82

161

33

174

75

63

52

47

68

755

2007

58

187

38

195

101

185

44

58

64

930

 

Tierische Bestandteile/Rezeptur/botanische Verunreinigungen (563)

Hemmstoffe (446)

Kokzidiostatika (4)

Tierarzneimittel (6)

Mais-/Getreideanteil (7)

Beruhigungsmittel (1)

Nährstoffe/Fettkennzahlen (57)

Wirkstoffe/Vitamine/Aminosäuren (5)

Schwermetalle (188)

Chloramphenicol (1)

Probiotika (3)

Fettsäurenmuster (1)

Salmonellen (77)

Pilz- und Bakterienkeimzahl, Mykotoxine, PAH (186)

Pestizide/Nitrofen/PCB (18)

GVO (152)

Wasser (27)

 

Zu Frage 25:

 

Im Jahr 2007 sowie am Stichtag 31.12.2007 waren 2,5 VZK (Osten) + 3 VZK (Westen), in Summe 5,5 VZK tätig.

 

Im Falle einer Krise stehen insgesamt bis zu 10 Kontrollorgane aus anderen Bereichen zur Verfügung.

 

Zu Frage 26:

 

Es wurden 0,36 Proben je 1.000 Einwohner gezogen; damit liegt Österreich im oberen Bereich der Kontrolldichte, die – wie von der EU-Kommission empfohlen – von der Menge der erzeugten Futtermittel abhängen soll. Diese Kontrolldichte soll beibehalten werden.

In der EU lag der Wert in den letzten Jahren bei ca. 0,2 Proben je 1.000 Einwohner. Damit liegt Österreich weit über dem EU-Durchschnitt.

 

Zu Frage 27:

 

Auf Grund des neuen, risikobasierten Stichprobenplanes ist im Jahr 2008 die Ziehung von 0,26 Proben pro 1.000 Einwohner vorgesehen. Im Gegenzug werden die Inspektionen und die Prozesskontrollen erhöht.

 

Zu Frage 28:

 

Die Untersuchungskosten einer Probe sind variabel und hängen vom Analysenumfang, d. h. von den zu untersuchenden Parametern und der Anzahl der Parameter ab. Die Analysen auf GVO kosten ca. 500,-- €, auf Vitamine und Aminosäuren etwa je 160,-- bis 300,-- €, auf Fett, Protein, Asche, Faser etwa je 20,-- bis 40,-- €. Die Kosten für Salmonellen, Arzneimittelrückstände, Pestizide, Dioxine, Mengen- und Spurenelemente und die mikroskopischen Untersuchungen auf verbotene tierische Proteine hängen vom positiven oder negativen Ergebnis ab, d. h. ob weitere Untersuchungen zur Quantifizierung erforderlich sind.

 

Zu Frage 29:

 

Eine Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle erfolgt durch Grenztierärzte (bei tierischen Erzeugnissen) und Zollorgane (bei pflanzlichen und mineralischen Futtermitteln) an den Eintrittsstellen. Jeder Importeur muss ein Einfuhrdokument ausfüllen, welches per Fax dem BAES übermittelt wird, sodass die Kontrollorgane des BAES am Bestimmungsort Kontrollen, einschließlich der Probennahme, durchführen können. Bei ausgewählten Lieferungen nehmen die Zollorgane selbst Proben und senden diese an die AGES zur Untersuchung.

 

Zu Frage 30:

 

Insgesamt wurden von den Kontrollorganen an den Außengrenzen 4.010 Futtermittel­lieferungen (Gesamtmenge 52.854,42 Tonnen, als Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen) an das Bundesamt gemeldet. Davon waren 1.113 Lieferungen (Gesamtmenge 8.989,69 Tonnen) für Österreich und 2.897 Lieferungen (Gesamtmenge 43.864,73 Tonnen) für ein anderes EU-Land bestimmt. Ca. 95 % aller Zollmeldungen betreffen Heimtierfuttermittel aus dem Fürstentum Liechtenstein.

5 Futtermittelkontrollen vor Ort wurden durch das BAES auf Grund von Zollmeldungen durchgeführt. Die Parameter und die Ergebnisse sind in den Gesamt-Kontrollproben enthalten.

 

Zu Frage 31:

 

2007 wurde der Aktionsplan Futtermittel überarbeitet und neu herausgegeben; insbesondere erfolgte eine Anpassung der Kontrollformulare für die Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe. Weiters erfolgte erstmals die Anwendung des risikobasierten Stichprobenplans im Rahmen der Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe.

 

Zu Frage 32:

 

Derzeit sind keine Umsetzungen erforderlich.

 


Zu Frage 33:

 

Derzeit wird der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln beraten.

 

Zu Frage 34:

 

Das BMLFUW unterstützt den Vorschlag grundsätzlich.

 

Zu Frage 35:

 

Ob eine Novellierung des Futtermittelgesetzes 1999 notwendig ist, ist derzeit noch nicht absehbar. Die geplanten Änderungen durch die neue EG-Verordnung machen jedenfalls eine Änderung der Futtermittelverordnung erforderlich.

 

Zu Frage 36:

 

Nein.

 

Zu Frage 37:

 

Zuständig sind das Institut für Futtermittel, verschiedene Kompetenzzentren, Veterinärmedizin-Institute, das Zentrum Analytik in Linz sowie der CLUSTER Linz.

 

Zu Frage 38:

 

Im Jahr 2007 wurde das EU-Dioxin-Monitoring fortgesetzt; wie im Jahresbericht ersichtlich, gab es keine über den Grenzwerten liegenden Gehalte.

Auf nationaler Ebene wird fortlaufend am mehrjährigen integrierten Kontrollplan mitgearbeitet.

 

Zu Frage 39:

 

Die Empfehlung der Kommission zum koordinierten Kontrollprogramm gemäß der genannten Richtlinie wurde bereits 2005 nicht mehr verlängert. Die Richtlinie über die amtliche Futtermittelkontrolle ist in der Verordnung (EG) 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung des Futter- und Lebensmittelrechts aufgegangen.

 

Die Kontrollschwerpunkte des früheren Kontrollprogramms (Untersuchung auf Mykotoxine, tierische Proteine, Antibiotika und Kupfer- und Zinküberschreitungen in Schweinefutter) wurden beibehalten.

 

Zu Frage 40:

 

Die Ergebnisse gehen aus den Tabellen des Jahresberichtes hervor. Sie sind auch in der im August erscheinenden Futtermittel-Broschüre ersichtlich, die - wie voriges Jahr - allen anfragenden Abgeordneten gerne zugesandt wird.

 

Zu Frage 41:

 

Im Rahmen des bereits erwähnten Pilotprojektes fanden 2007 folgende Inspektionen statt:

29. Jänner bis 2. Februar 2007 (GVO);

22. bis 31. Mai 2007 (tierische Nebenprodukte);

4. bis 12. September 2007 (Futtermittel allgemein);

5. bis 9. September 2007 (Import-Kontrollen).

 

Zu Frage 42:

 

Die Inspektion vom September 2007 ergab, dass das System der amtlichen Kontrolle in Österreich größtenteils in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) 882/2004 ist und es zufriedenstellende Maßnahmen im Bereich des Verbots der antibiotischen Leistungsförderer sowie bei den verbotenen und unerwünschten Stoffen gibt.

 

Als Reaktion auf entsprechende Kritik der Kommission wurde die Zahl der Inspektionen erhöht. Am Aufbau einer Datenbank wird bereits gearbeitet.

 

Zu Frage 43:

 

Nach Abschluss der Evaluierungen in den anderen EU-Mitgliedstaaten wird die nächste Inspektion voraussichtlich 2011 stattfinden.

 

 

Der Bundesminister: