4662/AB XXIII. GP
Eingelangt am 01.09.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0125-I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 29. AUG. 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen
und Kollegen vom 10. Juli 2008, Nr. 4792/J, betreffend nicht
nachvollziehbare und aufklärungsbedürftige Praktiken der
Förderungsabwicklung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Juli 2008, Nr. 4792/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist entsprechend den Fördervoraussetzungen laut Punkt 2.4.4. "Nachweis der Wirtschaftlichkeit" der zum Zeitpunkt der Entscheidung gültigen Sonderrichtlinie "Sonstige Maßnahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums" unter Anwendung folgender Kriterien erfolgt:
- Daten über die seinerzeitige Ausgangssituation des Betriebes;
- Darstellung der geplanten Investitionen;
- Berechnung des Kapitaldienstes und der Kapitaldienstgrenze;
- Darstellung der voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere auf die Einkommenssituation und finanzielle Lage des Betriebes nach einer Realisierung des geplanten Projektes.
Zu Frage 2:
Anhand der in Beantwortung der Frage 1 dargestellten Kriterien wird die Wirtschaftlichkeit des geplanten Vorhabens beurteilt.
Zusätzlich werden im Sinne einer umfassenden Beratung auch Alternativvarianten dargestellt und gegebenenfalls auch Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt, insbesondere wenn die Realisierung der geplanten Variante Probleme mit der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit erwarten lässt.
Zu Frage 3:
Die Förderung der Teilinvestitionen Güllegrube, Melk-, Milchkühl-, Fütterungs- und Entmistungsanlage erfolgte nicht nach einer rein wirtschaftlichen Beurteilung, sondern hat die besondere Umweltrelevanz, Hygienerelevanz und arbeitswirtschaftliche Erleichterung zur zentralen Zielsetzung.
Zu Frage 4:
Es sind im gegenständlichen Fall auch Teilprojekte für sich betrachtet nicht wirtschaftlich.
Zu Frage 5:
Das gegenständliche Projekt wäre auch bei Berücksichtigung der aktuellen Nahrungsmittel- und Milcherzeugerpreise bei dem gegebenen sehr hohen Investitionsvolumen unverändert nicht wirtschaftlich.
Der Bundesminister: