4664/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.09.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0150-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4719/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten der Justiz (Eigendeckungsgrad) – Erledigung der Geschäftsfälle 2007“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Ausgaben des Justizressorts im Jahr 2007 betrugen 1.086,1 Millionen Euro, die Einnahmen 789,7 Millionen Euro. Daraus errechnet sich eine Deckung der Aus­gaben durch Einnahmen im Ausmaß von 73,0 %.


Zu 2:

Eine Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen in der Gliederung des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2007 ergibt für das Justizressort folgendes Bild:

 

 

Ausgaben in

Mio Euro

Einnahmen in

Mio Euro

Bundesministerium für Justiz

108,8

1,6

Oberster Gerichtshof und

Generalprokuratur

11,6

0,1

Justizbehörden in den Ländern

592,3

713,5

Justizanstalten

342,1

74,5

Bewährungshilfe

31,3

0,0

Summe

1.086,1

789,7

 

Zu 3:

Die Amtstage der Gerichte sind bundesweit (grundsätzlich und zumindest) jeden Dienstag abzuhalten. Durch einen Ministerratsbeschluss ist sichergestellt, dass grundsätzlich bei allen Bundesdienststellen jedenfalls (zumindest) der Dienstag Vormittag als Amtstag zur Verfügung steht.

Mangels entsprechender Aufzeichnungen liegen konkrete Informationen über die Anzahl der telefonischen Anfragen und Vorsprachen bzw. über die konkrete Inanspruchnahme der Amtstage nicht vor. Im Rahmen der Personalanforderungsrechnung wurde jedoch für das Jahr 2007 für die Durchführung der Amtstage an den Bezirks- und Landesgerichten ein Personalbedarf von bundesweit rund 29 Richtern und 26 Rechtspflegern ermittelt.

Zu 4:

Die Gerichtstage werden durch Verordnung festgelegt, wobei sich die Anzahl der abgehaltenen Gerichtstage nach dem Bedarf der rechtsuchenden Bevölkerung richtet.


Im Rahmen der Personalanforderungsrechnung wurde für das Jahr 2007 für die Durchführung der bundesweit insgesamt 2.948 Gerichtstage ein Personalbedarf von zusammen fünf Richtern ermittelt. Die abgehaltenen Gerichtstage verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:

 

Bundesland

Abgehaltene Gerichtstage

Niederösterreich

1.085

Burgenland

63

Steiermark

583

Kärnten

461

Oberösterreich

330

Salzburg

236

Tirol

186

Vorarlberg

4

 

Zu 5:

An Mieten und Betriebskosten wurden 2007 insgesamt (Zentralstelle, Gerichte, Justizanstalten) 61,643 Millionen Euro an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH bezahlt. Für das Jahr 2008 ist hiefür ein Betrag von 54,699 Millionen Euro veran­schlagt, die zu erwartenden Mehrausgaben werden aus Mehreinnahmen der Justiz bedeckt werden.

Zu 6:

Auf die Beantwortung der gleichlautenden Frage zur Voranfrage, Zl.1103/J-NR/2007, wird verwiesen.

Zu 7, 8, 12, 17 und 22:

Bundesweit fielen bei allen ordentlichen Gerichten im Jahr 2007 insgesamt 3.658.750 Geschäftsfälle an. Die Aufteilung auf die einzelnen Gerichtstypen ist nachfolgend tabellarisch dargestellt. Wie in den letzten Jahren wird der Wert für die Gerichtshöfe erster Instanz ohne die Geschäftsfälle aus dem Firmenbuch (222.747) angeführt.

 

Die Aufteilung des Geschäftsanfalles bei den Bezirksgerichten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

 

 

 

 

Zu 9, 14, 19 und 23:

 

 

Zu 10, 15 und 20:

Eine Aufstellung über die „vergleichweisen Erledigungen“ von Gerichtsverfahren kann dem dieser Anfragebeantwortung angeschlossenen Beilagenkonvolut entnommen werden.

Zu 11, 16, 21 und 24:

Die bei den Bezirksgerichten, Landesgerichten und Oberlandesgerichten – jeweils mit staatsanwaltschaftlichen Behörden – sowie dem Obersten Gerichtshof und der Generalprokuratur verrechneten Ausgaben und Einnahmen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.


Bei Erstellung dieser Übersicht wurden die im Zentralkredit erfassten, aus dem Rech­nungswesen nicht unmittelbar zuordenbaren Ausgaben und Einnahmen ent­sprechend umgelegt. Ausgaben für RichteramtsanwärterInnen und Rechtsprakti­kantInnen werden bei den Oberlandesgerichten verrechnet. Ausgaben und Einnah­men der Einbringungsstelle und der Verwahrungsabteilungen der Oberlandesge­richte wurden entsprechend dem Personalanteil zugeordnet. Die Einnahmen aus Pauschalgebühren für Rechtsmittel werden bei den Erstgerichten (Bezirks- und Landesgerichten) verrechnet. Nicht in der Übersicht enthalten sind Zahlungen für Mieten und Betriebskosten an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH, die im Jahr 2007 rund 904.000 Euro für den Obersten Gerichtshof und die Generalprokuratur und rund 34,838 Millionen Euro für alle übrigen Gerichtsgebäude betragen haben.

 

Zu Frage

 

Dienststellen

Ausgaben in

Mio Euro

Einnahmen in

Mio Euro

11.

Bezirksgerichte und Bezirksanwälte

250,4

418,8

16.

Landesgerichte und Staatsanwaltschaften

242,0

144,1

21.

Oberlandesgerichte und Oberstaatsanwaltschaften

99,9

150,6

24.

Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur

11,5

0,1

 

Zu 13:

 

 


 

Zu 18:

 

 

 

Zu 25:

Beim Obersten Gerichtshof fielen im Jahr 2007 in Zivilsachen 1.199 ordentliche und 1.614 außerordentliche, gesamt daher 2.813 Rechtsmittelakten an. In Strafsachen wurden 817 Rechtsmittel verzeichnet. Eine gerichtsspezifische Aufstellung aller im Jahr 2007 eingebrachten Abänderungsanträge, sowie eine Auflistung aller stattgegebenen und zurückgewiesenen Anträge können dem angeschlossenen Beilagenkonvolut entnommen werden.

Zu 26 und 30:

Im Jahr 2007 betrugen die Einnahmen aus Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen  635,9 Millionen Euro. Eine Aufschlüsselung der Einnahmen nach Gerichtstypen ist aus den Daten der Haushaltsverrechnung nicht möglich. Eine vom Bundes­ministerium für Justiz vorgenommene Zuordnung nach Sparten ergibt folgendes Bild:

 

Aufteilung der Einnahmen

nach Geschäftssparten

in Millionen Euro

Strafsachen (inkl. ATA)

6,4

Exekutionssachen (E)

56,6

Zivilprozesse (insb. C, Cg, Cga)

116,1

Firmenbuch

21,8

Insolvenzverfahren

11,0

Grundbuch und Sonstiges

424,0

Summe

635,9

 


Zu 27:

Für 2008 sind Einnahmen aus Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen in Höhe von 635,921 Millionen Euro veranschlagt. Mehreinnahmen werden erwartet und werden zur Bedeckung unabweislicher Mehrausgaben, z.B. für die in Punkt 5. genannten Zahlungen an die BIG und für die gesetzlichen Verpflichtungen, verwendet werden. Entsprechend der Entwicklung der letzten Jahre wird für 2009 mit einem weiteren Anstieg der Einnahmen aus Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen gerechnet.

Zu 28:

Im Jahr 2007 betrugen die Personalausgaben des Justizressorts (BMJ, Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur, Justizbehörden in den Ländern, Justizanstalten und Bewährungshilfe) rund 499,3 Millionen Euro.

Zu 29:

Für 2008 sind sie mit 509,5 Millionen Euro veranschlagt. Für das Jahr 2009 liegt noch kein Voranschlag vor.

Zu 31:

Ich beabsichtige nicht, dem Nationalrat in absehbarer Zeit Vorschläge für eine Erhöhung der Gerichtsgebühren vorzulegen.

Zu 32 bis 34:

Soweit Einsparungen zu erbringen waren, wurde versucht, diese durch die normalen Personalabgänge abzudecken, sodass keine Kündigungen erfolgten.

In der nachstehenden Übersicht werden die Veränderungen in den Stellenplänen der Jahre 2005 bis 2008 tabellarisch dargestellt (ohne interne Verschiebungen vom Allgemeinen in den Besonderen Teil des Stellenplans, ohne Lehrlinge und Verwaltungspraktikanten; ausgewiesen sind jeweils die Veränderungen zum Vorjahr):


 

 

Oberster Gerichtshof und
Generalprokuratur

Justizbehörden in den Ländern

Oberlandesgerichte, Landesgerichte und Bezirksgerichte sowie Oberstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften

Justizanstalten

 

Richter

Staatsanwälte

Nichtrichterliche Bedienstete

Richter

RiAA

Staatsanwälte

Nichtrichterliche Bedienstete

Exekutiv-
dienst

Justizanstalten
gesamt

2005

0

0

0

+20

+80

0

-151

+123

+128

2006

0

0

0

+26

-30

+4

-246

-124

-124

2007

0

0

1

+2

-50

+67

+221

+60

+60

2008

0

0

0

-57

0

+57

-42

-21

-21

 

Die im Allgemeinen Teil des Stellenplans der Jahre 2005/06 zur Verfügung stehenden Aufnahmemöglichkeiten für 100 Aspiranten (Ausbildung Exekutivdienst) wurden in den Besonderen Teil des Stellenplans transferiert. Außerdem wurde die Lehrlingsausbildung verstärkt.

Die im Unterkapitel „Justizbehörden in den Ländern“ ausgewiesenen Planstellen werden vom Bundesministerium für Justiz im Rahmen der jährlichen Planstellenaufteilungen auf Grundlage genauer Auslastungsberechnungen auf die vier Oberlandesgerichtssprengel und die vier Oberstaatsanwaltschaftssprengel aufgeteilt. Veränderungen in der Planstellensystemisierung der einzelnen Dienststellen ergeben sich aber nicht nur durch Änderungen im Stellenplan, sondern auch durch Verschiebungen zum Zweck des Ausgleichs von Auslastungsunterschieden. Daher sind aussagekräftige dienststellenbezogene Darstellungen etwaiger Einsparungen praktisch nicht möglich. Dies gilt auch für das Unterkapitel „Justizanstalten“.

Die mir von den Präsidenten der vier Oberlandesgerichte erstatteten Vorschläge für die jeweils sprengelinterne Aufteilung der im Stellenplan 2008 zugewiesenen Planstellen für nichtrichterliche und richterliche Bedienstete sind als Beilagen angeschlossen. Auf Grund der Umsetzung der zweiten Stellenplananpassung des Jahres 2008 werden mir aber demnächst von den Präsidenten der vier Oberlandesgerichte aktualisierte Vorschläge über die Aufteilung der Planstellen für nichtrichterliche Bedienstete vorgelegt werden. Überdies ist ein Ausdruck der letzten Systemisierung für den Justizanstaltenbereich angefügt.

Für den Stellenplan des Jahres 2009 liegen auf Grund des voraussichtlichen Budgetprovisoriums noch keine Zahlen vor.

Zu 35:

Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die angeschlossene Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz zum Wahrnehmungsbericht des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zur österreichischen Rechtspflege für den Berichtszeitraum 2006/2007.

. August 2008

 

(Dr. Maria Berger)

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image
(siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.