4679/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.09.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0035-I/PR3/2008                                                                    DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,                      2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4693/J-NR/2008 betreffend Bahnfreifahrten von Asylanten, die die Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Vilimsky und weitere Abgeordnete am 7. Juli 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich laut Auskunft der ÖBB wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Müssen Schaffner, die Asylanten ohne Fahrschein ertappen, für einen Rücktransport in den Aufenthaltsort sorgen?

 

Antwort:

Nach Auskunft der ÖBB müssen Zugbegleiter bei Passagieren ohne Fahrschein – unabhängig davon, ob es sich dabei um Asylwerber, Asylberechtigte oder andere Fahrgäste handelt – nicht für einen Rücktransport zum Wohnort/Aufenthaltsort sorgen.

 

Fragen 2 und 3:

Sind dem Ministerium Schwarzfahrten von Asylwerbern bekannt?

 

Wenn ja, wie viele Fälle gibt es, wie hoch sind die entstandenen Kosten für die Bahnfahrten und wer zahlt(e) diese bzw. welche Gemeinden haben bislang wie viel gezahlt?

 

Antwort:

Dem BMVIT ist davon nichts bekannt. Grundsätzlich wird dazu gemäß ÖBB angemerkt, dass  Fahrgäste – unabhängig davon, ob es sich dabei um Asylwerber, Asylberechtigte oder andere Fahrgäste handelt – die ohne gültigen Fahrschein von einem Bediensteten der ÖBB in einem Zug der ÖBB angetroffen werden, ihren Fahrschein entweder beim Zugbegleiter erwerben müssen, oder – sofern es sich um eine Selbstbedienungsstrecke mit Stichprobenkontrollen handelt – eine Fahrgeldnachforderung zu bezahlen haben.

 

Die Fahrgeldnachforderung wird gemäß Auskunft der ÖBB stets für eine Einzelperson ausgestellt (und ist auch von dieser zu bezahlen) und nicht für eine Organisation oder Gebietskörperschaft.

 

Frage 4:

Wenn es „Asylanten-Bahnfreifahrten“ gegeben hat, was kann bzw. wird zu deren Abschaffung unternommen?

 

Antwort:

Die Kategorie „Asylanten-Bahnfreifahrten“ ist weder dem BMVIT, noch - gemäß Auskunft der ÖBB - den ÖBB bekannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Werner Faymann