4699/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.09.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0137-I/A/3/2008

Wien, am      3. September  2008

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4861/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Anzahl der 2007 kontrollierten Betriebe, deren Aufschlüsselung nach Bundesländern sowie Beanstandungen anlässlich der Betriebskontrollen sind der beigeschlossenen Tabelle A zu entnehmen.

 

Frage 2:

Aufgrund des verwaltungsökonomischen Aufwandes, kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

Frage 3:

Die Anzahl der 2006 kontrollierten Betriebe, deren Aufschlüsselung nach Bundesländern sowie Beanstandungen anlässlich der Betriebskontrollen sind der beigeschlossenen Tabelle B zu entnehmen.

Im Zusammenhang mit Proben gelten die Ausführungen zu Frage 2.


Frage 4:

Für die Kontrolle biologischer Produkte, die im Direktverkauf verkauft werden, gelten die in Betracht kommenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, Vermarktungsnormen und das Weingesetz als wichtigste Bestimmungen. Für die Kontrolle ist die jeweils in den Materiegesetzen bestimmte Behörde zuständig, so zum Beispiel im LMSVG der Landeshauptmann.

Direktvermarkter von biologischen Produkten müssen sich jedenfalls auch  dem Kontrollverfahren gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau  durch private Kontrollstellen unterziehen.

 

Fragen 5 und 6:

Für die Kontrolle der Kennzeichnung biologischer Erzeugnisse sind die jeweils für die Materiengesetze zuständigen Behörden verantwortlich. Für die Biokenzeichnung sind auch die Kontrollstellen für biologische Landwirtschaft zuständig. Für die Kontrollstellen und zuständigen Behörden ist eine Aufschlüsselung nach den Kriterien der Kennzeichnung nicht möglich

 

Frage 7:

Ich verweise dazu auf die noch nachzureichende Tabelle C, die aus technischen Gründen erst im September fertiggestellt werden kann. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist nicht möglich. Entsprechend der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 wurde jeder Betrieb zumindest einmal kontrolliert.

 

Frage 8:

Informationen zur Anzahl der von den Lebensmittelaufsichtsorganen im Jahr 2007 gezogenen Proben mit dem Hinweis auf biologische Landwirtschaft enthält Tabelle D. Auch eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist gegeben.

 

Frage 9:

Die Ergebnisse der Untersuchung von Proben des Jahres 2007 mit dem Hinweis auf biologische Landwirtschaft und damit auch Art und Anzahl der Beanstandungen sind ebenfalls der Tabelle D zu entnehmen.

 

Frage 10:

Informationen zur Anzahl der von den Lebensmittelaufsichtsorganen im Jahr 2006 gezogenen Proben mit dem Hinweis auf biologische Landwirtschaft enthält Tabelle D. Auch eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist gegeben.

Im Zusammenhang mit den Ergebnissen wird ebenfalls auf Tabelle E verwiesen.

 

Fragen 11 bis 13:

Die Überprüfungen durch die Länder werden zahlenmäßig derzeit in der Berichtspflicht an mein Ressort nicht erfasst. Die Überprüfung beruht jedoch auf der Basis, dass jede Kontrollstelle mindestens einmal jährlich vor Ort auditiert wird und begleitende Kontrollen bei Kontrollbesuchen durchgeführt werden.

Für Überprüfungen und Akkreditierung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist keine Zuständigkeit gegeben.

 

Frage 14:

Nein.


 

Fragen 15 bis 18:

Diese Fragen beziehen sich auf wirtschaftspolitische Angelegenheiten und betreffen damit keinen Gegenstand meiner Vollziehung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image
(siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.