4699/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.09.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0137-I/A/3/2008
Wien, am 3. September 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4861/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Frage 2:
Aufgrund des verwaltungsökonomischen Aufwandes, kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Frage 3:
Die Anzahl der 2006 kontrollierten Betriebe, deren Aufschlüsselung nach Bundesländern sowie Beanstandungen anlässlich der Betriebskontrollen sind der beigeschlossenen Tabelle B zu entnehmen.
Im Zusammenhang mit Proben gelten die Ausführungen zu Frage 2.
Frage 4:
Für die Kontrolle biologischer Produkte, die im Direktverkauf verkauft werden, gelten die in Betracht kommenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, Vermarktungsnormen und das Weingesetz als wichtigste Bestimmungen. Für die Kontrolle ist die jeweils in den Materiegesetzen bestimmte Behörde zuständig, so zum Beispiel im LMSVG der Landeshauptmann.
Direktvermarkter von biologischen Produkten müssen sich jedenfalls auch dem Kontrollverfahren gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau durch private Kontrollstellen unterziehen.
Fragen 5 und 6:
Für die Kontrolle der Kennzeichnung biologischer Erzeugnisse sind die jeweils für die Materiengesetze zuständigen Behörden verantwortlich. Für die Biokenzeichnung sind auch die Kontrollstellen für biologische Landwirtschaft zuständig. Für die Kontrollstellen und zuständigen Behörden ist eine Aufschlüsselung nach den Kriterien der Kennzeichnung nicht möglich
Frage 7:
Ich verweise dazu auf die noch nachzureichende Tabelle C, die aus technischen Gründen erst im September fertiggestellt werden kann. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist nicht möglich. Entsprechend der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 wurde jeder Betrieb zumindest einmal kontrolliert.
Frage 8:
Informationen zur Anzahl der von den Lebensmittelaufsichtsorganen im Jahr 2007 gezogenen Proben mit dem Hinweis auf biologische Landwirtschaft enthält Tabelle D. Auch eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist gegeben.
Frage 9:
Die Ergebnisse der Untersuchung von Proben des Jahres 2007 mit dem Hinweis auf biologische Landwirtschaft und damit auch Art und Anzahl der Beanstandungen sind ebenfalls der Tabelle D zu entnehmen.
Frage 10:
Informationen zur Anzahl der von den Lebensmittelaufsichtsorganen im Jahr 2006 gezogenen Proben mit dem Hinweis auf biologische Landwirtschaft enthält Tabelle D. Auch eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist gegeben.
Im Zusammenhang mit den Ergebnissen wird ebenfalls auf Tabelle E verwiesen.
Fragen 11 bis 13:
Die Überprüfungen durch die Länder werden zahlenmäßig derzeit in der Berichtspflicht an mein Ressort nicht erfasst. Die Überprüfung beruht jedoch auf der Basis, dass jede Kontrollstelle mindestens einmal jährlich vor Ort auditiert wird und begleitende Kontrollen bei Kontrollbesuchen durchgeführt werden.
Für Überprüfungen und Akkreditierung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist keine Zuständigkeit gegeben.
Frage 14:
Nein.
Fragen 15 bis 18:
Diese Fragen beziehen sich auf wirtschaftspolitische Angelegenheiten und betreffen damit keinen Gegenstand meiner Vollziehung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die
vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image
(siehe
Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.