4700/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und Regionalpolitik

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Weinzinger, Freundinnen und Freunde ha­ben am 10. Juli 2008 unter der Nr. 4779/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Opferschutzeinrichtungen für Betroffene von Zwangsehen gerich­tet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø      Welche konkreten Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewusstseinsbildung im Be­zug auf Zwangsehen wurden bisher gesetzt? Wie hoch waren die Mittel, die von Ihrem Ressort dafür zur Verfügung gestellt wurden?

Ø      Welche konkreten Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewusstseinsbildung im Be­zug auf Zwangsheirat sind derzeit in Planung? Wie hoch sind die Mittel, die Ihr Ressort dafür zur Verfügung stellen wird?

Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2006 ist Zwangsverheiratung explizit als Fall der schweren Nötigung geregelt, wobei gefährliche Drohung gegen Angehörige auch oh­ne deren Zustimmung verfolgt werden kann. Darüber hinaus wird bereits seit mehre­ren Jahren auf Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewusstseinsbildung zum Themen­bereich der traditionsbedingten Gewalt, wie beispielsweise Zwangsehe, verstärktes Augenmerk gesetzt.

Im Jahr 2008 wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die umfangreiche Informationen zum Themenbereich der traditionsbedingten Gewalt zusammenführt und unter dem Titel So fern und doch so nah?" ab Mitte September auf meiner Website zu finden sein wird. Die wichtigsten Inhalte der Studie werden darüber hinaus in einer Informationsbroschüre zusammengestellt. Ein weiterer Schritt in Richtung Information und Bewusstseinsbildung zum Themenbereich wird im November 2008 stattfinden, indem die von Terre des Femmes zusammengestellte Ausstellung Tatmotiv Ehre" im Palais Dietrichstein gezeigt werden wird.

Für diese beiden Maßnahmen wurden rd. 22.000,-- aus den für Frauenangelegenheiten zur Verfügung stehenden Budgetmitteln des Bundes­kanzleramtes zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus werden finanzielle Mittel insbesondere in Form von Förderungen für Einrichtungen und Projekte, die Beratung und Hilfestellung für Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund anbieten, aufgewendet. In den Jahren 2005 bis 2007 wurden dafür jährlich jeweils rd. 2,1 Mio. an Fördermitteln vergeben; mit Stand Juli 2008 sind für das laufende Jahr bereits rd. 2,3 Mio. an Fördermitteln für Frauenservicestellen und Beratungsstellen für Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund verbindlich zuerkannt.

Zu Frage 3:

Ø        Gibt es derzeit bundesweit an allen österreichischen Schulen Aufklärungsarbeit zum Thema Zwangsheirat durch mehrsprachige Expertinnen?

Derzeit gibt es keine bundesweite Regelung betreffend Aufklärungsarbeit zum The­ma Zwangsheirat durch mehrsprachige Expertinnen an allen österreichischen Schu­len.

Selbstverständlich bin ich gerne bereit, entsprechende Initiativen, die zur Aufklärung zum Thema Zwangsheirat beitragen, im Rahmen meiner Möglichkeiten zu unterstüzen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass in der bereits er­wähnten Ausstellung Tatmotiv Ehre" insbesondere auch Führungen für Schulklas­sen vorgesehen sind. Zur nachhaltigen Beschäftigung mit dem Thema Gewalt im Namen der Ehre werden den Besucherinnen Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt werden.

Zu den Fragen 4 und 7:

Ø        Kann derzeit eine bundesweite muttersprachliche Beratung von Opfern von Zwangsheirat durch spezialisierte Anlaufstellen angeboten werden?

Ø        Gibt es eine österreichweite Helpline an die sich Opfer von Zwangsheirat rund um die Uhr wenden können bzw. ist die Einführung einer solchen Helpline geplant?

Die bundesweite Frauenhelpline gegen Männergewalt steht allen Frauen, die von fa­miliärer Gewalt bzw. Gewalt in Beziehungen betroffen oder bedroht sind, täglich rund um die Uhr und kostenlos zur Verfügung. Migrantinnen/Frauen, die von (drohender) Zwangsverheiratung betroffen sind, sind ausdrücklich Zielgruppe dieser mit Expertin­nen besetzten Einrichtung, die auch muttersprachliche Beratung anbietet.

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø        Ist die Schaffung eines bundesweiten Krisenzentrums für Betroffene von Zwangs­heirat geplant? Wenn ja, wann wird dieses Krisenzentrum eröffnet werden?

Ø        Ist die Schaffung von Notfallwohnungen für Betroffene von Zwangsheirat geplant? Wenn ja, ab wann wird es diese Notfallwohnungen geben?

Von meiner Amtsvorgängerin wurde mit der Umsetzung der im Regierungsprogramm festgelegten Errichtung einer betreuten Notwohnung für Betroffene von Zwangsheirat begonnen, indem sie die Erstellung eines entsprechenden Konzepts beauftragte und auch bereits ressortübergreifende Gespräche hinsichtlich einer gemeinsamen Finan­zierung ab 2009 führte. Selbstverständlich werde ich diesen Weg fortführen und mich für die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens einsetzen.

Zu Frage 8:

Ø      Wie hoch sind die Mittel die Ihr Ressort derzeit für den Opferschutz im Bereich Zwangsheirat zur Verfügung stellt?

Neben den in meiner Beantwortung zu den Fragen 1 und 2 genannten geförderten Einrichtungen möchte ich auf die in allen Bundesländern eingerichteten Interventi­onsstellen gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentren hinweisen. Diese sind als gesetzlich anerkannte Opferschutzeinrichtungen selbstverständlich auch für den Schutz und die Unterstützung von Zwangsverheiratung bedrohter oder betroffener Personen zuständig.

Für die Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren wurden 2007 aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Inneres und aus den Mitteln des Bundeskanzleramtes/Frauenangele­genheiten insgesamt 5,459.208,-- (Budgeterhöhung um ca. 60%) zur Verfügung gestellt.

Für das Jahr 2008 erfolgte eine weitere Budgetaufstockung auf 5,630.740,--.

Zu Frage 9:

Ø        Gibt es das Angebot muttersprachlicher Anti-Gewalt Trainings für Männer, die in der Familie gewalttätig wurden?

Selbstverständlich befürworte ich alle Vorhaben, die dazu beitragen können, Gewalt in der Familie zu vermindern. Hinsichtlich entsprechender Maßnahmen im Bereich der Arbeit mit Männern verweise ich auf die Kompetenzen aller mit Gewalt in der Familie befassten Bundesministerien.