4740/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.09.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am . September 2008
GZ: BMI-LR2220/1490-II/1/b/2008
Die Abgeordneten zum NR Dietmar KECK, Genossinnen und Genossen haben am 8. Juli 2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage mit der Zahl 4727/J-NR/2008 betreffend "Personalstandsangelegenheiten zum Stichtag 1. Mai 2008" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ein zahlenmäßiger Vergleich der betroffenen Organisationseinheiten/-teile vor der Wachkörperreform (2000 bis 2005) ist wegen der dabei erfolgten Aufgaben- und Ressourcenverschiebungen zwischen dem Wachkörper der Bundespolizeidirektionen respektive der Nachfolgeorganisationen (Stadt- und Landespolizeikommanden) sowie der erst nach der organisatorischen Implementierung durchgeführten sukzessiven personellen Umsetzung der Wachkörperreform nicht möglich.
Die Schengenerweiterung bedingt umfangreiche organisatorische Umstrukturierungen und eine einsatztaktische operative Neuausrichtung des grenzpolizeilichen Bereiches. Von stationären systematischen Grenzkontrollen wurde bzw. wird auf selektive polizeiliche Kontrollen im Grenzraum (Ausgleichsmaßnahmen) übergegangen. Darüber hinaus wurden bzw. werden entsprechend den Verkehrströmen im gesamten österreichischen Transitstreckennetz im Schienen- und Straßenverkehr und in Ballungsräumen verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollmechanismen eingerichtet. Die Umsetzung wird in drei Phasen vorgenommen, um keinen schlagartigen Systemwechsel vornehmen zu müssen bzw. im Rahmen der Neustrukturierung auch die durch die Grenzöffnung bedingten konkreten polizeilichen Entwicklungen berücksichtigen zu können.
In der ersten Phase (bereits umgesetzt) wurde österreichweit durch die Errichtung von sogenannten AGM-Dienststellen und Organisationsteilen (mit insgesamt 483 Arbeitsplätzen) eine erste Basis für die künftige Struktur geschaffen. In dieser ersten Phase wurde jedoch der Großteil des bis 21.12.2007 in der Grenzkontrolle und Überwachung eingesetzten Personals im grenznahen Bereich belassen, um in einem mehrmonatigen Zeitraum insbesondere die Daten über die kriminal- und fremdenpolizeilichen Auswirkungen der Schengenerweiterung entsprechend sammeln zu können.
Damit verbunden war somit auch die Vorsorge für die Wiederaufnahme der Grenzkontrolle anlässlich der EURO 2008.
Im Herbst 2008 wird in einer zweiten Phase eine umfassende Analyse der polizeilichen Entwicklungen durchgeführt und anhand dieser Erkenntnisse und der aktuellen polizeilichen Lage die weitere Strategie entwickelt. Darauf aufbauend wird ein zielgerichtetes Organisationskonzept erstellt. Die schrittweise Realisierung des dann auf die aktuellen Bedürfnisse abgestimmten bundesweiten AGM-Organisationskonzeptes ist ab Ende 2008/Beginn 2009 (Phase 3) vorgesehen.
Diese stufenweise Umsetzung hat zur Folge, dass die gesamte neue organisationsbezogene Planstellensystemisierung erst nach Abschluss der Phase 3 feststeht. Die Einrichtung der neuen 483 Arbeitsplätze in der Phase 1 war ein Zwischenschritt und stellt eine Teilverlagerung, der aus der Grenzdienststellenstruktur resultierenden Gesamtzahl der Planstellen dar. Eine Zuordnung zu bestimmten Grenzdienststellen wurde nicht vorgenommen. Eine detaillierte dienststellenbezogene Planstellensystemisierung aller Dienststellen kann daher erst nach Umsetzung der gesamten neuen Organisationsstruktur (Phase 3) erstellt werden. Aus diesem Grunde wird der Stand der systemisierten Exekutivplanstellen vom 31. Dezember 2007 herangezogen.
Seit der Wachkörperreform wird innerhalb der Exekutive nicht mehr zwischen Sicherheitswache- und Kriminalbeamte unterschieden.
|
31.12.2007 |
01.07.2007 |
01.07.2006 |
||||||||
|
Dienstzuteilung zu an- deren Dienstbehörden |
Karenz |
Soll |
Ist |
nicht besetzt * |
Soll |
Ist |
nicht besetzt * |
Soll |
Ist |
nicht besetzt * |
SPK Linz |
33 |
14 |
654 |
661 |
7 |
654 |
643 |
-25 |
654 |
629 |
-25 |
SPK Graz |
27 |
5 |
714 |
727 |
13 |
714 |
699 |
-10 |
714 |
704 |
-10 |
SPK Salzburg |
21 |
12 |
474 |
448 |
-26 |
474 |
460 |
-25 |
474 |
449 |
-25 |
SPK Innsbruck |
20 |
8 |
386 |
379 |
-7 |
386 |
377 |
-19 |
386 |
367 |
-19 |
SPK Klagenfurt |
6 |
3 |
286 |
300 |
14 |
286 |
284 |
0 |
286 |
286 |
0 |
LPK OÖ |
114 |
33 |
3.415 |
3.435 |
20 |
3.415 |
3.463 |
16 |
3.415 |
3.431 |
16 |
LPK Wien |
231 |
84 |
5.972 |
6.043 |
71 |
5.972 |
5.729 |
-278 |
5.963 |
5.685 |
-278 |
LPK Steiermark |
109 |
38 |
3.347 |
3.337 |
-10 |
3.347 |
3.318 |
28 |
3.347 |
3.375 |
28 |
LPK Salzburg |
50 |
22 |
1.463 |
1.475 |
12 |
1.463 |
1.449 |
-5 |
1.463 |
1.458 |
-5 |
LPK Tirol |
66 |
19 |
1.881 |
1.883 |
2 |
1.881 |
1.866 |
-17 |
1.881 |
1.864 |
-17 |
LPK Kärnten |
67 |
26 |
1.956 |
1.953 |
-3 |
1.956 |
1.976 |
45 |
1.956 |
2.001 |
45 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
* Minuszahlen = Anzahl der unbesetzten Planstellen |
|
|
|
|
|
|
|||||
Pluszahlen = Anzahl der über dem Sollstand besetzten Planstellen |
|
|
|
Grundsätzlich werden Dienstzuteilungen nur im unbedingt notwendigen Ausmaß verfügt und lassen sich grob in zwei Kategorien unterteilen:
• Entweder werden Dienstzuteilungen zur flexiblen Abdeckung eines bloß vorübergehenden personellen Mehrbedarfes auf bestimmten Dienststellen verfügt, wenn dies trotz etwaiger anfallender Kosten nach der Reisegebührenvorschrift wirtschaftlicher ist, als auf den betroffenen Dienststellen auf Dauer mehr Personal zu verwenden, das nach dem Wegfall dieser besonderen Umstände respektive des Bedarfes nicht mehr benötigt wird, wie z. B. während der jährlichen Wintertourismussaison, nach Höhe der Belagszahlen in den Polizeianhaltezentren, nach Häufigkeit der Asylanträge in den Erstaufnahmestellen sowie bei Einrichtung von Sonderermittlungskommissionen etc
• oder diese flexible Verwendung ist zur Aufrechterhaltung besonderer dienstlicher Anforderungen bei bestimmten Organisationseinheiten, im Wesentlichen sind hiervon die Sondereinheiten betroffen, erforderlich.
Beispielsweise haben die Bediensteten des EKO Cobra im Hinblick auf die für ihr Aufgabengebiet unerlässliche hohe körperliche und geistige Belastbarkeit regelmäßig bestimmte Leistungskriterien zu erfüllen. Entsprechen sie diesem Anforderungsprofil nicht mehr, so können sie wieder ihrer Stammdienststelle zu Dienstleistung zugewiesen werden. Diese wäre bei Versetzungen jedoch nicht möglich.
Ähnliches gilt für die vor allem im Bereich der Observation, im Zeugenschutz und im Bereich der verdeckten Ermittlung eingesetzten Exekutivbediensteten, die situationsabhängig und unter Umständen sehr rasch gewechselt werden müssen.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen und der daraus resultierenden häufigen Änderungen wäre daher eine detaillierte Darstellung - über die in der Tabelle ersichtlichen dienstbehördenübergreifenden Dienstzuteilungen - nur eine Momentaufnahme und hätte daher wenig Aussagekraft. Überdies würde eine Auflistung jeder einzelnen Zuteilungsdienststelle – zumal diese Informationen nur dezentral geführt werden - einen unverhältnismäßig hohen Administrationsaufwand erfordern.
Zu Frage 2a
Aus 241 systemisierten Planstellen einschließlich der zur WEGA gehörigen Landes-einsatztrainer
Zu Frage 2b
Die Voraussetzungen sind aus der Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Sondereinheiten der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit abzuleiten. Insbesondere kommen dem EKO Cobra folgende Aufgaben zu:
Zu Frage 2c
Der Einsatzeinheit WEGA obliegt die bundesweite Wahrnehmung von speziellen Aufgaben im Rahmen des Großen Sicherungs- und Ordnungsdienstes (GSOD) und die Durchführung von überlagernden Streifendiensten und besonderen Einsätzen (z. B. Amtshandlungen mit bewaffneten Tätern, Schwerpunktaktionen, Begleit-, Transport- und Objektschutzaufgaben, etc.) im Bereich der BPD Wien.
Die WEGA ist im Vorfeld zu einem EKO Cobra Einsatz anzufordern, wenn noch besser ausgebildete und ausgerüstete Einsatzkräfte zu einer Optimierung des Einsatzerfolges und Reduzierung des Einsatzrisikos beitragen können.
Zu Frage 3a
Zum Stichtag 1.Mai 2008 befanden sich auf den einzelnen Standorten folgende Bedienstete in Grundausbildung:
in Wien: 293 Bedienstete, (darüber hinaus werden in anderen Bildungszentren
138 Bedienstete zusätzlich für Wien ausgebildet)
in Eisenstadt 54 (26 Bedienstete davon für Wien)
in Traiskirchen 74 Bedienstete für Wien,
in Krumpendorf: 46 Bedienstete. (Ausbildungsstandort Klagenfurt gibt es nicht)
38 Bedienstete davon für Wien
in Linz: 103 Bedienstete
in Graz: 77 Bedienstete,
in Salzburg: 97 Bedienstete,
in Innsbruck: 120 Bedienstete,
Zu den Fragen 3b – f
Zentrale Aufzeichnungen werden erst seit Einrichtung der Bildungszentren der Sicherheitsexekutive in allen Bundesländern (2003) geführt. Davor wurden die Ausbildungen von den einzelnen Dienstbehörden (in den einzelnen Landesgendarmeriekommanden sowie in den Bundespolizeidirektionen Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck) organisiert und durchgeführt. Vom Zeitraum 1995 – 2002 liegen daher keine vollständigen Aufzeichnungen über die genaue Anzahl der Grundausbildungslehrgangsteilnehmer auf.
Ab dem 01.01.2003 wurden österreichweit 1998 Bedienstete in den nachfolgend ersichtlichen Bildungszentren der Sicherheitsexekutive (BZS) der einzelnen Bundesländer ausgebildet und grundsätzlich auf Dienststellen im Bereich der jeweils aufnehmenden Dienstbehörde zugewiesen:
im Burgenland (BZS Eisenstadt) 51 Bedienstete (davon 24 für Wien)
in Kärnten (BZS Krumpendorf) 63 Bedienstete (davon 38 für Wien)
in Niederösterreich (BZS Traiskirchen und Ybbs) 164 Bedienstete (davon 48 für Wien)
in Oberösterreich BZS Linz) 261 Bedienstete (davon 1 für Wien)
in Salzburg (BZS Großgmain) 135 Bedienstete (davon 7 für Wien)
in der Steiermark (BZS Graz) 179 Bedienstete (davon 1 für Wien)
in Tirol (BZS Absam-Wiesenhof) 242 Bedienstete
in Vorarlberg (BZS Feldkirch-Gisingen) 144 Bedienstete
in Wien (BZS Wien) 759 Bedienstete
In Summe bedeutet das, dass für Wien im angeführten Zeitraum insgesamt 878 Polizistinnen und Polizisten ausgebildet wurden.
Zu den Fragen 4a – d
Auch im Jahr 2008 werden alle frei werdenden Planstellen durch Neuaufnahmen ersetzt. Die genaue Anzahl kann derzeit noch nicht abgesehen werden.
Da die Stellenpläne für die Jahre 2009 bis 2011 noch nicht feststehen, ist diesbezüglich keine Aussage möglich.
Zu Frage 5a
Derzeit sind österreichweit 5 Cobra-Stützpunkte mit 3 Außenstellen eingerichtet.
Zu Frage 5b
Es waren sicherheits-, einsatztaktische sowie wirtschaftliche Aspekte ausschlaggebend. Die internationale Entwicklung neuer Formen der Kriminalität wurden bei Konzepterstellung ebenfalls berücksichtigt.
Zu Frage 5c
Systemisierung der Stützpunkte des Einsatzkommando Cobra samt Außenstellen
Organisationsart |
Organisationsbezeichnung |
Systemisierte Planstellen |
Einsatzkommando Cobra |
Exekutivdienst |
|
EKO-Cobra Ost (Wr. Neustadt) |
57 |
|
EKO-Cobra Mitte (Linz) mit Außenstelle Salzburg |
9 |
|
EKO-Cobra Süd (Graz) mit Außenstelle Kärnten |
9 |
|
EKO-Cobra West (Innsbruck) mit Außenstelle Vorarlberg |
9 |
|
EKO-Cobra Wien |
10 |
|
Summe |
94 |
Zu Frage 5d
Zuteilungen von Exekutivbediensteten zu den Stützpunkten des Einsatzkommando Cobra samt Außenstellen
Organisationsart |
Organisationsbezeichnung |
Dienstzuteilungen |
Einsatzkommando Cobra |
Exekutivdienst |
|
EKO-Cobra Ost (Wr. Neustadt) |
79 |
|
EKO-Cobra Mitte (Linz) mit Außenstelle Salzburg |
61 |
|
EKO-Cobra Süd (Graz) mit Außenstelle Kärnten |
57 |
|
EKO-Cobra West (Innsbruck) mit Außenstelle Vorarlberg |
45 |
|
EKO-Cobra Wien |
90 |
|
Summe |
332 |
Zu Frage 5e
Die Beamten des EKO Cobra werden aus sämtlichen Exekutivdienststellen - primär von Polizeiinspektionen – rekrutiert.
Zu den Fragen 6a und 6b
Oberstes Ziel bei der Bildung der neuen Exekutive (Wachkörperzusammenlegung) war die Anpassung bestehender Strukturen an die neuen Anforderungen. Dabei wurden Kommando- und Verwaltungsstrukturen zusammengeführt, Parallelverwaltungen abgeschafft und diese Ressourcen dem Sicherheitsdienst vor Ort zugeführt.
Insbesondere hinsichtlich der bestehenden Prozesse werden durch die zuständigen Fachabteilungen des BM.I im Zusammenwirken mit Vertretern der betroffenen Organisationseinheiten laufend bereichsspezifische Evaluierungen und daraus resultierend sukzessive entsprechende Adaptierungen vorgenommen. Diese Evaluierungen werden schrittweise in allen relevanten Bereichen weitergeführt.
Beispielsweise wird seit mehreren Monaten mit Vertretern der Bundespolizeidirektion Wien und des Landespolizeikommandos für Wien eine grundlegende Evaluierung der dortigen Behörde und des Wachkörpers durchgeführt. Die daraus resultierenden aufbau- und ablauforganisatorischen Anpassungen samt Bewertungen wurden bzw. werden dzt. mit dem Bundeskanzleramt behandelt. Der Bereich des Kriminaldienstes wird zur Zeit mit den zuständigen Zentralausschüssen verhandelt.
Zu den Fragen 7a - c
Ein zentraler Aspekt der Reformen, die in den Jahren 2002 bis 2007 stattfanden, war die weitest mögliche örtliche und sachliche Zusammenführung der Dienstbehördenagenden und Stabstellen sowie die Fokussierung auf polizeiliche Kernaufgaben. Im Rahmen dieser Umstrukturierungen konnte die Sicherheitsexekutive durch Straffung der Kommando-strukturen, Verflachung der Hierarchieebenen und Prozessoptimierungen zu Gunsten der exekutiven Außendienstpräsenz effektiver gestaltet werden. Verwaltungstätigkeiten konnten durch die Übergabe des Meldewesens (1.2.2003), des Fund- und Passwesens (1.4.2003) an die Gemeinden erheblich reduziert werden.
Die mit der Wachkörperreform verbundenen Aufgabenverlagerungen haben auch eine Verschiebung der mit dem Exekutivdienst unmittelbar verbundenen administrativen Tätigkeiten nach sich gezogen. Die gesamte Administration in den Sicherheitsdienststellen und operativen Fachabteilungen der Landespolizeikommanden konnte jedoch auch durch die Einführung und ständige Verbesserung von Protokollierungs- und Aktenver-waltungsapplikationen (PAD) sowie durch die neu geschaffenen Strukturen trotz der bestehenden umfangreichen Dokumentationsverpflichtungen reduziert werden. Dadurch wird das höchstmögliche Ausmaß an Außendienstpräsenz gewährleistet.
Die Polizeipräsenz vor Ort erstreckt sich nicht allein auf die visuelle Wahrnehmung von uniformierten Polizeibeamten, die selbstverständlich forciert wird, sondern auch auf Erhebungstätigkeiten und Überprüfungen durch zivile und uniformierte Beamter, die zu den Kernaufgaben der Exekutive gehören und deren Wahrnehmung vor Ort eben nur einem eingeschränkten Personenkreis möglich ist.
Zu Frage 8a
Aufgrund folgender Umstände können die kriminalstatistischen Daten von 1989 bis 2008 nicht seriös verglichen werden.
Seit 01.02.2000 ist die Kriminalstatistik auf ein EDV-Onlinesystem umgestellt. Heute werden die Daten online von den Dienststellen in die Datenbank eingegeben. Die Speicherung erfolgt nach den Richtlinien des Bundeskriminalamtes und muss vom Fachvorgesetzten kontrolliert und bestätigt werden. Jeder Fall wird so rasch wie möglich in der Statistik erfasst, spätestens jedoch bei der Anzeige (Bericht) an die Justiz.
Diese Umstellung hatte keine inhaltlichen Auswirkungen sondern vor allem qualitative. Es wurden Plausibilitätskontrollen und Mussfelder eingeführt, wodurch Fehlspeicherungen durch das System erkannt und weitgehend ausgeschlossen werden können. Beispiel: bei geklärten Fällen muss es einen Täter geben, jeder Täter muss ein Alter und ein Geschlecht haben, es können nur Fälle geklärt werden die auch gespeichert wurden – hier unterscheidet sich die österreichische Statistik ganz maßgeblich von der deutschen. Auch wenn ein Täter 30 Delikte zugibt, reicht das allein noch nicht aus um auch 30 geklärte Delikte zu statisieren.
Im alten System (vor 2000) gab es regelmäßig in manchen Deliktsbereichen Auf-klärungsquoten von über 100% - dies war systembedingt möglich, da die ungeklärten Fälle mit geklärten Fällen später in der Applikation nicht mehr zusammengeführt werden konnten. Mangels Controlling wurden durch „taktisches“ Speichern hohe Klärungsquoten erzielt und diese auch ausgewiesen.
Jahr |
Klagenfurt |
Linz |
Salzburg |
Graz |
Innsbruck |
Wien |
2001 |
39,9% |
42,5% |
39,7% |
38,2% |
43,6% |
30,3% |
2002 |
42,5% |
44,7% |
38,8% |
36,5% |
39,3% |
26,8% |
2003 |
40,6% |
40,4% |
34,9% |
35,9% |
37,0% |
26,8% |
2004 |
41,5% |
43,1% |
33,6% |
36,9% |
36,3% |
26,8% |
2005 |
42,7% |
43,4% |
32,1% |
37,5% |
38,5% |
27,9% |
2006 |
41,5% |
41,9% |
30,0% |
30,5% |
39,6% |
29,2% |
2007 |
38,8% |
40,3% |
36,1% |
34,7% |
38,8% |
28,8% |
Zu Frage 9a
Seit der Wachkörperreform sind bei der Betrachtung der für den öffentlichen Sicherheits-dienst in einem bestimmten Gebiet tätigen Personalstände - insbesondere in den Zuständigkeitsbereichen der Bundespolizeidirektionen - nicht nur die jeweilige Dotation der örtlich situierten Organisationseinheiten heranzuziehen, sondern auch das regions-übergreifende Wirken der operativen Organisationseinheiten des Landespolizeikommandos (Landeskriminalamt insb. mit der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität; Landesverkehrsabteilung, Einsatzeinheiten) und bundesweit agierenden Sondereinheiten (wie EKO Cobra mit seinen dezentralen Stützpunkten, Observationsaußenstellen des Bundeskriminalamtes, Unterstützungsgruppe des Grenzdienstes) zu berücksichtigen.
Es darf darauf verwiesen werden, dass seit der Wachkörperreform innerhalb der Exekutive nicht mehr zwischen Sicherheitswache- und Kriminalbeamte unterschieden wird.
Das Verhältnis zwischen Einwohnern/innen pro Exekutivbeamten/in ergibt ohne Organisationseinheiten der Landespolizeikommanden beziehungsweise der bundesweit agierenden operativen Einheiten folgende Werte:
Bundesland |
Behörde |
PlSt Syst. Stand - 1.7.2008 |
Einwohner - nach Volkszählung 2001 |
Verhältnis Exekutivbeamte zur EW-Zahl |
|
Kärnten |
SPK |
Klagenfurt |
291 |
90.141 |
309,76 |
OÖ |
SPK |
Linz |
666 |
183.504 |
275,53 |
Sbg. |
SPK |
Salzburg |
484 |
142.662 |
294,76 |
Stmk. |
SPK |
Graz |
754 |
226.244 |
300,06 |
Tirol |
SPK |
Innsbruck |
397 |
113.392 |
285,62 |
Wien |
gesamt |
Wien (Exekutive gesamt) |
6.066 |
1.550.123 |
255,54 |
Ein Vergleich Einwohner/innen pro Exekutivbeamten/in Wiens mit den anderen Städten ist nicht möglich, weil hier die Organisationseinheiten/-teile des Landespolizeikommandos (beispielsweise Landesverkehrsabteilung, Abteilung für Sondereinheiten und der Organi-sations- und Einsatzabteilung und das Landeskriminalamt) eingerechnet sind.
Zu den Fragen 9b, 10b und 10c
Detaillierte Aussagen über diese Bereiche möchte ich mangels Zuständigkeit nicht treffen. In diesem Zusammenhang darf allerdings darauf verwiesen werden, dass derartige Vergleiche im Hinblick auf unterschiedliche Rahmenbedingungen und Strukturen auch nur sehr bedingt aussagekräftig wären.
Zu Frage 10a
|
|
PlSt Syst. Stand - 1.7.2008 |
Einwohner - nach Volkszählung 2001 |
Verhältnis Exekutivbeamte zur EW-Zahl |
Österreich |
Exekutivplanstellen-Gesamt |
26.481 |
8.032.926 |
303,34 |
Zu Frage 11a
Im gesamten Einsatzzeitraum vom 07. bis 30.06.2008 waren bei der EURO 2008 insgesamt 317.428 Kräfte nach „Manntagen“ eingesetzt.
(dies entspricht einem durchschnittlichen täglichen Einsatzkontingent von ca. 13.200 Exekutivbediensteten)
Zu Frage 11b
Vom Stadtpolizeikommando Linz wurden 106 Exekutivbedienstete abkommandiert, das entspricht einem Anteil von ca. 16,5 %.
Im Gegenzug waren zu den vorangeführten Abkommandierungen waren jedoch auch Züge von Einsatzeinheiten und Kräfte der Ordnungsdienstpolizei im Stadtpolizeikommando Linz für die Bewältigung anlassbezogener Einsätze im Rahmen der Euro 2008 stationiert.
Zu Frage 11c
Vom Stadtpolizeikommando Graz wurden 152 Exekutivbedienstete im Rahmen der Euro 2008 abkommandiert, das ist ein Prozentanteil von ca. 21 %.
Im Gegenzug waren zu den vorangeführten Abkommandierungen waren jedoch auch Züge von Einsatzeinheiten und Kräfte der Ordnungsdienstpolizei im Stadtpolizeikommando Graz für die Bewältigung anlassbezogener Einsätze im Rahmen der Euro 2008 stationiert.
Zu Frage 11d
Während der EURO 2008 v. 07.06.2008 bis 29.06.2008
Anzahl |
Zuteilungsdienststelle |
Verwendung |
1 |
BM.I |
Polnisch-ukrainische Grenze |
52 |
LPK Kärnten |
Einsatzeinheit |
5 |
LPK Kärnten |
Kriminaldienst |
1 |
LPK Salzburg |
psychologischer Dienst |
3 |
LPK Salzburg |
Anhalte- und Arrestantenwesen |
4 |
LPK Salzburg |
Anhalte- und Arrestantenwesen |
5 |
LPK Salzburg |
Grenzdienst |
3 |
LPK Salzburg |
Grenzdienst |
7 |
LPK Salzburg |
Kriminaldienst |
1 |
LPK Salzburg |
SKB |
5 |
LPK Salzburg |
Verkehrsdienst |
2 |
LPK Tirol |
Anhalte- und Arrestantenwesen |
1 |
LPK Tirol |
E 1-Führungsunterstützung |
5 |
LPK Tirol |
Kriminaldienst |
9 |
LPK Tirol |
Verkehrsdienst |
1 |
BM.I, I-B-2 |
PR-Team |
1 |
LPK Wien |
E 1 - Einsatzabschnittskdt |
Zu den Fragen 11e und 11f
Grundsätzlich wurde den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Unterkunft im Rahmen der EURO 2008 vom Dienstgeber bereitgestellt.
In Ausnahmefällen hatten die Bediensteten ihre Unterkunft entsprechend den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955 abzurechnen.