4759/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.09.2008
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am     September 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0115-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4763/J vom 9. Juli 2008 der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Erhöhte Umsatzsteuer auf wissenschaftlich-elektronische Informationsmittel“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4.:

Der Umstand, dass gedruckte Medien dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10% unterliegen, während auf elektronische Medien der Normalsteuersatz von 20% zur Anwendung kommt, entspricht der derzeit geltenden EU-Rechtslage. Nach der Mehrwert-steuerrichtlinie 2006/112/EG dürfen Mitgliedsstaaten nur für die in der Richtlinie ausdrücklich angeführten Gegenstände und Dienstleistungen einen ermäßigten Steuersatz vorsehen.

 

Nach Anhang III Z 6 der Mehrwertsteuerrichtlinie ist ein ermäßigter Steuersatz zulässig für die „Lieferung von Büchern, einschließlich des Verleihs durch Büchereien (einschließlich Broschüren, Prospekte und ähnliche Drucksachen, Bilder-, Zeichen- oder Malbücher für Kinder, Notenhefte oder –manuskripte, Landkarten und hydrografische oder sonstige Karten), Zeitungen und Zeitschriften, mit Ausnahme von Druckerzeugnissen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken dienen“.

 

Für elektronische Medien - beispielsweise CD-ROMs, auf denen der Inhalt eines Buches bzw. einer Fachzeitschrift gespeichert ist oder für entsprechende Online-Versionen – kann demnach seitens der Mitgliedsstaaten zurzeit kein ermäßigter Steuersatz eingeführt werden.

 

Zu 5. bis 8.:

Da der Normalsteuersatz für elektronische Medien keine erhöhte, sondern die einzig zulässige Besteuerung darstellt, liegen keine Mehreinnahmen vor, über deren Verwendung Angaben gemacht werden könnten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.