4774/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.09.2008

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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/127-PMVD/2008                                                                                 10. September 2008

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Juli 2008 unter der Nr. 4803/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Sanitätskonzept im Tschadeinsatz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Es erfolgte ein Rücktransport eines Angehörigen des Österreichischen Bundesheeres mit einem Transportflugzeug des Österreichischen Bundesheeres von N´Djamena über Libyen nach Linz-Hörsching in Begleitung eines Notarztes und eines Sanitätsunteroffiziers.


Zu 5:

Die Erstversorgung wird grundsätzlich durch kontingentseigene Sanitätskräfte durchgeführt. Im Bedarfsfall werden die Sanitätseinheiten durch einen Notarzthubschrauber des multi-nationalen „Role 2“ Feldspitals unterstützt. Eine Rückführung von verletzten Personen nach Österreich würde je nach medizinischer Indikation durch die Internationale Flugrettung Austria (IFRA), Luftfahrzeuge des Österreichischen Bundesheeres oder Linienmaschinen erfolgen.

Zu 6, 7 und 9 bis 10:

Die Sanitätsversorgung des Österreichischen Kontingents war und ist auch in weiterer Folge gewährleistet. Dies gilt sowohl für die unmittelbare Versorgung an Ort und Stelle als auch für den Rücktransport nach Österreich.

Zu 8:

Nein.