4789/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.09.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim, Dietmar Keck, Genossinnen und Genossen haben am 10. Juli 2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Über-wachung von Tierschutzvereinen“ (Nr. 4784/J) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Eine Soko „Pelztier“ ist im Bundesministerium für Inneres nicht eingerichtet oder eingerichtet gewesen. Es bestand/besteht aber eine besondere Ermittlungsgruppe zur Bearbeitung der gegenständlichen Verdachtsmomente.

Die Kriminalpolizei hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft gem. ihrem gesetzlichen Auftrag, Ermittlungen gegen einen größeren Personenkreis geführt, um den Verdacht schwerwiegender, gerichtlich strafbarer Handlungen aufzuklären. Entsprechend der klaren gesetzlichen Anordnung wurden dabei die zur Belastung und die zur Verteidigung dienenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt ermittelt. Dabei konnte der Tatverdacht gegen einen größeren Personenkreis entkräftet und gegen andere Verdächtige erhärtet werden.

Da ausschließlich die Staatsanwaltschaft über Fortgang und Beendigung von Ermittlungs-verfahren entscheidet, fällt darüber hinaus die Beantwortung dieser Frage nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

 

Zu Frage 2:

Die Mitgliedschaft oder Ausübung einer Funktion oder ein Beschäftigungsverhältnis in legalen Vereinen oder Tierschutzorganisationen, war nicht Ausgangspunkt oder Anlass der Ermittlungen.

 

Ermittelt wurde demnach auch nicht gegen Vereine oder Organisationen, sondern gegen Personen, die im Verdacht stehen, gerichtlich strafbare Handlungen, nämlich schwere Sachbeschädigungen, schwere Nötigungen, gefährliche Drohungen und Brandstiftungen begangen zu haben.

 

Nach Erkenntnisstand der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit waren Personen Gegenstand von Ermittlungen, die folgenden Vereinen bzw. Organisationen angehören:

 

 

Zu Frage 3

Die Beantwortung der Frage betrifft nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Fragen 4, 5 und 6 :  

Überwachungen der Telekommunikation wurden von der Kriminalpolizei ausschließlich aufgrund von Gerichtsbeschlüssen, seit 1.1.2008 über Anordnungen der Staatsanwaltschaft nach Einholung einer gerichtlichen Bewilligung durchgeführt. Die Beantwortung der Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des BM.I.

 


Zu Frage 5:

Wie bereits zu Frage 2 ausgeführt, war die Mitgliedschaft in legalen Vereinen nicht Ausgangspunkt oder Anlass von Ermittlungen. Ermittlungen wurden ausschließlich gegen Personen geführt, bei denen der Verdacht bestand/besteht, sie hätten schwerwiegende gerichtlich strafbare Handlungen begangen.

 

Zu Frage 7:

Ja, mein Vorgänger wurde über das beabsichtigte Einschreiten informiert.