4794/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.09.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1484-II/1/2008

 

Wien, am         . September 2008

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kurzmann und weitere Abgeordnete haben am
11. Juli 2008 unter der Zahl 4832/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der Sachbeschädigung an Nummerntafeln von Grazer Taxis“ gerichtet.

 

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Bei den in der parlamentarischen Anfrage angeführten Fällen wurde der Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft Graz mit dem Ersuchen um strafrechtliche Bewertung unter Hinweis auf Verdacht der Sachbeschädigung bzw. Urkundenfälschung berichtet.

Von der Staatsanwaltschaft Graz wurde das Ermittlungsverfahren gegen den einzigen Tatverdächtigen am 27.3.2008 zu GZ. 24 BAZ 700/08 y – 1 gemäß § 190 Z. 2 StPO ein-gestellt. Darüber hinaus fällt die Beantwortung der Fragen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.