598/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.05.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0039-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 600/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Edeltraud Lentsch, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Bestellung des Leiters der Justizanstalt Eisenstadt“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Bei der Besetzung der Funktion einer Leiterin/eines Leiters der Justizanstalt Eisenstadt waren der Nachweis ausgezeichneter theoretischer Kenntnisse und reiche praktische Erfahrung im leitenden Dienst im Strafvollzug sowie hoher Kenntnisse und Geschick in der wirtschaftlichen, baulichen und technischen Organisation einer Justizanstalt maßgeblich. Weiters waren eine Ausbildung in Führungstechniken und im Personalmanagement sowie eine ausgezeichnete Befähigung zur Personalführung und spezielle Kenntnisse in den Organisations- und Vollzugsaufgaben ausschlaggebend.

Diese Kriterien wurden in der Ausschreibung gemäß § 5 Absatz 2 Ausschreibungsgesetz 1989 angeführt.

Zu 2:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich im Hinblick auf § 14 Ausschreibungsgesetz  Einzelheiten über die Bewerbungen nicht bekannt geben darf. Für die Entscheidung über die Bestellung einer Leiterin/eines Leiters der Justizanstalt Eisenstadt war letztlich maßgebend, dass Oberstleutnant Günter W. im Vergleich zu Majorin Teresa H. über eine mehr als sieben Jahre längere praktische Erfahrung im leitenden Justizwachdienst aufweist und dabei in unterschiedlichsten Vollzugsformen erfolgreich gearbeitet hat. Er verfügt auf Grund seiner bisherigen Tätigkeiten und seiner praktischen Erfahrung im leitenden Justizwachdienst über Kenntnisse und Befähigungen, die letztlich höher anzusetzen waren als die seiner Mitbewerberin. Ein besonders gewichtiges Kriterium zu Gunsten Oberstleutnants Günter W. war die mit seiner Bestellung gewährleistete Kontinuität eines qualitätsvollen Vollzuges in der einzigen Justizanstalt des Burgenlandes; er verfügt über hervorragende Kontakte zu den für den Vollzug relevanten Einrichtungen des Landes.

Oberstleutnant Günter W. war – wenn auch abweichend vom Gutachten der Begutachtungskommission – daher der bestgeeignete Bewerber für die Leitung der Justizanstalt Eisenstadt.

Die Begutachtungskommission hat bei ihrer Entscheidung außer Acht gelassen, dass Oberstleutnant Günter W. mit der Führung einer Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt in seiner ehemaligen Dienststelle (Justizanstalt Wien-Simmering) auch über eine fundierte Erfahrung mit den leitenden Aufgaben eines gerichtlichen Gefangenenhauses verfügt.

Zu 3:

Ich habe bei der Entscheidung über diese Besetzung Argumente der Gleichbehandlung miteinbezogen und werde auch bei zukünftigen Entscheidungen diesem Aspekt besonderes Augenmerk schenken.

Im vorliegenden Fall war das Frauenförderungsgebot des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes nicht anzuwenden, weil von gleicher Eignung der Bewerberin und des Bewerbers im Sinne des Gesetzes nicht auszugehen war.

Zu 4:

Die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Justizressort spielt für mich eine sehr große Rolle. Daher wird dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz bei Aufnahme, Aufstieg sowie im Rahmen der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Aus- und Fortbildung  zentrale Bedeutung beigemessen.

Zu 5:

Ich verweise dazu auf den nach § 11 a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes erstellten Frauenförderungsplan für das Justizressort für den Zeitraum bis 1. Jänner 2010. Die Erreichung der darin gesetzten Ziele ist mir ein großes Anliegen.

Im Sinne einer Sensibilisierung aller in Betracht kommender Personen sind für den kommenden Fortbildungszeitraum insgesamt fünf Weiterbildungsveranstaltungen zu den Themenbereichen „Gender Mainstreaming“ und „Chancengleichheit“ geplant.

Zu 6 und 7:

Nein.

. Mai 2007

 

(Dr. Maria Berger)