602/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. März 2007 unter der Nr. 596/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “gezielte Tötung des österreichischen UN-Offiziers Major Hans-Peter LANG durch einen israelischen Angriff“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend lege ich großen Wert auf die Feststellung, dass es meinem Ressort und mir immer ein wichtiges Anliegen war, den tragischen Vorfall restlos aufzuklären und der Familie von Mjr Lang unterstützend zur Seite zu stehen. Darüber hinaus ist es mir besonders wichtig, die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz weiter zu verbessern. Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung wurde mit der von mir in Brüssel unterzeichneten Programmvereinbarung über die Teilnahme Österreichs am Forschungsprogramm der europäischen Verteidigungsagentur zum Truppenschutz (Force Protection) bereits gesetzt.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Dem Bundesministerium für Landesverteidigung liegen drei Berichte vor:

a)   Bericht der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen (UN) über den Vorfall an der UN-Patrouillenbasis (PB) Khiam am 25. Juli 2006.

b)   Bericht der Israelischen Streitkräfte auf Grundlage einer schriftlichen Zusammenfassung eines mündlichen Briefings der israelischen Streitkräfte an die Botschafter und Militär-


attachés von Kanada, China, Finnland und Österreich über die Geschehnisse an der PB Khiam aus israelischer Sicht.

c) Bericht einer von der Staatskanzlei des finnischen Ministerpräsidenten eingerichteten Expertengruppe, die die Untersuchungsberichte der Vereinten Nationen und Israels analysiert hat.

Zu 3 bis 5:

Zunächst möchte ich festhalten, dass ich mich von dem in der Anfrage verwendeten Begriff „Täterland“ distanziere.

Der UN-Bericht beinhaltet neben einer umfassenden Darstellung des UN-Einsatzes im Libanon allgemein und der Entwicklung der Lage im Südlibanon eine Analyse der Geschehnisse am 25. Juli 2006, einschließlich der geplanten Evakuierung des Personals aus der PB Khiam. Er enthält auch konkrete Empfehlungen, um Ereignissen dieser Art hin- künftig möglichst vorzubeugen. Der Bericht Israels befasst sich im Wesentlichen mit den Vorgängen innerhalb der im Raum Khiam eingesetzten Streitkräfte, insbesondere, wie es zu dem verhängnisvollen Irrtum, der zum Tod der vier UN-Beobachter führte, kommen konnte. Dem finnischen Bericht liegen keine eigenen Untersuchungsergebnisse zugrunde, er beschränkt sich auf eine Analyse der Untersuchungsberichte der Vereinten Nationen und Israels. Demnach kommt der finnische Bericht auch zu keiner neuen Beurteilung der Vorfälle in Khiam.

Alle drei Berichte kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der Abwurf der Fliegerbombe nicht Teil eines gezielten Angriffs auf die PB Khiam war, sondern auf einem schweren operativen Fehler der Israel Defense Forces (IDF) beruhte. Darüber hinaus enthalten der UN-Bericht und jener Finnlands konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit von UN-Personal im Friedenssicherungseinsatz. Vorgeschlagen wird jeweils die Verbesserung der Kommunikation der UN-Truppen mit den Streitkräften der Konfliktparteien, um in Notsituationen eine rasche und wirksame Kommunikation sicherzustellen. Auch die Forderung, den Aufenthalt illegaler bewaffneter Gruppen in der unmittelbaren Nähe von UN-Einrichtungen künftig in Mandaten des Sicherheitsrates für Friedensoperationen ausdrücklich zu ächten, wird in beiden Berichten ebenso erwähnt, wie der verbesserte Schutz unbewaffneter UN-Beobachter.


Zu 6:

Die Berichte wurden meinem Ressort unter der Auflage strenger Vertraulichkeit übergeben. Einer Erörterung würde ich unter Einhaltung der gebotenen Vertraulichkeit im Sinne der Regelungen des § 37 Abs. 7 GOG 1975 zustimmen.

Zu 7 und 8:

Derartige Berichte sind mir nicht bekannt.

Zu 9 bis 11:

In meinem Ressort hat sich das Referat Soziale- und Familienbetreuung im Streitkräfte- führungskommando der Hinterbliebenen angenommen und gemeinsam mit der Familie die Ausrichtung der Bestattung vorgenommen. Die Kosten der Bestattung wurden durch das Bundesministerium für Landesverteidigung getragen. Weiters erfolgte eine Unterstützung der Familie bei der Antragstellung der gesetzlich vorgesehenen Versorgungsleistungen. Es wurden gemäß § 16f Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz - AZHG einmalig 109.009,03 Euro an den Sohn von Mjr Lang ausbezahlt. Die von den Vereinten Nationen erbrachte Entschädigungsleistung von 60.929,54 Euro war nach § 22 AZHG gegenzuver- rechnen. Da Mjr Lang zum Zeitpunkt seines Todes Auslandseinsatzpräsenzdienst leistete, erhält sein Sohn eine monatliche Waisenrente nach dem Heeresversorgungsgesetzes (HVG) von derzeit 489,80 Euro. Über diese Waisenrente hinaus erhält er bis zu seinem 18. Lebens- jahr von der Pensionsversicherung eine monatliche Waisenpension von derzeit 231,54 Euro. (Auf Antrag kann diese Waisenpension nach Maßgabe der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden.) Weiters ist der verwaiste Sohn im Falle einer Erkrankung in der Krankenversicherung pflichtversichert, sofern er nicht auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften (etwa infolge Mitversicherung bei seiner Mutter) bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Im Übrigen stand und steht mein Ressort der Familie von Mjr Lang bei Bedarf jederzeit betreuend zur Verfügung.


Zu 12:

Im Bundesministerium für Landesverteidigung wurden die sachlich in Betracht kommenden Dienststellen mit einer auf die zur Verfügung stehenden Berichte abgestützten Analyse der Ereignisse beauftragt. Ziel dieser Analyse ist die Gewinnung von Erkenntnissen zur Festlegung geeigneter Maßnahmen, um den Schutz österreichischer Soldaten im Auslands- einsatz weiter zu optimieren.

Zu 13:

Die im Bericht der Vereinten Nationen angeführten Empfehlungen, wie Ächtung des Aufenthaltes von bewaffneten Gruppen in unmittelbarer Nähe von UN-Posten, Verbesserung der Verbindung zwischen den UN-Einrichtungen zu den Streitparteien sowie Verbesserung der operativen Führungsmittel und der technischen Schutzvorkehrungen in UN-Einsätzen, finden meine vollste Unterstützung.