605/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.05.2007
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möglich.
BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. März 2007 unter der Nr. 609/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Tätigkeit der Regierungsmitglieder der Retrokoalition" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Gemäß § 7 Abs. 10 des Bundesministeriengesetzes 1986 ist im Bundesministerium für Landesverteidigung ein „Kabinett des Bundesministers" eingerichtet. Wie schon bei früheren ähnlichen Anfragen an meine Amtsvorgänger ist davon auszugehen, dass im vorliegenden Zusammenhang nur jene Bediensteten angesprochen sind, die meinen unmittelbaren Mitarbeiterstab bilden.
Hinsichtlich der Namen meiner unmittelbaren Mitarbeiter, die seit dem 11. Jänner 2007 im „Kabinett des Bundesministers" neu verwendet werden, sowie der Grundlage ihres Dienstverhältnisses verweise ich auf die nachstehende Übersicht. Das Gehalt bzw. die Entlohnung dieser Mitarbeiter (1/Leiharbeitsvertrag, 1/VerwGrp Al/4, 4/EntlGrp vl/3) richtet sich nach dem Gehaltsgesetz 1956, dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 bzw. nach vertraglicher Vereinbarung. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.
Name |
Dienstverhältnis |
Verwendungsbeginn, -ende |
KAMMERHOFER Stefan |
Leiharbeitsvertrag |
Verwendungsbeginn mit 11. Jänner 2007 |
Mag. D'ACERNO Patrizia |
§ 36 VBG |
Verwendungsbeginn mit 11. Jänner 2007 |
Mag. Dr. PLENER Peter |
§ 36 VBG |
Verwendungsbeginn mit 11. Jänner 2007 |
Mag. LANG Answer |
§36 VBG |
Verwendungsbeginn mit 11. Jänner 2007 |
Mag. HIRSCH Stefan |
§ 36 VBG |
Verwendungsbeginn mit 24. Jänner 2007 |
Ges Mag. MEINDL Jürgen |
BDG 1979 |
Verwendungsbeginn mit 1. April 2007 |
Hinsichtlich der Namen der unmittelbaren Mitarbeiter, die bereits vor dem 11. Jänner 2007 und über den 31. Jänner 2007 hinaus im „Kabinett des Bundesministers" verwendet werden, sowie der Grundlage ihres Dienstverhältnisses verweise ich auf die nachstehende Übersicht. Das Gehalt bzw. die Entlohnung dieser Mitarbeiter (l/VerwGrp MBO1/7, 2/VerwGrp MBO1/6, 1/VerwGrp MBO2/9, 1/VerwGrp MBO2/7, 1/VerwGrp Al/4, 2/Leiharbeits- vertrag) richtet sich nach dem Gehaltsgesetz 1956 bzw. nach vertraglicher Vereinbarung. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.
Name |
Dienstverhältnis |
Verwendungsbeginn, -ende/Abfindung |
SWITAK Christian |
Leiharbeitsvertrag |
Vertragsende mit 28. Februar 2007; Urlaubsabfindung noch offen |
Mag. BERGER Elisabeth |
Leiharbeitsvertrag |
Beschäftigungsverbot bzw. Karenzurlaub nach dem Mutterschutzgesetz 1979; Vertragsende mit 28. Februar 2007 |
Mag. VANICEK Rainer |
§ 36 VBG |
Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses mit 31. März 2007; Abfertigung: zweifacher Monatsbezug |
Bgdr Mag. CSITKOVITS Erich |
BDG 1979 |
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Bgdr ASCHAUER Alois |
BDG 1979 |
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ObstdG Ing. Mag. KAPONIG Hermann |
BDG 1979 |
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ObstltdG Mag. VARTOK Ronald |
BDG 1979 |
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Obst SALCHNER Gottfried |
BDG 1979 |
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Zu 6 und 7:
Von den vorerwähnten Mitarbeitern bezieht ein Bediensteter eine Überstundenpauschale (63,3 Überstunden) und vier Bedienstete leisten Überstunden gegen Einzelabgeltung (davon haben drei Bedienstete durch Erklärung die Anwendbarkeit des §91 Abs. 4 GehG für das Jahr 2007 ausgeschlossen). Bei den übrigen Mitarbeitern gelten mit dem Bezug alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten, sodass in diesen Fällen kein gesonderter Anspruch auf Überstundenabgeltung besteht. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.
Zu 8:
Im Hinblick darauf, dass eine Zuordnung von Budgetmitteln zur Gewährung von Leistungs- prämien bzw. Belohnungen für die Kalenderjahre 2007 und 2008 zu einzelnen Dienststellen noch nicht erfolgt ist, ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist.
Zu 9:
Ein Mitarbeiter übte im Jahr 2007 eine Nebentätigkeit mit einem Entgelt von 170,04 Euro aus. Nebenbeschäftigungen im Sinne des § 56 BDG 1979 wurden keine gemeldet.
Zu 10:
Im Jahr 2006 verrechneten in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesver- teidigung 85 Bedienstete mehr als 240 Überstunden. Insgesamt fielen für diese Mitarbeiter 31.780 Überstunden an.
Zu 11:
Nein.
Zu 12:
Einsparungsvorgaben der Bundesregierung sehen vor, dass Bedienstete mit Verwendungen mit vertraglicher Alternative grundsätzlich in kein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ernannt werden. Dementsprechend wurden im fraglichen Zeitraum keine Ernennungen in Dienstverhältnisse mit vertraglicher Alternative vorgenommen. Ernennungen in militärische Dienstverhältnisse (Berufsmilitärperson, Militärperson auf Zeit) wurden und werden weiterhin durchgeführt, da es hiefür keine vertragliche Alternative gibt, und diese vom „Pragmatisierungsstopp" demnach nicht betroffen sind.
So wurden seit 11. Jänner 2007 nach Vorliegen der gesetzlichen Ernennungserfordernisse bei nachgeordneten Dienststellen 13 männliche Bedienstete in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit ernannt. Diese Pragmatisierungen erfolgten ausschließlich im Rahmen des Stellenplanes unter Berücksichtigung der dort ausgewiesenen Einsparungsvorhaben. Unbeschadet dessen ist zu berücksichtigen, dass der militärische Bereich - neben Justiz und Exekutive - zu den Kernaufgaben der Hoheitsverwaltung zählt, und daher Militärpersonen auch weiterhin in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu ernennen sein werden.
Zu 13:
Keine.
Zu 14:
Entfällt.
Zu 15 und 16:
Im Bereich meines Kabinetts wurde eine Tischfahne um 147,12 Euro und eine Magnet- wandtafel um 73,80 Euro beschafft. Weiters hat die Reparatur eines Caddys Kosten von 94,50 Euro verursacht.
Zu 17:
Für die Zentralstelle meines Ressorts wurde im fraglichen Zeitraum nach Angebotseinholungen ein Dienstkraftfahrzeug der Marke BMW 520d angeschafft. Die Kosten hiefür beliefen sich auf 33.379,20 Euro.
Zu 18 und 20:
Nein.
Zu 19:
Seit dem 11. Jänner 2007 waren acht Dienstkraftfahrzeuge des Bundesministeriums für Landesverteidigung bei Wartungsarbeiten laut Herstellerangaben. Für diese Servicearbeiten sind Kosten von insgesamt 7.815 Euro angefallen.
Zu 21, 22, 24 und 27:
In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass für „Repräsentationsaufwen- dungen" für das Jahr 2007 unter dem VA-Ansatz 1/40008, VA-Post 7232-900, ein Betrag von 100.000 Euro budgetiert ist. Im Einzelnen verweise ich auf nachstehende Übersicht:
Datum |
Anlass/Aufwendung |
21.2.-24.2.2007 |
Truppenbesuch in Damaskus |
1.3.-2.3.2007 |
Verteidigungsministertreffen |
8.2.2007 |
Gastgeschenke |
15.2.2007 |
Garnisonskasino-Bewirtung |
16.2.2007 |
Gastgeschenke |
20.2.2007 |
Gastgeschenke |
13.1. und 27.1.2007 |
Repräsentationsausgaben |
24.3.2007 |
Gastgeschenke |
23.3.2007 |
Ausländische Delegation |
25.1.und 30.1.2007 |
Arbeitstreffen und Bewirtung |
Jänner/Februar 2007 |
Miete Frack |
Für diese Repräsentationsaufwendungen sind Kosten von rund 3.400 Euro angefallen. Zu 23:
Seit meinem Amtsantritt wurde von mir eine Auslandsdienstreise am 1. März 2007 nach Wiesbaden aus Anlass eines Verteidigungsministertreffen durchgeführt, die bereits abge- rechnet wurde. Die Kosten hiefür belaufen sich auf 849,96 Euro. Hinsichtlich der Auslands- und Inlandsdienstreisen meiner unmittelbaren Kabinettsmitarbeiter, die bereits abgerechnet wurden, verweise ich auf die nachstehende Übersicht:
Auslandsdienstreisen:
Datum |
Dienstreiseziel |
Personenanzahl |
21.2. bis 24.2.2007 |
Damaskus |
drei |
1.3.2007 |
Wiesbaden |
vier |
Die Kosten hiefür betrugen 6.525,76 Euro. Inlandsdienstreisen:
Datum |
Dienstreiseziel |
Personenanzahl |
20.1.2007 |
Oberpullendorf |
ein |
25.1.2007 |
St. Johann/Pongau |
zwei |
26.1.2007 |
Eisenstadt |
zwei |
27.1.2007 |
Kitzbühel |
ein |
2.2.2007 |
Parndorf |
zwei |
9.2.2007 |
Salzburg |
ein |
9.3.2007 |
Eisenstadt |
ein |
Die Kosten hiefür betrugen 242,60 Euro.
Zu 25:
Auf Grund der ressortinternen Verfügbarkeit von Einrichtungen zur Erstellung von Brief- papier, Visitenkarten, Autogrammkarten und Fotos sind keine zusätzlichen Kosten entstanden.
Zu 26:
Im Hinblick darauf, dass Änderungen der Homepage des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit ressorteigenem Personal durchgeführt wurden, sind keine zusätzlichen Kosten entstanden.