605/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. März 2007 unter der Nr. 609/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Tätigkeit der Regierungsmitglieder der Retrokoalition" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Gemäß § 7 Abs. 10 des Bundesministeriengesetzes 1986 ist im Bundesministerium für Landesverteidigung ein „Kabinett des Bundesministers" eingerichtet. Wie schon bei früheren ähnlichen Anfragen an meine Amtsvorgänger ist davon auszugehen, dass im vorliegenden Zusammenhang nur jene Bediensteten angesprochen sind, die meinen unmittelbaren Mitarbeiterstab bilden.

Hinsichtlich der Namen meiner unmittelbaren Mitarbeiter, die seit dem 11. Jänner 2007 im „Kabinett des Bundesministers" neu verwendet werden, sowie der Grundlage ihres Dienstverhältnisses verweise ich auf die nachstehende Übersicht. Das Gehalt bzw. die Entlohnung dieser Mitarbeiter (1/Leiharbeitsvertrag, 1/VerwGrp Al/4, 4/EntlGrp vl/3) richtet sich nach dem Gehaltsgesetz 1956, dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 bzw. nach vertraglicher Vereinbarung. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

 

Name

Dienstverhältnis

Verwendungsbeginn, -ende

KAMMERHOFER Stefan

Leiharbeitsvertrag

Verwendungsbeginn mit 11. Jänner 2007

Mag. D'ACERNO Patrizia

§ 36 VBG

Verwendungsbeginn mit 11. Jänner 2007

Mag. Dr. PLENER Peter

§ 36 VBG

Verwendungsbeginn mit 11. Jänner 2007

Mag. LANG Answer

§36 VBG

Verwendungsbeginn mit 11. Jänner 2007

Mag. HIRSCH Stefan

§ 36 VBG

Verwendungsbeginn mit 24. Jänner 2007

Ges Mag. MEINDL Jürgen

BDG 1979

Verwendungsbeginn mit 1. April 2007


Hinsichtlich der Namen der unmittelbaren Mitarbeiter, die bereits vor dem 11. Jänner 2007 und über den 31. Jänner 2007 hinaus im „Kabinett des Bundesministers" verwendet werden, sowie der Grundlage ihres Dienstverhältnisses verweise ich auf die nachstehende Übersicht. Das Gehalt bzw. die Entlohnung dieser Mitarbeiter (l/VerwGrp MBO1/7, 2/VerwGrp MBO1/6, 1/VerwGrp MBO2/9, 1/VerwGrp MBO2/7, 1/VerwGrp Al/4, 2/Leiharbeits- vertrag) richtet sich nach dem Gehaltsgesetz 1956 bzw. nach vertraglicher Vereinbarung. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

 

Name

Dienstverhältnis

Verwendungsbeginn, -ende/Abfindung

SWITAK Christian

Leiharbeitsvertrag

Vertragsende mit 28. Februar 2007; Urlaubsabfindung noch offen

Mag. BERGER Elisabeth

Leiharbeitsvertrag

Beschäftigungsverbot bzw. Karenzurlaub nach dem Mutterschutzgesetz 1979; Vertragsende mit 28. Februar 2007

Mag. VANICEK Rainer

§ 36 VBG

Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses mit 31. März 2007; Abfertigung: zweifacher Monatsbezug

Bgdr Mag. CSITKOVITS Erich

BDG 1979

 

Bgdr ASCHAUER Alois

BDG 1979

 

ObstdG Ing. Mag. KAPONIG Hermann

BDG 1979

 

ObstltdG Mag. VARTOK Ronald

BDG 1979

 

Obst SALCHNER Gottfried

BDG 1979

 

Zu 6 und 7:

Von den vorerwähnten Mitarbeitern bezieht ein Bediensteter eine Überstundenpauschale (63,3 Überstunden) und vier Bedienstete leisten Überstunden gegen Einzelabgeltung (davon haben drei Bedienstete durch Erklärung die Anwendbarkeit des §91 Abs. 4 GehG für das Jahr 2007 ausgeschlossen). Bei den übrigen Mitarbeitern gelten mit dem Bezug alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten, sodass in diesen Fällen kein gesonderter Anspruch auf Überstundenabgeltung besteht. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

Zu 8:

Im Hinblick darauf, dass eine Zuordnung von Budgetmitteln zur Gewährung von Leistungs- prämien bzw. Belohnungen für die Kalenderjahre 2007 und 2008 zu einzelnen Dienststellen noch nicht erfolgt ist, ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist.

Zu 9:

Ein Mitarbeiter übte im Jahr 2007 eine Nebentätigkeit mit einem Entgelt von 170,04 Euro aus. Nebenbeschäftigungen im Sinne des § 56 BDG 1979 wurden keine gemeldet.


Zu 10:

Im Jahr 2006 verrechneten in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesver- teidigung 85 Bedienstete mehr als 240 Überstunden. Insgesamt fielen für diese Mitarbeiter 31.780 Überstunden an.

Zu 11:

Nein.

Zu 12:

Einsparungsvorgaben der Bundesregierung sehen vor, dass Bedienstete mit Verwendungen mit vertraglicher Alternative grundsätzlich in kein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ernannt werden. Dementsprechend wurden im fraglichen Zeitraum keine Ernennungen in Dienstverhältnisse mit vertraglicher Alternative vorgenommen. Ernennungen in militärische Dienstverhältnisse (Berufsmilitärperson, Militärperson auf Zeit) wurden und werden weiterhin durchgeführt, da es hiefür keine vertragliche Alternative gibt, und diese vom „Pragmatisierungsstopp" demnach nicht betroffen sind.

So wurden seit 11. Jänner 2007 nach Vorliegen der gesetzlichen Ernennungserfordernisse bei nachgeordneten Dienststellen 13 männliche Bedienstete in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit ernannt. Diese Pragmatisierungen erfolgten ausschließlich im Rahmen des Stellenplanes unter Berücksichtigung der dort ausgewiesenen Einsparungsvorhaben. Unbeschadet dessen ist zu berücksichtigen, dass der militärische Bereich - neben Justiz und Exekutive - zu den Kernaufgaben der Hoheitsverwaltung zählt, und daher Militärpersonen auch weiterhin in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu ernennen sein werden.

Zu 13:

Keine.

Zu 14:

Entfällt.

Zu 15 und 16:

Im Bereich meines Kabinetts wurde eine Tischfahne um 147,12 Euro und eine Magnet- wandtafel um 73,80 Euro beschafft. Weiters hat die Reparatur eines Caddys Kosten von 94,50 Euro verursacht.


Zu 17:

Für die Zentralstelle meines Ressorts wurde im fraglichen Zeitraum nach Angebotseinholungen ein Dienstkraftfahrzeug der Marke BMW 520d angeschafft. Die Kosten hiefür beliefen sich auf 33.379,20 Euro.

Zu 18 und 20:

Nein.

Zu 19:

Seit dem 11. Jänner 2007 waren acht Dienstkraftfahrzeuge des Bundesministeriums für Landesverteidigung bei Wartungsarbeiten laut Herstellerangaben. Für diese Servicearbeiten sind Kosten von insgesamt 7.815 Euro angefallen.

Zu 21, 22, 24 und 27:

In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass für „Repräsentationsaufwen- dungen" für das Jahr 2007 unter dem VA-Ansatz 1/40008, VA-Post 7232-900, ein Betrag von 100.000 Euro budgetiert ist. Im Einzelnen verweise ich auf nachstehende Übersicht:

 

Datum

Anlass/Aufwendung

21.2.-24.2.2007

Truppenbesuch in Damaskus

1.3.-2.3.2007

Verteidigungsministertreffen

8.2.2007

Gastgeschenke

15.2.2007

Garnisonskasino-Bewirtung

16.2.2007

Gastgeschenke

20.2.2007

Gastgeschenke

13.1. und 27.1.2007

Repräsentationsausgaben

24.3.2007

Gastgeschenke

23.3.2007

Ausländische Delegation

25.1.und 30.1.2007

Arbeitstreffen und Bewirtung

Jänner/Februar 2007

Miete Frack

Für diese Repräsentationsaufwendungen sind Kosten von rund 3.400 Euro angefallen. Zu 23:

Seit meinem Amtsantritt wurde von mir eine Auslandsdienstreise am 1. März 2007 nach Wiesbaden aus Anlass eines Verteidigungsministertreffen durchgeführt, die bereits abge- rechnet wurde. Die Kosten hiefür belaufen sich auf 849,96 Euro. Hinsichtlich der Auslands- und Inlandsdienstreisen meiner unmittelbaren Kabinettsmitarbeiter, die bereits abgerechnet wurden, verweise ich auf die nachstehende Übersicht:


Auslandsdienstreisen:

 

Datum

Dienstreiseziel

Personenanzahl

21.2. bis 24.2.2007

Damaskus

drei

1.3.2007

Wiesbaden

vier

Die Kosten hiefür betrugen 6.525,76 Euro. Inlandsdienstreisen:

 

Datum

Dienstreiseziel

Personenanzahl

20.1.2007

Oberpullendorf

ein

25.1.2007

St. Johann/Pongau

zwei

26.1.2007

Eisenstadt

zwei

27.1.2007

Kitzbühel

ein

2.2.2007

Parndorf

zwei

9.2.2007

Salzburg

ein

9.3.2007

Eisenstadt

ein

Die Kosten hiefür betrugen 242,60 Euro.

Zu 25:

Auf Grund der ressortinternen Verfügbarkeit von Einrichtungen zur Erstellung von Brief- papier, Visitenkarten, Autogrammkarten und Fotos sind keine zusätzlichen Kosten entstanden.

Zu 26:

Im Hinblick darauf, dass Änderungen der Homepage des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit ressorteigenem Personal durchgeführt wurden, sind keine zusätzlichen Kosten entstanden.