672/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.06.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 18.04.2007 unter der Nummer 663/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nahrungsergänzungsmittel/Gefälschte Arzneimittel – Doping & Gesundheitsgefährdung – Sicherheitspolitische Ermittlungen im Jahre 2006“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Es wurden Ermittlungen gegen die Betreiber von Internetseiten durchgeführt, wenn ein Verdacht vorlag, dass diese Dopingmittel in Österreich in Verkehr gebracht haben.

Laut Rechtsauskunft des BMJ setzt eine gerichtliche Strafbarkeit nach § 84a AMG das Inverkehrbringen oder Anwenden von Arzneimitteln zu Zwecken des Dopings im Sport voraus. Die bloße Tatsache, dass auf einer Website Wachstumshormonpräparate beworben werden, indiziert nicht hinreichend den Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung.

 

Zu Frage 2:

Die offenen Fälle aus dem Jahre 2005 wurden einerseits durch Anzeige gem. § 84a AMG an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft, bzw. wenn keine Tat in Österreich nachweisbar war, durch Einstellung der Ermittlungen beendet.

 

Zu Frage 3 – 3.7:

Im Jahre 2006 wurden im Auftrag der Polizei keine Nahrungsergänzungsmittel untersucht, da gem. § 76a Arzneimittelgesetz die Überwachung des Verkehrs und die Probennahmen von Nahrungsergänzungsmitteln, die im Verdacht stehen, dass sie Arzneimittel sind und die sich nach der Herstellung im Einzelhandel befinden dem Landeshauptmann obliegt.

 

Zu Frage 4 – 4.3 und 5 – 5.3:

Im Jahr 2006 wurden gegen folgende ausländische Internetseiten Ermittlungen durchgeführt.

 

www.united-pharmacy.com

www.anabolic-steroids.net

www.pharmabolic.com

www.eurobolic.com

www.pharmanabolics.com

www.steroidshop.com

www.anabolicshop.com

www.anabolicpharma.com

www.deca-sustanon.com

www.medica.center.com

www.Roid4Saile.com

 

Es wurden, da der Verdacht bestand, dass auch Dopingmittel nach Österreich geliefert werden, mittels „Verdeckter Ermittler“ Scheinbestellungen aufgegeben.

 

Großteils wurde die Lieferung nach Österreich verweigert bzw. bei den bereits per Kreditkarte bezahlten Rechnungen die Beträge wieder rücküberwiesen.

Es wurden jedoch folgende Produkte geliefert:

 

 

Diese wurden via der Österreichischen Doping-Kontrollkommission im Bundeskanzleramt, welche die Untersuchungskosten übernahm, an das Dopinglabor im Austria Research Center Seibersdorf zwecks Untersuchung und Begutachtung übermittelt.

Im Ergebnis der Untersuchungen wurde festgestellt, dass die identifizierten Wirkstoffe qualitativ mit dem im Internet angegebenen Wirkstoffen identisch sind.

Weiters wurde festgestellt, dass es sich um Substanzen handelt, welche in der  Liste 2006 der Welt Anti-Doping Agentur als im Sport verbotene Substanzen gelten. Somit handelt es sich bei den identifizierten Wirkstoffen um Stoffe im Sinne des § 5a, 84a AMG.

 

Zu Frage 6, 8 und 10:

Es wurden im Jahr 2006 folgende polizeiliche Maßnahmen durchgeführt:

Einleitung von Interpol Auslandsschriftverkehr. Durchführung einer Hausdurchsuchung bzw. Versuch der Vollziehung von 6 Haftbefehlen über Gerichtsauftrag. Durchführung von div. Scheinkäufen (siehe Frage 5).


Zu Frage 7, 9 und 11:

Von den Sicherheitsbehörden wurden im Jahre 2006    9 Anzeigen nach  § 84a Arzneimittelgesetz erstattet:

Eine Differenzierung zwischen Betreibern von Internetseiten, Herstellern, Händlern bzw. Inhabern oder Pächtern von Fitnessstudios ist nicht möglich, da dies in der Kriminalstatistik nicht extra erfasst wird.

 

Zu Frage 12 und 21:

Es existiert eine Arbeitsgruppe, in der neben Beamten des BMGFJ, des BMJ, des BMF/Zoll, der AGES (Bundesinstitutes für Arzneimittelsicherheit bzw. OMCL), des Österreichischen Anti-Doping-Comite´s, auch Vertreter des Bundesministeriums für Inneres Mitglied sind.

Anlassbezogen erfolgt ein intensiver Informationsaustausch zwischen den genannten Stellen, wobei schon öfters Stellungnahmen und Gutachten des BMGF über die Gefährlichkeit bzw. gesundheitlichen Auswirkungen von illegalen Arzneimitteln erstellt wurden.

 

Im Herbst 2006 wurde im Bundeskriminalamt ein Grundausbildungslehrgang für Umweltsachbearbeiter durchgeführt, bei welchem diese Problematik wiederum geschult wurde.

Vortragende waren neben eigenem fachkundigem Personal auch Experten aus dem BMGFJ und der AGES  (Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit/Pharm Med).

Wie aus der AMEG bekannt, plant die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) im Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit/Pharm Med den Aufbau einer eigenen Internetermittlungsgruppe gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln.

Weiter ist beabsichtigt im Arzneimittelgesetz anlog zu § 95, 96 des deutschen Arzneimittelgesetzes gerichtlich strafbare Gefährdungstatbestände einzuarbeiten.

 

Zu Fragen 13 und 14:

Im Jahr 2006 wurden gem. § 6a Rezeptpflichtgesetz von den Sicherheitsbehörden keine Anzeigen erstattet. 

 


Zu Fragen 15 und 16:

Zu der Anzahl von Anzeigen nach § 84a Arzneimittelgesetz durch die Sicherheitsbehörden im Jahr 2006 wird auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen.

Bezüglich Anzeigen von Sachverständigen (Organen) oder Privaten fällt die Beantwortung dieser Frage nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts.

 

Zu Fragen 17:

Im Zusammenhang mit § 84a AMG wurde im Jahre 2006 auch eine Anzeige gem. § 176 StGB erstattet.

Im Zusammenhang mit Anzeigen nach § 84a Arzneimittelgesetz wurden keine Anzeigen bzgl. Körperverletzung erstattet.

 

Zu Frage 19:

Darüber werden keine Aufzeichnungen geführt. Die anlassbezogene Erhebung der Daten

würde einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten.

 

Zu Frage 20:

Die internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden erfolgt grundsätzlich im Interpolweg, sofern gerichtlich strafbare Sachverhalte zugrunde liegen.

Durch Beamte des Bundeskriminalamtes wurde insbesondere an folgenden internationalen Veranstaltungen teilgenommen:

 

      (April 2006)

 

Zu Frage 22 und 23:

Gegen österreichische Betreiber von Fitnessinstituten wurden im Jahre 2006 keine Ermittlungen bzgl. des Verdachtes einer gerichtlich strafbaren Handlung nach §§ 5a, 84a AMG bzw. § 176 StGB geführt.

 

 

 

Zu Frage 24:

Eine Hausdurchsuchung gegen den Betreiber eines Fitnessstudios aus Laibach wurde in dessen Wochenendhaus in Kärnten durchgeführt. Es wurde ein Tresor beschlagnahmt, dieser musste jedoch wieder ausgefolgt werden, da sich weder Dopingmittel noch schriftliche Unterlagen bzgl. Internethandels mit solchen Mitteln darin befanden.

 

Zu Frage 25:

Keine

 

Zu Frage 26:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts.

 

Zu Frage 26/2:

Keine