683/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.06.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, haben am
23. April 2007 unter der Zahl 678/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
Nebenbeschäftigungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5 und 8:
Anzahl der
MitarbeiterInnen im aktiven Personalstand des Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten, die in den angefragten
Zeiträumen eine
Nebenbeschäftigung gem. § 56 BDG
1979 (BeamtInnen) bzw. gem. § 5 Abs. 1 VBG 1948 in
Verbindung mit § 56 BDG 1979 (Vertragsbedienstete) gemeldet haben:
Zeitraum |
Zentrale |
Vertretungsbehörden |
Insgesamt (Zentrale und |
2005 |
4 |
6 |
10 |
2006 |
--- |
1 |
1 |
01.01.2007 bis |
1 |
--- |
1 |
Alle Meldungen erfolgten gemäß § 56 Abs. 3 BDG 1979.
Aus dem Kreis der Sektions- bzw.
GruppenleiterInnen bzw. vergleichbaren Dienstposten
nachgeordneter Dienststellen wurden seit 2002 bis zum Datum des Einlangens der
gegenständlichen Anfrage
ausschließlich Lehrveranstaltungen an Universitäten in
Österreich
als Nebenbeschäftigungen gemeldet.
Zu Frage 6:
In den
angefragten Zeiträumen bis zum Datum des Einlangens der
gegenständlichen Anfrage
wurde im Jahre 2006 in einem Fall aufgrund der Anfrage einer/s Bediensteten
über ihre/seine
beabsichtigte
Ausübung einer Nebenbeschäftigung bescheidmäßig
festgestellt, dass eine
tatsächliche Ausübung dieser Nebenbeschäftigung eine
unzulässige Nebenbeschäftigung
gemäß § 56 Absatz 2 BDG 1979 darstellen würde, da deren
Ausübung geeignet wäre, die
Vermutung der Befangenheit hervorzurufen.
Zu Frage 7:
Nein.
Zu Frage 9:
Im Rahmen der
dienstrechtlichen Bestimmungen erfolgt eine Beurteilung durch die für
Personal- und Organisationsmanagement in der Zentrale des Bundesministeriums
für
europäische und internationale
Angelegenheiten eingerichtete Abteilung VI. 1 als ressortweit
zuständige Dienstbehörde.
Zu Frage 10:
Nein.