683/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.06.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, haben am
23. April 2007 unter der Zahl 678/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Nebenbeschäftigungen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5 und 8:

Anzahl der MitarbeiterInnen im aktiven Personalstand des Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten, die in den angefragten Zeiträumen eine
Nebenbeschäftigung gem. § 56 BDG 1979 (BeamtInnen) bzw. gem. § 5 Abs. 1 VBG 1948 in
Verbindung mit § 56 BDG 1979 (Vertragsbedienstete) gemeldet haben:

 

Zeitraum

Zentrale

Vertretungsbehörden

Insgesamt

(Zentrale und
Vertretungsbehörden)

2005

4

6

10

2006

---

1

1

01.01.2007 bis
23.04.2007

1

---

1

Alle Meldungen erfolgten gemäß § 56 Abs. 3 BDG 1979.


Aus dem Kreis der Sektions- bzw. GruppenleiterInnen bzw. vergleichbaren Dienstposten
nachgeordneter Dienststellen wurden seit 2002 bis zum Datum des Einlangens der
gegenständlichen Anfrage ausschließlich Lehrveranstaltungen an Universitäten in Österreich
als Nebenbeschäftigungen gemeldet.

Zu Frage 6:

In den angefragten Zeiträumen bis zum Datum des Einlangens der gegenständlichen Anfrage
wurde im Jahre 2006 in einem Fall aufgrund der Anfrage einer/s Bediensteten über ihre/seine
beabsichtigte Ausübung einer Nebenbeschäftigung bescheidmäßig festgestellt, dass eine
tatsächliche Ausübung dieser Nebenbeschäftigung eine unzulässige Nebenbeschäftigung
gemäß § 56 Absatz 2 BDG 1979 darstellen würde, da deren Ausübung geeignet wäre, die
Vermutung der Befangenheit hervorzurufen.

Zu Frage 7:

Nein.

Zu Frage 9:

Im Rahmen der dienstrechtlichen Bestimmungen erfolgt eine Beurteilung durch die für
Personal- und Organisationsmanagement in der Zentrale des Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten eingerichtete Abteilung
VI. 1 als ressortweit
zuständige Dienstbehörde.

Zu Frage 10:

Nein.