713/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.06.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                                

                                                                                                                  

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am 23.04.2007 unter der Nr. 671/J eine schriftliche Anfrage betreffend „Hilfe für Traumatisierte, im speziellen der Kürzung der Förderung für den Verein Aspis, Forschungs- und Beratungszentrum für Opfer von Gewalt“ an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Grundsätzlich ist anzustreben, dass bei Bedarf möglichst umgehend mit einer Traumatherapie begonnen werden kann. Ich darf jedoch darauf hinweisen, dass es sich bei der Gewährleistung ausreichender Traumtherapiestellen um keine, in den Kompetenzbereich des Innenressorts fallende Angelegenheit handelt.

 

Zu Frage 2:

Seitens des Bundesministeriums für Inneres, werden derzeit keine sonstigen Projekte mit dem Titel „Hilfestellung für traumatisierte Flüchtlinge in Kärnten“ gefördert.

 

Zu Frage 3:

Mit der reduzierten Fördersumme ist der Mitteleinsatz im Land Kärnten in diesem EFF-Projektschwerpunkt prozentuell höher, als es der tatsächlichen Unterbringungsquote im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung entspricht. Überdies war bei der Projektauswahl zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung im November 2006 vom Land Kärnten bereits seit rund einem halben Jahr im Rahmen der Grundversorgung keine Asylwerber/innen mehr übernommen worden waren.

 

Zu Frage 4:

Der zwischen dem BM.I und dem Verein Aspis abgeschlossene Vertrag sah keine Zwischenzahlung vor, da bereits nach Vertragsunterzeichnung 80 % der BM.I Fördersumme ausbezahlt wurde. Die Auszahlung der 2. EFF - Rate erfolgte bislang nicht, da die Überweisung des zweiten Teilbetrages der EFF - Mittel 2005 durch die EU-Kommission an Österreich noch nicht erfolgt ist.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Der Förderungsvertrag zum Programm 2006 wurde am 14. Mai 2007 ausgesandt und am
24. Mai 2007 vom Bundesministerium für Inneres gegengezeichnet. Die Auszahlung der
1. Rate wurde am 31. Mai 2007 veranlasst. Der Auswahlprozess war formal im Mai 2007 abgeschlossen. Die Auszahlung von Förderraten kann erst nach Vorliegen des Förderungsvertrags erfolgen.

 

Zu Frage 7:

Im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds wurde kein Rechtsberatungsprojekt für Kärnten zur Förderung eingereicht.

 

Zu Frage 8:

Die in Kärnten lebenden Asylwerber fallen in den Zuständigkeitsbereich der
BAA – Aussenstellen in Graz.

Dadurch ist ein Auspendeln zur Einhaltung von Ladungsterminen beim Bundesasylamt oder zur Wahrnehmung von Flüchtlingsberatung im Sinne des § 66 AsylG 2005 unvermeidlich.

 

Zu Frage 9:

Für Rechtsberatung besteht im Europäischen Flüchtlingsfonds seit Jahren ein eigener Schwerpunkt und es wurde den Projektträgern bereits seit längerem wiederholt kommuniziert, dass eine klare Abgrenzung dieser Projektschwerpunkte angestrebt ist. Es wäre dem Verein ASPIS unbenommen gewesen, auch unter dem Projektschwerpunkt Rechtsberatung ein eigenes Projekt einzureichen.

 

 


Zu den Fragen 10 und 11:

Soweit die Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt, erachte ich diese als umgesetzt. Dies wurde der EU im Rahmen des Fremdenrechtspaketes entsprechend notifiziert.

Für den Bereich der Rechtsberatung ergibt sich dies aus der gemäß § 64 AsylG 2005 angebotenen Rechtsberatung im Zulassungsverfahren sowie der gemäß § 66 AsylG 2005 angebotenen Flüchtlingsberatung an den Außenstellen des Bundesasylamtes. Hinsichtlich der Betreuung ergibt sich dies aus den Bestimmungen des Grundversorgungsgesetzes Bund. Unabhängig von der Umsetzung der EU-Aufnahme­richtlinie, tragen die Projekte des Europäischen Flüchtlingsfonds zu einer weiteren Verbesserung der Beratungs- und Betreuungssituation für Flüchtlinge bei.