752/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.06.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                                           GZ: BMWF-10.000/0063-C/FV/2007

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 24. Juni 2007

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 719/J-NR/2007 betreffend finanziellen Nutzen des Bundeslandes Kärnten vom Österreichischen Bundesstaat, die die Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen am 26. April 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Abgesehen davon, dass für die Jahre 2007 und 2008 noch keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden können, weil die Vergaben großteils noch in der Zukunft liegen, ist anzumerken, dass von den angeführten Gebietskörperschaften bisher keine Anträge vorgelegt oder bewilligt worden sind. Auch sind für die Rechtspersonen Land Kärnten und Kärntner Gemeinden keine speziellen „Fördertöpfe“ vorgesehen. Festzuhalten ist, dass der Großteil der vom Ressort bewilligten Förderungen, Subventionen und sonstigen Zuwendungen nicht an Gebietskörperschaften geht, sondern an natürliche oder juristische Personen aus dem Bundes­land. So erfolgt z.B. die Auszahlung der Fachhochschul-Förderung an den Erhalter von Fach­hochschul-Studiengängen in Kärnten, die FH-Technikum Kärnten, die eine gemeinnützige Privatstiftung ist, und nicht an das Land Kärnten oder an Gemeinden.

 


Zu Frage 2:

Wie bereits oben angeführt, bestehen im Ressortbereich keine speziell für Gebietskörper­schaften vorgesehenen Fördermöglichkeiten. Die Förderungen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung stehen aber selbstverständlich auch dem Land Kärnten bzw. den Kärntner Gemeinden – so wie anderen natürlichen und juristischen Personen – offen. So werden vom Bundesministerium wissenschaftliche Publikationen, wissenschaftliche, studentische, frauenspezifische und künstlerische Einrichtungen, wissenschaftliche Veranstaltungen sowie wissenschaftliche Bibliotheken gefördert. Weiters bestehen Fördermöglichkeiten für Studien­plätze in Fachhochschul-Studiengängen.

 

Als potentielle Fördernehmer/innen im Bereich der Forschung (Gesellschaftswissenschaften, Umweltwissenschaften, EU-Anbahnungs- und Zusatzfinanzierung, EU-Bildungsprogramme, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Technologieförderung) kommen Univer­sitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, „Einzelforscher/innen“,
Forscher/innen/gruppen sowie Stipendiat/innen in Betracht. Gebietskörperschaften sind zwar nicht definitiv ausgeschlossen, jedoch ist eine Förderung nur schwer denkbar, da es sich per se nicht um Forschungseinrichtungen handelt.

 

Zu Frage 3:

Eine Untersuchung der Beteiligungen nach Organisationstyp kam zu dem Ergebnis, dass der öffentliche Sektor („Non-research public sektor“) im 6. Rahmenprogramm nicht vertreten war und somit auch nicht das Land Kärnten bzw. Kärntner Gemeinden. Die Teilnahme von Kärntner Gebietskörperschaften sowohl am 6. als auch am 7. Rahmenprogramm ist grundsätzlich aller­dings möglich.

 

Forschungsinstitutionen bzw. Forscher/innen innerhalb Kärntens sind im laufenden 6. Rahmen-programm mit insgesamt 33 erfolgreichen Beteiligungen eingebunden. Damit stammen 1,8 % der erfolgreichen österreichischen Beteiligungen aus dem „Raum Kärnten“. Zwei erfolgreiche Projekte des 6. Rahmenprogramms werden von Kärntner Organisationen koordiniert (Programm Technologien der Informationsgesellschaft – IST). Insgesamt lukrieren Kärntner Beteiligungen im 6. Rahmenprogramm Fördermittel in der Höhe von € 7,63 Mio. (Hochrechnung, Datenstand September 2006); knapp drei Viertel davon kommen Forschenden im Programm Technologien der Informationsgesellschaft (IST) zugute. Die meisten erfolgreichen Beteiligungen aus dem Kärntner Raum stammen aus der Industrie. Aus dem universitären Bereich kommen 13 erfolgreiche Beteiligungen, gefolgt von außeruniversitären Forschungseinrichtungen (5).

 

Spezifische Programme des 7. Rahmenprogramms bzw. vorrangige Themenbereiche sind:

Zusammenarbeit

-        Gesundheit

-        Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei sowie Biotechnologie

-        Informations- und Kommunikationstechnologien

-        Nanowissenschaften, Nanotechnologie, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien

-        Energie

-        Umwelt (einschließlich Klimaänderung)

-        Verkehr (einschließlich Luftfahrt)

-        Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften

-        Weltraum

-        Sicherheit

Ideen (Pionierforschung)

Menschen (Humanressourcen und Mobilität)

Kapazitäten

-        Forschungsinfrastrukturen

-        Forschung zu Gunsten der KMU

-        Wissenschaftsorientierte Regionen

-        Forschungspotential

-        Wissenschaft und Gesellschaft

-        Unterstützung der kohärenten Entwicklung forschungspolitischer Konzepte

-        Maßnahmen der Internationalen Zusammenarbeit

EURATOM

-        Fusionsforschung

-        Kernspaltung und Strahlenschutz

 

 

Als Förderprogramme im Zusammenhang mit den EU Rahmenprogrammen bieten die
EU-Anbahnungs- bzw. die EU–Zusatzfinanzierung die Möglichkeit einer „nationalen Ko-finanzierung“, wobei als potentielle Förderungsnehmer/innen allerdings nur Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Forscher/innen und Forscher /innen/gruppen in Frage kommen bzw. eine Teilnahmeberechtigung auf Basis der Aus­schreibungen und/oder Richtlinien besteht.

 

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass daneben Subventionsmöglichkeiten direkt durch die EU bestehen, in die das Ressort nicht eingebunden ist.

 

Zu Frage 4:

Universitäten:

In Kärnten befindet sich die Universität Klagenfurt mit 548 Mitarbeiter/innen (VZÄ 2006), bei der die Budgetzuweisung durch das Ressort im Jahr 2006 € 37,5 Mio. betrug.

 

Forschung:

Gemäß § 22 des Forschungsorganisationsgesetzes ist die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) eine Einrichtung des Bundes und untersteht dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Der Wetterdienst Klagenfurt mit 12 Mitarbeiter/innen erfüllt die regionalen Aufgaben.

 

Zu Frage 5:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 722/J-NR/2007 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.

 

Der Bundesminister:

 

Dr. Johannes Hahn e.h.