760/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.06.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0008-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am  26. Juni  2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 756/J-NR/2007 betreffend Realisierung der Umweltentlastungsmaßnahmen für die Bewohner der Anrainergemeinden entlang der A 10 Tauernautobahn (Hüttau – Seeboden) die die Abgeordneten Eßl, Kolleginnen und Kollegen am

27. April 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1 bis 17:

Das im Februar 2004 unterfertigte Maßnahmenpaket wurde von Bund, Land, der ASFINAG und den betroffenen Gemeinden entlang der A 10 unterschrieben. Wie stehen Sie zu der von Ihrem Vorgänger vereinbarten Erklärung?

 

Gemäß des Projekts „Vollausbau der A10 inklusive Umweltentlastungsmaßnahmen“ sollen die Bauprojekte in 3 Blöcken bis 2020 fertig gestellt werden.

Wie teilen sich die 45 Einzelmaßnahmen, welche in der Gemeinsamen Erklärung erarbeitet wurden, auf die 3 Blöcke auf?

 

Block 1 befindet sich bereits in der Umsetzungsphase. Welche Einzelmaßnahmen sind dem Block 1 zuzuordnen?

 

Welche Schutzmaßnahmen sind bei den jeweiligen Einzelmaßnahmen von Block 1 vorgesehen?

 

Wie weit ist der Baufortschritt von Block 1?

 

Wie hoch sind die Kosten der jeweiligen Einzelmaßnahmen im Block 1?

 

Wann wird die voraussichtliche Fertigstellung von Block 1 erfolgen?

In welchem Zeitraum ist die Umsetzung von Block 2 vorgesehen?

 

Welche Einzelmaßnahmen sind dem Block 2 zuzuordnen?

 

Welche Umweltentlastungsmaßnahmen sind bei den jeweiligen Einzelmaßnahmen von Block 2 vorgesehen?

 

Wie hoch sind die Kosten der jeweiligen Einzelmaßnahmen im Block 2?

 

Wann ist die voraussichtliche Fertigstellung von Block 2 vorgesehen?

 

In welchem Zeitraum ist die Umsetzung von Block 3 vorgesehen?

 

Welche Einzelmaßnahmen sind dem Block 3 zuzuordnen?

 

Welche Umweltentlastungsmaßnahmen sind bei den jeweiligen Einzelmaßnahmen von Block 3 vorgesehen?

 

Wie hoch sind die Kosten der jeweiligen Einzelmaßnahmen im Block 3?

 

Wann wird die voraussichtliche Fertigstellung von Block 3 erfolgen?

 

 

Antwort:

Die ASFINAG hat gemeinsam mit den Anrainergemeinden und den Ländern Salzburg und Kärnten ein Paket mit Umweltentlastungsmaßnahmen entwickelt, welches langfristig den Schutz der Bevölkerung entlang der A10 Tauern Autobahn gewährleisten soll und daher auch in der von mir gemeinsam mit Vizekanzler Molterer am 26. März 2007 präsentierten österreichweiten Prioritätenreihung berücksichtigt wurde. Die vereinbarten Maßnahmen wurden nach ihrer Priorität gereiht und hinsichtlich ihres Umsetzungshorizontes in drei Blöcke gegliedert (der besseren Übersichtlichkeit halber, darf ich dieser Beantwortung eine Beilage anschließen, in welcher die drei Blöcke samt Einzelprojekte und geschätzten Herstellungskosten sowie der Zeithorizont graphisch dargestellt sind).

 

Die Umsetzung der oben angeführten Umweltentlastungsmaßnahmen wird über einen Beirat, in welchem alle Gemeinden, die Länder Salzburg und Kärnten sowie die ASFINAG vertreten sind, einem Monitoringverfahren unterzogen und  gesteuert.

 

Die Einzelmaßnahmen selbst wurden, basierend auf einer generellen lärmtechnischen Unter-suchung vorläufig abgeschätzt, wobei – je nach Abschnitt und Lärmbelastung - aktive Lärmschutzmaßnahmen, wie Einhausung in Massivbau- und Leichtbauweise, Lärmschutzgalerie, Lärmschutzdämme, Lärmschutzwände aber auch passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Im Zuge der Detailplanung der einzelnen Umweltentlastungsmaßnahmen erfolgt, basierend auf Verkehrsprognosen und einer Detaillärmuntersuchung, sodann die endgültige Festlegung über Art und Umfang der Maßnahmen. Daher kann sich die Zuordnung zum jeweiligen Block – und damit auch der Fertigstellungszeitpunkt - im Zuge der Detailplanung ändern. Jede Änderung erfolgt aber in Abstimmung mit dem Beirat, in dem, wie oben angeführt, auch die Anrainergemeinden vertreten sind. So wurde beispielsweise bereits die Lärmschutzmaßnahme „Zederhaus - Rothenwand“ aus dem zweiten Block in den ersten Block vorgezogen.

 

Insgesamt wurden damit zehn Umweltschutzmaßnahmen aus Block 1 und eine aus Block 2 errichtet bzw. mit deren Bau begonnen.

 

Was nun die Kosten der Einzelmaßnahmen anlangt, so wurden diese basierend auf einer generellen lärmtechnischen Untersuchung abgeschätzt und als Basis für die gemeinsame Erklärung und die beiliegende Prioritätenreihung herangezogen. Da – wie oben ausgeführt – der Umfang der Maßnahme erst im Zuge der Detailplanung festgelegt wird, kann auch erst nach Abschluss dieser Detailplanung eine endgültige Aussage über die tatsächlich entstehenden Kosten getroffen werden.

 

Hinsichtlich des Fertigstellungszeitpunktes muss grundsätzlich berücksichtigt werden, dass bei einzelnen Projekten die Errichtung von Einhausungen in Leichtbauweise vereinbart wurden. Da diese jedoch erst entwickelt, erforscht und durch das BMVIT genehmigt werden müssen, ist der Terminplan von der technischen Machbarkeit derartiger neuer innovativer Lärmschutzlösungen abhängig. So ist zum Beispiel für die im Block 2 geplante Einhausung im Bereich „Zederhaus“ ein Feststellungsverfahren sowie eine Verordnung nach §4 BStG erforderlich. Derzeit wird für dieses Projekt von einer Verkehrsfreigabe vor dem Jahr 2014 ausgegangen. Auch sind Umreihungen durch den Beirat und damit sowohl eine Vor- als auch eine Zurückreihung einzelner Projekte möglich.

Ganz allgemein kann aber gesagt werden, dass mit der Umsetzung der Umwelt-entlastungsmaßnahmen aus Block 2 in den Jahren 2008 bis 2014 begonnen werden wird, die Umsetzung der Umweltentlastungsmaßnahmen aus Block 3 wird in den Jahren 2014 bis 2020 begonnen werden. Die Gesamtfertigstellung der Umweltentlastungsmaßnahmen ist für das Jahre 2020 vorgesehen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann

 

 

 

 

 

Beilage