784/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.06.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  W i e n

 

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gisela Wurm und GenossInnen haben am
3. Mai 2007 unter der Nr. 791/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „der Sicherheit in der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Mit 01.06.2007 wurde im Bereich des Landespolizeikommandos Tirol der exekutive Außendienst mit 45 E2c-AbsolventInnen nach deren Beendigung der Grundausbildung verstärkt.

 

Mit 01.06.2007 befinden sich 90 AspirantInnen für das Bundesland Tirol in Ausbildung. Davon werden mit  01.09.2007 26 E2c-AbsolventInnen dem exekutiven Außendienst zugeführt.

 

Die in Ausbildung verbleibenden 64 AspirantInnen werden im Jahre 2008 ausgemustert.

 

Außerdem sind für das Jahr 2007 bereits wieder Neuaufnahmen für den Exekutivdienst für das Bundesland Tirol in Planung.

Weiters wurden zur Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität beim Stadtpolizeikommando Innsbruck seit 26.3.2007 zwei Schutzzonen mit begleitender Videoüberwachung eingerichtet, die Streifenhäufigkeit beträchtlich erhöht und die Kontrollen intensiviert.

Die Videoüberwachungen zeigen auch präventive Wirkung.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Zum Stichtag 01.05.2007 sind im Bereich des Stadtpolizeikommandos Innsbruck 386 Exekutivplanstellen und 3 Verwaltungsplanstellen systemisiert, davon sind 369 Exekutivplanstellen und 3 Verwaltungsplanstellen tatsächlich besetzt.

 

Zu Frage 5:

Die gegenwärtige Struktur hat sich bewährt. Die Errichtung einer Polizeiinspektion respektive Dienststelle am Bahnhof Innsbruck mit einer eigenen Dienstführung und entsprechender zusätzlicher Administration ist nicht geplant.

 

Zu Frage 6:

Grundsätzlich wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unverzüglich das aufenthaltsbeendende Verfahren eingeleitet. Das Bundesministerium für Inneres bemüht sich dabei, im verstärkten Ausmaß einen möglichst optimalen Informationsfluss mit unabhängigen und weisungsfreien Behörden und Gerichten sicherzustellen, um auch bei vorzeitigen Entlassungen entsprechend rasch reagieren zu können.

 

Darüber hinaus ist das Bundesministerium für Inneres ständig bestrebt, die Kooperation mit Vertretungsbehörden der wichtigsten Herkunftsländer noch weiter zu intensivieren, um eine Außerlandesbringung auch tatsächlich durchführen zu können. So wurden zuletzt Rückübernahmeabkommen mit Mazedonien und Russland abgeschlossen.

 

 

 

Zu Frage 7:

Bisher wurde den Verantwortlichen der Bundespolizeidirektion Innsbruck das Projekt lediglich präsentiert. Derzeit läuft eine Prüfung, ob und in welcher Form an dem Projekt seitens des Bundesministeriums für Inneres beziehungsweise der BPD Innsbruck allenfalls mitgewirkt werden kann.

 

Zu Frage 8:

Neben den bestehenden Kontakten und rechtlichen Kooperationsmöglichkeiten wurde im März 2007 eine mit den italienischen Behörden kooperierende Ermittlungsgruppe im Bereich des Stadtpolizeikommandos Innsbruck eingerichtet, um geeignete Maßnahmen im Hinblick auf das verstärkte Auftreten straffälliger nordafrikanischer Staatsangehöriger zu erarbeiten.