826/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.07.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
S91143/84-PMVD/2007                                                                                               11. Juli 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Mai 2007 unter der Nr. 839/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "finanzieller Schaden für die Republik Österreich durch das Verhalten des Bundesministers für Landesverteidigung in der Frage der Anschaffung von Luftraum­überwachungsflugzeugen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Nicht von mir zu verantwortende Sachverhalte wie fehlende Lizenzen und Voraussetzungen für den Betrieb hatten Planungen und Vorbereitungen zur Aufnahme des Flugbetriebes in der Bundesrepublik Deutschland notwendig gemacht.

Zu den Kosten verweise ich auf nachstehende Übersicht:

 

Beschreibung

Kosten

Personalbeistellung

ca. € 154.000,-

Anmietung Container

ca. € 30.000,-

IKT-Maßnahmen

ca. € 200.000,-

Transportkosten

ca. € 30.000,-

LogTransportkosten

ca. € 70.000,-

Überstunden

ca. € 100.000,-

calling cards

ca. € 18.000,-

Freizeitgestaltung

ca. € 18.000,-

JKV

ca. € 10.000,-

Reserve

ca. € 42.500,-

Repräsentativer Aufwand

ca. € 10.000,-

Entsendung

ca. € 1.650.000,-

Gesamtsumme:

ca. € 2.332,500,-

Zu 2:

Zunächst ist von ca. 40 Personen auszugehen; in weiterer Folge kann mit einem Anstieg des Personalstandes auf bis zu 80 Personen gerechnet werden.

Zu 3:

In Manching sind eine Erstausstattung an Ersatzteilen, eine verkleinerte Ausstattung des Gerätesatzes „Aircraft Ground Equipment (AGE)“, das für den Flugbetrieb erforderliche „Ground Support Equipment“ sowie die notwendige Anzahl an Containern für den Trans­port und die Lagerung des Materials erforderlich. Großgerät, einzelne Spezialwerkzeuge sowie die am Flugfeld benötigten Spezialfahrzeuge sind an Ort und Stelle verfügbar und würden zur unentgeltlichen Nutzung überlassen werden.

Zu 4:

Allfällige mit einer Verlegung nach Manching verbundenen Kosten sind aus dem Budget des Bundesministeriums für Landesverteidigung zu tragen und bei den VA-Ansätzen 1/40100, 1/40107 und 1/40108 zu verrechnen.

Zu 5 und 6:

Ja. Die deutsche Bundeswehr hat die Möglichkeit der Integration des Betriebs der ersten österreichischen Luftfahrzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ in Manching in Aussicht gestellt. Die bereits bestehende Amtshilfevereinbarung mit der deutschen Bundeswehr für die Dauer der Ausbildung, in der die Koordinierungserfordernisse im Hinblick auf Unterstützungsleistungen, Ausbildung, Flugbetrieb, Raumordnung und Infrastruktur geregelt sind, wird im Falle einer Ausbildung in Manching auf diesen Bereich erweitert werden.

Zu 7:

Nein.

Zu 8 bis 10:

Die Abnahme und somit der Eigentumsübergang der Luftfahrzeuge erfolgt in Zeltweg. Die geplante Flugbetriebsaufnahme in Deutschland erfolgt somit mit österreichischen Luftfahrzeugen. Im Ergebnis wird für das Luftfahrzeug Eurofighter „Typhoon“ keine Mehrwertsteuer anfallen.

Zu 11 bis 13 und 15:

Die Haftung trägt die Republik Österreich.

Zu 14:

Ja.

Zu 16:

Aufgrund des am 24. Juni 2007 abgeschossenen Vergleichs mit der EF-GmbH ist ein Totalausstieg gegenstandslos geworden.

Zu 17:

Ca. 675.000 Mannstunden.

Zu 18:

Der Preis für den „Full Mission“ Simulator beträgt rund 63,6 Mio. Euro.

Zu 19:

Es wurden Aufwendungen von rund 13,5 Mio. Euro für Ausbildungsleistungen, von rund 40 Mio. Euro für Infrastruktur, von rund 6 Mio. Euro für Ausrüstung, von rund 7 Mio. Euro für Informationstechnologie und von rund 1,5 Mio. Euro für Sonstiges getätigt.

 

Zu 20:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollziehungsbereich des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung. Ich ersuche deshalb um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Frage Abstand nehme.

Zu 21:

Am 26. Jänner 2007 habe ich die Einsetzung der „Task Force Luftraumüberwachungsflug­zeug (TF LRÜF)“ mit Ministerweisung verfügt. Hinsichtlich des Inhaltes darf ich auf den nachstehenden Auszug verweisen:

„In Umsetzung des Regierungsprogramms zur XXIII. Gesetzgebungsperiode ist mit soforti­ger Wirksamkeit eine „Task Force Luftraumüberwachungsflugzeug (TF LRÜF)“ einzu­richten, die dem Kabinett des Bundesministers unmittelbar zugeordnet ist. Die Task Force Luftraumüberwachung hat unter Sicherstellung der Aufrechterhaltung einer lückenlosen aktiven und passiven Luftraumüberwachung eine gesamtheitliche Projektkontrolle durchzu­führen sowie Ausstiegsvarianten aus dem Kaufvertrag und/oder signifikante Einsparungs­potentiale zu prüfen. Hierbei sind auch Erkenntnisse des laufenden parlamentarischen Untersuchungsausschusses heranzuziehen.“

Da mit dieser Ministerweisung alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts über den Aufgabenbereich der TF LRÜF umfassend informiert wurden und wesentliche Dienststellen für die Projektabwicklung – als Point of contact – direkt eingebunden sind, ist davon auszugehen, dass Irrtümer ausgeschlossen sind.

Zu 22:

Derartiges ist mir nicht bekannt und würde auch in keiner Weise mein Verständnis finden.

Zu 23 bis 35 und 45:

Aufgrund des am 24. Juni 2007 mit der EF-GmbH abgeschlossenen Vergleichs erübrigt sich eine Beantwortung dieser Fragen.

Zu 36 und 37:

Die Planungen sahen für die aktive Komponente der Luftraumsicherung 18 Luftfahrzeuge des Systems Eurofighter „Typhoon“, weiters Schulflugzeuge in Zweitrolle, Hubschrauber gegen langsam fliegende Luftfahrzeuge sowie ein integriertes bodengestütztes System der Fliegerabwehr vor. Auf Grund der geplanten Reduktion der Stückzahl von 18 auf 15 wird durch die zuständigen Stellen meines Ressorts ein Konzept erarbeitet, um die Luftraumüber­wachung auch mit nur 15 Stück Eurofighter „Typhoon“ bestmöglich zu organisieren. Für den Normalbetrieb der Luftraumüberwachung sind als Einsatzbereitschaft zwei Luftfahrzeuge an der „Flightline“ und ein Luftfahrzeug als Reserve vorgesehen.

Zu 38 und 39:

Die derzeitigen Planungen gehen von einer Schulung von 23 Piloten am Luftraumüber­wachungsflugzeug Eurofighter „Typhoon“ aus. Im Hinblick auf die vorgesehene Reduktion der Stückzahl von 18 auf 15 Stück Eurofighter „Typhoon“ wird diese Anzahl innerhalb meines Ressorts einer neuen Beurteilung unterzogen. Ich bitte um Verständnis, dass ich von einer detaillierten Beantwortung dieser Frage Abstand nehme, weil derartige Informationen Rückschlüsse auf einsatzrelevante Daten des österreichischen Bundesheeres zuließen.

Zu 40:

In qualitativer Hinsicht ist die Ausbildung des technischen Personals abgeschlossen.

Zu 41:

Der Bau des Simulatorgebäudes und die Pistensanierung wurden abgeschlossen. Sonstige Maßnahmen, wie die Adaptierung der Fliegerwerft, der Bau von Einsatzboxen, Staffel­gebäude, Energiezentrale und Sicherheitsleitzentrale befindet sich in unterschiedlichen Phasen der Bauausführung.

Zu 42:

Die erforderlichen Ersatzteile und logistischen Produkte sind bereits bestellt, die Kosten hiefür belaufen sich auf rund 269 Mio. Euro. Aufgrund des am 24. Juni 2007 abgeschlossenen Vergleichs mit der EF-GmbH findet diesbezüglich noch eine Überarbeitung statt.

Zu 43:

Derzeit befinden sich die „In-Service-Support“-Verträge in Verhandlung.

Zu 44:

Der Zeitbedarf für die Beschaffung eines neuen Luftraumüberwachungsflugzeuges beträgt rund 5 bis 10 Jahre.

Zu 46:

Die Luftraumüberwachung wird während der Fußballeuropameisterschaft 2008 mit den im Bundesministerium für Landesverteidigung vorhandenen Ressourcen sichergestellt werden. Detaillierte Aussagen hiezu sind im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 B-VG nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.

Zu 47 bis 49:

Derzeit werden die im Zuge eines „Request for Information“ eingeholten Informationen mehrerer Anbieter ausgewertet. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird eine Entscheidung über den weiteren Vorgang erfolgen. Bei Entscheid für die Saab 105 ist mit dem Beginn des Upgrades frühestens 2008/2009 zu rechnen.

Zu 50:

Mindestens 15 Jahre.