13/BI XXIII. GP

Eingebracht am 04.07.2007
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Bürgerinitiative

BÜRGERINITIATIVE betreffend    "Kärntner Petition für eine Erhebung der Muttersprache"

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
angenommen:

Die Zuständigkeit der Änderung des Volksgruppengesetzes,
BGBl.Nr. 396/1976 liegt in der Kompetenz des Bundesgesetz-
gebers bzw. des Bundesverfassungsgesetzgebers.

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht, die Erhebung der Muttersprache vorzu-
nehmen, weil nur mit einer solchen die tatsächliche Stärke
der slowenischen Minderheit in K
ärnten festgestellt werden
kann und nur eine solche dem "Rahmenübereinkommen zum Schutz
nationaler Minderheiten" und damit den Menschenrechten ent-
spricht.

Auf Basis der Ergebnisse der Muttersprachenerhebung soll
Kärnten gemeinsam mit der österreichischen Bundesregierung
eine dauerhafte und endgültige Lösung der Ortstafelfrage
im Sinne der langfristigen Erhaltung des sozialen Friedens
in Kärnten per Verfassungsgesetz erreichen.

                                                       

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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