13/BI XXIII. GP
Eingebracht am 04.07.2007
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Bürgerinitiative
BÜRGERINITIATIVE betreffend "Kärntner Petition für eine Erhebung der Muttersprache"
Seitens der Einbringer wird das Vorliegen
einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
angenommen:
Die Zuständigkeit der Änderung des
Volksgruppengesetzes,
BGBl.Nr. 396/1976 liegt in der Kompetenz des Bundesgesetz-
gebers bzw. des Bundesverfassungsgesetzgebers.
ANLIEGEN:
Der Nationalrat wird ersucht, die Erhebung der Muttersprache vorzu-
nehmen,
weil nur mit einer solchen die tatsächliche Stärke
der slowenischen Minderheit in Kärnten festgestellt werden
kann
und nur eine solche dem "Rahmenübereinkommen zum Schutz
nationaler
Minderheiten" und damit den Menschenrechten ent-
spricht.
Auf Basis
der Ergebnisse der Muttersprachenerhebung soll
Kärnten
gemeinsam mit der österreichischen Bundesregierung
eine
dauerhafte und endgültige Lösung der
Ortstafelfrage
im
Sinne der langfristigen Erhaltung des sozialen Friedens
in
Kärnten per
Verfassungsgesetz erreichen.
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