243 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (214 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden

Durch die gegenständliche Regierungsvorlage soll eine Regelung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Gesellschaften erfolgen, die aus grenzüberschreitenden Verschmelzungen hervorgehen. Weiters soll Art. 16 der Richtlinie 2005/56/EG umgesetzt werden.

 

Zur Verwirklichung der oben genannten Ziele enthält der Entwurf vor allem Bestimmungen über:

-       Definition jener aus einer grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaften, auf die das Recht auf Mitbestimmung der Arbeitnehmer gemäß Artikel 16 der Richtlinie 2005/56/EG anzuwenden ist,

-       Definition der an einer grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, ihrer Tochtergesellschaften sowie der von einer grenzüberschreitenden Verschmelzung betroffenen Tochtergesellschaften und Betriebe,

-       Einsetzung eines besonderen Verhandlungsgremiums bzw. eines besonderen Entsendungsgremiums und Definition ihrer jeweiligen Aufgaben,

-       Mindestinhalte der zwischen besonderem Verhandlungsgremium und dem zuständigen Organ der beteiligten Gesellschaften abzuschließenden Vereinbarung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der aus der grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft,

-       Voraussetzungen, unter denen die Vorschriften über die Mitbestimmung kraft Gesetzes zur Anwendung kommen, falls Verhandlungen zwischen besonderem Verhandlungsgremium und dem zuständigen Organ der beteiligten Gesellschaften scheitern, sowie Definition des Rechtes auf Mitbestimmung kraft Gesetzes,

-       Anwendung der Vorschriften über die Mitbestimmung kraft Gesetzes ohne vorherige Verhandlungen,

-       Entsendung der österreichischen Mitglieder in das besondere Verhandlungsgremium und das besondere Entsendungsgremium,

-       Rechtsstellung der österreichischen Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums und des besonderen Entsendungsgremiums,

-       weitere Anwendung bestehender Systeme der Mitbestimmung im Fall nachfolgender innerstaatlicher Verschmelzungen,

-       Schaffung eines Gerichtsstandes am Sitz der aus der grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft für die sich aus den Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes ergebenden Streitigkeiten.

 

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in den Erläuterungen der Regierungsvorlage darauf hingewiesen, dass die Vollziehung des Arbeitsverfassungsgesetzes im Wesentlichen bei den Gerichten liegt, sodass allenfalls Belastungen durch entsprechende Prozessführungen eintreten könnten.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 11. Oktober 2007 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Ridi Steibl.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Karl Öllinger, Herbert Kickl, Sigisbert Dolinschek, Werner Amon, MBA und Mag. Dr. Beatrix Karl sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (214 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 10 11

                                      Ridi Steibl                                                                      Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau