253 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 189/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz , Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes für einen Elternteil auf 36 Monate.

Die Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. März 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Im § 5 Kinderbetreuungsgeldgesetz wird die Anspruchsdauer des Kindergeldbezuges geregelt. Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes steht einem Elternteil längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats zu. Nimmt auch der zweite Elternteil Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, so verlängert sich die Anspruchsdauer über die Vollendung des 30. Lebensmonats hinaus um jenen Zeitraum, den der zweite Elternteil Kinderbetreuungsgeld beansprucht, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 36. Lebensmonates des Kindes. Damit sollte vor allem Vätern ein Anreiz geboten werden, sich vermehrt um die Kindererziehung zu kümmern.

Abgesehen davon, dass Österreichs Familien in dieser Frage nicht durch die Politik bevormundet werden sollten, zeigt die aktuelle Kinderbetreuungsgeld-Statistik (Februar 2007) des Bundesministeriums für Gesundheit Familie und Jugend, dass der, durch diese Regelung erwünschte, Lenkungseffekt aus verschiedenen Gründen in der Bevölkerung nicht greift. Zeigt doch die Statistik, dass die Zahl der Kinderbetreuungsgeld-beziehenden Männer vom Zeitraum 25.-30. Lebensmonat (LM) zum Zeitraum 30.-36. LM von 1.073 auf lediglich 2.842 ansteigt. Die Zahl der Kinderbetreuungsgeld-beziehenden Frauen sinkt jedoch von 30.290 auf 4.814.

Mit der Abschaffung der Teilungsregelung der Kinderbetreuung würden unsere Familien bis zum Eintritt des Kindes in den Kindergarten das Kinderbetreuungsgeld beziehen. Betroffen davon ist bei Mehrkindfamilien in den meisten Fällen nur der Kinderbetreuungsgeldbezug für das jüngste Kind.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Oktober 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin für den Ausschuss Abgeordnete Barbara Rosenkranz, die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Sabine Mandak, Ursula Haubner, Nikolaus Prinz, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Karl Öllinger, Bettina Stadlbauer, Anna Höllerer und Barbara Zwerschitz sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.

 


Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Laura Rudas gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2007 10 11

                                    Laura Rudas                                                                         Ridi Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau