254 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 290/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der 30-monatigen Krankenversicherungsdauer auch bei Wahl der Kurzleistung im Kinderbetreuungsgeldgesetz

Die Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. Juli 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Das Kinderbetreuungsgeld beinhaltet sowohl eine Geldleistung (14,53 Euro pro Tag) als auch eine Versicherungsleistung in Form der Krankenversicherung während des Kinderbetreuungsgeldbezugs.

Mit der Einführung der so genannten Kurzleistungsregelung (richtiger Minderleistungsregelung) im Zuge der anstehenden Kinderbetreuungsgeldgesetz-Novelle ist nicht nur eine Verringerung der Gesamtgeldleistung (um über 1.200,- Euro oder 10%) verbunden, sondern auch eine zeitliche Verkürzung der Krankenversicherungsdauer um die Hälfte (von 30 auf 15 Monate).

Mütter haben hinkünftig relativ kurz nach der Entbindung zu entscheiden, ob sie die alte 30/36-Monatsregelung oder die neue „flexible" 15/18-Kurzleistungsregelung in Anspruch nehmen wollen. Dies zu einem Zeitpunkt, da sich vor allem Mütter, die zum ersten Mal ein Kind bekommen, nur schwer Vorstellungen über die Veränderung der Lebensverhältnisse, die sich durch die Geburt eines Kindes bei den Eltern einstellen, machen können.

Leider werden viele Mütter der Verlockung des scheinbar höheren Kinderbetreu- ungsgeldbezugs erliegen, ohne sich schon im Vorfeld um die Betreuung des Kindes nach 15 Monaten kümmern zu können.

Für viele Mütter, gerade im ländlichen Raum, wird es schwierig werden, nach Ende der 15-monatigen Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes einen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unerlässlichen Kinderbetreuungsplatz, bzw. Platz bei einer Tagesmutter für ihr 15 Monate altes Kind zu bekommen. Vor allem Alleinerzieherinnen, die keine Möglichkeit haben, sich bei einem Partner mitzuversichern, werden dann ohne Kinderbetreuungsgeld und ohne Krankenversicherung ihr Auslangen finden müssen.

Die Dauer der Krankenversicherung ist als eine Teilleistung des Kinderbetreuungsgeldes anzusehen. Diese Leistung darf durch neue Regelungen im Bereich der Geldleistung (Auszahlungsmodalität) nicht geschmälert werden.

Der Verwaltungsaufwand würde sich durch die Beibehaltung des Versicherungsschutzes nicht erhöhen. Der Aufwand wäre sogar gegenüber einer Implementierung von zwei parallelen Systemen (30/36 bzw. 15/18) geringer. Versicherungstechnisch bliebe alles beim Alten, lediglich der Auszahlungsmodus würde sich verwaltungsseitig ändern (15 Monate Auszahlung in Höhe von 800,- Euro, 15 weitere Monate unterbleibt die Auszahlung).“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Oktober 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Barbara Rosenkranz, die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Sabine Mandak, Ursula Haubner, Nikolaus Prinz, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Karl Öllinger, Bettina Stadlbauer, Anna Höllerer und Barbara Zwerschitz sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Thomas Einwallner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2007 10 11

                              Thomas Einwallner                                                                   Ridi Steibl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau