256 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 187/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verlängerung der Karenz bis zum Ablauf des 3. Lebensjahres des Kindes

Die Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. März 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Derzeit haben Mütter und Väter Anspruch auf Karenz (= Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts) längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes.

Spätestens am Tag des 2. Geburtstages des Kindes ist die Arbeit wieder anzutreten, sonst kann dies als Entlassungsgrund angesehen werden. Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht hingegen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, für einen Elternteil bis zum 30. Lebensmonat des Kindes; wechseln sich die Eltern beim Bezug ab, längstens bis zum 3. Geburtstag.

Vielen Müttern, die gerne bis zum Eintritt des Kindes in den Kindergarten, also bis zum Ende des 3. Lebensjahres, zuhause bleiben möchten, wird durch die derzeitige Regelung eine Rückkehr an den ursprünglichen Arbeitsplatz verwehrt.

Echte Wahlfreiheit muss sowohl die Bedürfnisse jener Mütter berücksichtigen, die sich für einen früheren Wiedereinstieg ins Berufsleben entscheiden, als auch die Bedürfnisse derer abdecken, die sich für eine Kinderbetreuung bis zum Kindergarteneintritt zu Hause entscheiden.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 19. Juni 2007 und am 11. Oktober 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin für den Ausschuss Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Karl Öllinger, Gabriele Tamandl, Ursula Haubner, Mag. Andrea Kuntzl, Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Sabine Mandak, Barbara Rosenkranz, Nikolaus Prinz, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Bettina Stadlbauer, Anna Höllerer und Barbara Zwerschitz sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.


Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Jochen Pack gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2007 10 11

                                    Jochen Pack                                                                         Ridi Steibl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau