441 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (406 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz und das Mineralölsteuergesetz 1995 geändert werden – Ökologisierungsgesetz 2007 (ÖkoG 2007)

In den letzten Jahren wurden verstärkt Schritte zur Ökologisierung des Steuersystems gesetzt. Diese betrafen unter anderem die steuerliche Förderung biogener und schwefelfreier Kraftstoffe, die Anhebung der Mineralöl- und Energiesteuersätze und die Anreize zum Einbau von Partikelfiltern bei der Normverbrauchsabgabe.

Mit den vorliegenden Maßnahmen werden diese Schritte konsequent fortgesetzt.

Die Normverbrauchsabgabe, die anlässlich der Anschaffung eines Kraftfahrzeuges zu entrichten ist, hat einen besonders hohen Lenkungseffekt. Um diesen zwecks Anschaffung umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge zu erreichen, wird die Normverbrauchsabgabe um ein Bonus-Malus System in Abhängigkeit von den Schadstoff- und CO2-Emissionen ergänzt. Dies führt dazu, dass verbrauchs- und schadstoffarme Fahrzeuge einen Bonus erhalten, während stark umweltbelastende Kraftfahrzeuge mit einem Malus verteuert werden.

Im Zuge der weiteren Ökologisierung des Mineralölsteuergesetzes wird für gekennzeichnetes Gasöl (sogenanntes Heizöl extra leicht) und dem entsprechenden Heizstoff eine Spreizung des Steuersatzes abhängig vom Schwefelgehalt analog zur Spreizung bei Benzin und Diesel eingeführt. Damit soll für den Einsatz umweltfreundlicher schwefelarmer gekennzeichneter Gasöle und Heizstoffe ein steuerlicher Anreiz geschaffen werden.

Kompetenz

Die Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung und Vollziehung beruht auf den Kompetenztatbeständen „Bundesfinanzen, insbesondere öffentliche Abgaben, die ausschließlich oder teilweise für den Bund einzuheben sind;” (Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG).

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich

Durch den Klimawandel infolge hoher Treibhausgasemissionen drohen erhebliche volkswirtschaftliche Kosten. Diese Maßnahmen stellen ein mildes Mittel dar, um diese Kosten zu vermeiden, die kurzfristig höheren Steuereinnahmen bei der Mineralölsteuer sind dabei Ergebnis eines volkswirtschaftlichen Lenkungseffekts. Es sind daher keine negativen Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung zu erwarten.

Finanzielle Auswirkungen

Im Saldo sind bei den vorgeschlagenen Maßnahmen in den Abgabengesetzen keine nennenswerten finanziellen (Folge-)Kosten zu erwarten.

Auswirkungen auf das Abgabenaufkommen

–      Normverbrauchsabgabegesetz: Die Maßnahmen werden in den kommenden Jahren zu keinen nennenswerten Aufkommensänderungen führen. Sollten diese Maßnahmen zu einem Mehraufkommen führen, wird dieses in den Klimafonds eingezahlt.

–      Mineralölsteuergesetz 1995: Die Änderung führt 2008 zu einem Mehraufkommen von rund 10 Mio. Euro. Danach ist damit zu rechnen, dass schwefelhältiges Gasöl weitgehend durch schwefelfreies Gasöl substituiert ist und durch den dadurch möglichen Einsatz von modernen und effizienten Brennwertgeräten zukünftig mit einer geringeren Aufkommensdynamik zu rechnen ist.

Von diesen Mehreinnahmen von zunächst 10 Mio. Euro entfallen als Ertragsanteile auf die Länder im Jahr 2008 rd. 1,65 Mio. Euro bzw. ab dem Jahr 2009 rd. 2,06 Mio. Euro sowie auf die Gemeinden rd. 1,17 Mio. Euro jährlich. Diese Anteile der Länder und Gemeinden wurden bereits auf Basis der Vereinbarung über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2008 ermittelt, wo eine Umwandlung der wesentlichen Bedarfszuweisungen und Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder und Gemeinden in Ertragsanteile vorgesehen ist.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. Jänner 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kai Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Bernhard Themessl, Dr. Gabriela Moser, Petra Bayr, Josef Bucher, Lutz Weinzinger, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Dr. Ferdinand Maier, Ing. Hermann Schultes, der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, der Bundesminister für Finanzen Mag. Wilhelm Molterer und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit

angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (406 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 01 24

                                     Jakob Auer                                                         Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann