448 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2005) (III-5 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht ist in die Abschnitte

         1.    Einleitung;

         2.    Die Kriminalität im Spiegel des Kriminalitätsberichts;

         3.    Lagebilder betreffend ausgewählte Deliktsformen;

         4.    Verbrechensverhütung und Verbrechensaufklärung;

         5.    Menschenrechtsbeirat;

         6.    Migrationswesen;

         7.    Europäische Union;

         8.    Staatsbürgerschafts- und Passangelegenheiten;

         9.    Initiativen auf dem Gebiete der Gesetzgebung;

         10.  Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten;

         11.  Waffenwesen;

         12.  Festnahmen und Demonstrationen;

         13.  Zivilschutz, Krisen- und Katastrophenschutz, Flugpolizei,

                Entminungs- und Entschärfungsdienst;

         14.  Die Kriminalität im Spiegel der Strafrechtspflege;

         15.  Gerichtliche Strafenpraxis;

         16.  Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Strafrechtspflege sowie

         17.  Personelle und organisatorische Maßnahmen bei den Justizbehörden

gegliedert, wobei die Abschnitte 2 bis 13 vom Bundesministerium für Inneres und die Abschnitte 14 bis 17 vom Bundesministerium für Justiz erstellt wurden.

Der zweite Abschnitt enthält eine Reihe von Statistiken. Ihnen zufolge sind die Verbrechen im Berichts­jahr gegenüber 2004 von 172.115 auf 148.748 zurückgegangen; dies bedeutet eine Abnahme von 13,6 Prozent. Die Zahl der Vergehen ist um 3,2 Prozent gesunken, nämlich von 471,533 auf 456.524. Bei der Gesamtzahl aller strafbaren Handlungen ist mit minus 6,0 Prozent eine Abnahme von 643.648 Fällen auf 605.272 Fälle zu verzeichnen.

Die Gesamtsumme aller strafbaren Handlungen, Verbrechen und Vergehen ist daher insgesamt deutlich zurück­gegangen.

Die Aufklärungsquote der Gesamtkriminalität zeigt gegenüber dem Jahr 2004 mit 38,1 Prozent eine Zunahme von 1,5 Prozent. Die Aufklärungsquote der Verbrechen konnte von 18,4 Prozent auf 18,9 Prozent gesteigert werden. Darüber hinaus hat die Aufklärungsquote für Vergehen um 1,0 Prozent zugenommen und beträgt nunmehr 46,3 Prozent.

In absoluten Zahlen ausgedrückt, konnten 2005 24.103 Verbrechen geklärt werden. Bei den Vergehen war ein Senkung der absoluten Zahl der aufgeklärten Fälle um 1,2 Prozent zu verzeichnen, bei allen gerichtlich strafbaren Handlungen ergab sich eine Abnahme von 6,1 Prozent.

Der vierte Abschnitt befasst sich mit personellen, organisatorischen, technischen und baulichen Maß­nahmen zur Verbesserung der Verbrechensverhütung und Verbrechensaufklärung und berichtet auch über die Ausbildung in diesem Bereich.

Der fünfte Abschnitt berichtet über die Tätigkeiten und Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates.

Der sechste Abschnitt “Migrationswesen” befasst sich im Einzelnen mit dem Aufenthalts-, Asyl- und Fremdenwesen, der Bundesbetreuung für Asylwerber, der Integration und Migration.

Der siebente Abschnitt „Europäische Union“ beschäftigt sich eingehend mit EU weiten Stragetien un Initiativen und der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit.

Staatsbürgerschafts- und Passangelegenheiten sind im Abschnitt acht dargestellt. Insgesamt wurden 35.417 Personen eingebürgert, was eine Abnahme hingegen dem Jahr 2004 von 16,0 Prozent bedeutet. Die Zahl der ausgestellten Reisepässe und Kinderpässe stieg um 3,6 Prozent.

Abschnitt neun berichtet über die Gesetzesinitiativen.

Die dem zehnten Abschnitt zugrunde liegenden Unfallzahlen 2005 sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Unfälle liegen um 4,1 Prozent, die Verletzten um 4,7 Prozent und die Verkehrstoten um 12,5 Prozent niedriger als im Jahr 2004.

Der Abschnitt 11 “Waffenwesen” stellt dar, dass seit der Anpassung des Waffenrechtes 1997 ein stetiger Rückgang an waffenrechtlichen Dokumenten zu verzeichnen ist.

Im Berichtsjahr fanden, wie dem 12. Abschnitt zu entnehmen ist, im gesamten Bundesgebiet 4.538 Demonstrationen mit den Schwerpunktthemen Tierschutz, Soziales (Jugendarbeit, Bildungspolitik, Faschismus und Rassismus, Sozialabbau, Abtreibung, Drogen),  Menschenrechtsthemen, Außenpolitik, Umweltschutz und Transit-Verkehrsbelastung statt.

Der Abschnitt 13 behandelt die Themen Krisen- und Katastrophenschutz, Zivilschutz, Flugpolizei, Entminungsdienst sowie Entschärfungsdienst.

Die Kriminalität im Spiegel der Strafrechtspflege wird im 14. Abschnitt dargestellt. Demnach haben die Staatsanwaltschaften 2005 66.946 Straffälle gegen bekannte und 140.546 gegen unbekannte Täter erledigt. 206.274 Anzeigen waren neu angefallen und 10.489 anhängig übernommen worden. Gegenüber 2004 ist der Neuanfall an Strafsachen um 11,7 Prozent zurückgegangen.

Nach der Statistik der Rechtspflege wurden von den Gerichten 45.691 Personen rechtskräftig verurteilt. Das bedeutet gegenüber 2004 einen Zuwachs von 1,1 Prozent.

Entsprechend dem 15. Abschnitt hat sich seit Inkrafttreten der durch die Strafprozessnovelle 1999, BGBl. I Nr. 55/1999, eingeführten Diversion mit 1. Jänner 2000 die Flexibilität des strafrechtlichen Reaktionssystems wesentlich erhöht und das Verhältnis zwischen Geld- und Freiheitsstrafen statistisch grundlegend verändert. Im Berichtsjahr wurden bedingt, teilbedingt oder unbedingt insgesamt 17.756 Geld­strafen und 26.187 Freiheitsstrafen ausgesprochen. Die Geldstrafeneinnahmen machten 18,51 Millionen Euro (2004: 16,66 Millionen Euro) aus.

Im Berichtsjahr wurden 19.199 Strafen, das sind 42,0 Prozent aller Strafen, zur Gänze bedingt nachgesehen. Der Anteil der bedingten Strafen ist damit gegenüber 2004 um 0,5 Prozentpunkte gestiegen.

Zum 1.12.2005 wurden insgesamt 8.955 Personen in den österreichischen Justizanstalten angehalten, davon waren 6.059 Strafgefangene und 2.082 Untersuchungshäftlinge.

Der Abschnitt 16 befasst sich mit Massnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Strafrechtspflege nämlich unter anderem mit der Reform des Strafprozesses, Telekommunikationsüberwachung, Diversion, Opferschutz, Opferhilfe und Bewährungshilfe (Neustart).

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 05Februar 2008 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloss der Ausschuss für innere Angelegenheiten gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht nicht endzuerledigen.

 

Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Abgeordnete Mag. Johann Maier.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2005) (III-5 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2008 02 05

                              Mag. Johann Maier                                                             Rudolf Parnigoni

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann