489 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (455 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

Der in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltene Staatsvertrag dient dem Ziel, die Durchführung gemeinsamer Projekte und Veranstaltungen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik unter Berücksichtigung der Prioritäten beider Vertragsparteien zu fördern. Dies soll insbesondere im Wege der Finanzierung der Mobilitätskosten durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit geschehen.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Staatsvertrag ist in Hindi, deutscher und englischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 26. März 2008 in Verhandlung genommen. Über die Vorlage berichtete die Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Wissenschaftsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

 

 

 

 

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (455 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2008 03 26

                         Adelheid Irina Fürntrath                                                    Mag. Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann