Entschließung

Die zuständigen Bundesminister werden ersucht,

1.      gegenüber der EU-Kommission und im Rat die Novellierung und Verschärfung der EU-Spielzeug-Richtlinie aktiv zu unterstützen und sicherzustellen, dass gefährliche Chemikalien im Spielzeug, wie z.B. alle krebserregenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffe verboten werden;

2.      auf europäischer Ebene die Einführung eines freiwilligen Gütesiegels für Sicherheit und Qualität von Produkten (ergänzend zum CE-Zeichen) zu prüfen, das von unabhängigen Stellen vergeben und geprüft werden kann;

3.      sich dafür einzusetzen, dass das EU-Zeichen „CE“ bei Spielzeug nur dann angebracht werden darf, wenn die europäischen Anforderungen (Konformität) auch tatsächlich eingehalten und diese von unabhängigen Stellen überprüft werden;

4.      die österreichischen Handelsunternehmen aufzufordern, stärker als bisher ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen bei Spielzeug auch durch Eigenkontrolle zu gewährleisten und deren Ergebnisse zu dokumentieren;

5.      für eine verpflichtende Angabe des Importeurs in den EU-Raum einzutreten, womit behördliche Kontrollen erleichtert werden;

6.      die Zusammenarbeit und die gegenseitige Informationsverpflichtungen zwischen den Zollbehörden und der Lebensmittelaufsicht neu zu regeln;

7.      einen österreichweiten Überwachungsplan als ein Instrument für eine verstärkte und gezielte Kontrolle von Kinderspielzeug zu entwickeln; damit sollen die Kontrollen der Lebensmittelaufsicht verstärkt werden.