492 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2005 und 2006 (III-106 der Beilagen)

Gemäß Art. 121 Abs. 4 B-VG hat der Rechnungshof bei Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Jahreseinkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen sowie zusätzliche Leistungen für Pensionen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmungen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten. Die durchschnittlichen Einkommen der genannten Personenkreise sind hierbei für jede Unternehmung und für jede Einrichtung gesondert auszuweisen.

Im gegenständlichen Bericht liegt hiermit dem Nationalrat das Ergebnis der für die Jahre 2005 und 2006 durchgeführten Erhebung der Durchschnittseinkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen des Bundes vor, wobei das im Bericht wiedergegebene Zahlenmaterial sowie die Bezeichnung („Firma”) den eigenen Angaben der Unternehmung/Einrichtung entspricht, die der Rechnungshof zwar auf Plausibilität, nicht aber auch auf materielle Richtigkeit überprüft hat. Der vorliegende Bericht schließt formal an den letzten Bericht des Rechnungshofes über die Einkommensverhältnisse in den Jahren 2003 und 2004 (III-189 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. Gesetzgebungsperiode) an.

Wie im Allgemeinen Berichtsteil ausgeführt wird, sind jene Unternehmungen und Einrichtungen zur Bekanntgabe der durchschnittlichen Einkommen und Pensionsleistungen verpflichtet, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht. Erfasst sind – wie in den Vorjahren – jene Unternehmungen, die der Begriffsbestimmung des Art. 126b Abs. 2 B-VG entsprechen. Auch hält der Rechnungshof am Begriff der „Einrichtungen” weiter fest; in diesem Sinne hat er die durchschnittlichen Einkommensverhältnisse bei vom Bund verschiedenen Rechtsträgern erhoben, die – ohne Unternehmung zu sein – der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, also vor allem

–      bei Stiftungen und Fonds im Sinne des Art. 126b Abs. 1 B-VG,

–      bei den Trägern der Sozialversicherung (Art. 126c B-VG),

–      beim Österreichischen Rundfunk (§ 31a des Rundfunkgesetzes) und

–      bei der Agrarmarkt Austria (§ 20a des AMA-Gesetzes 1992).

Hinsichtlich der Durchführung der Erhebung ist festzuhalten, dass sich in den Jahren 2005 und 2006 die Eigentümerstruktur zahlreicher Unternehmungen/Einrichtungen derart änderte, dass sie für einen Teil des Berichtszeitraumes nicht mehr der Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes und/oder seiner Berichts­pflicht an den Nationalrat unterlagen. Sofern diese Unternehmungen/Einrichtungen für die verbliebenen Zeiträume Einkommensdaten meldeten, fanden diese Aufnahme in diesen Bericht.

 

Im Zahlenteil ordnet der Rechnungshof im gegenständlichem Bericht die von ihm in die Einkommenserhebung einbezogenen Unternehmungen und Einrichtungen insgesamt 15 Bereichen, vergleichbar einzelnen Wirtschaftszweigen, zu.

Innerhalb der Bereiche wird jeweils zwischen den vom Rechnungshof erhobenen Durchschnittseinkommen (Teil A) und den zusätzlichen Leistungen für Pensionen (Teil B) unterschieden.

Der Zahlenteil enthält sowohl hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten als auch hinsichtlich der Einkommen gerundete Jahreswerte; Teilzeitbeschäftigte oder nicht ganzjährig Beschäftigte sind auf ganzjährige Arbeitsverhältnisse mit vollem Beschäftigungsausmaß hochgerechnet. Abweichende Sonderfälle sind in Fußnoten erläutert.

Während die Einkommen als Durchschnittswerte je Aufsichtsratsmitglied, Vorstandsmitglied bzw. Geschäftsführer und Beschäftigtem dargestellt sind, umfassen die zusätzlichen Leistungen für Pensionen die Gesamtbeträge je Unternehmung/Einrichtung. Die Werte in den Übersichten sind jeweils in € 1.000 mit einer Dezimalstelle angegeben.

Entsprechend den - anlässlich der Behandlung des Einkommensberichtes betreffend die Jahre 1995 und 1996 im Rechnungshofausschuss geäußerten - Wünsche von Abgeordneten werden Einkommen, die über dem Bezug des Bundeskanzlers gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 des Bundesbezügegesetzes, BGBl. I Nr. 64/1997 i.d.g.F., liegen, durch Umrandung gesondert gekennzeichnet.

 

Im Interesse der Aussagekraft stellt der Rechnungshof die Pensionsleistungen an ehemalige Mitarbeiter und die Nettobewegungen der Pensionsrückstellungen getrennt dar.

Zur Beurteilung der künftigen Pensionsleistungen weist der Rechungshof auch die Höhe des Vorsorgeerfordernisses im Sinne des § 211 Abs. 2 des Unternehmensgesetzbuches aus, demzufolge die Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen sowie ähnliche Verpflichtungen mit dem sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ergebenden Betrag anzusetzen sind. Dieses bilanzielle Vorsorgeerfordernis stimmt mit der von der betroffenen Unternehmung/Einrichtung tatsächlich gebildeten Pensionsrückstellung nicht immer überein.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 16. Januar sowie in einer weiteren Sitzung am 25. März 2008 behandelt.

 

An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Dr. Günther Kräuter, Hermann Gahr, Mag. Gerald Hauser, Mag. Bruno Rossmann, Christian Faul, Konrad Steindl, Alois Gradauer, Erwin Hornek, Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler.

 

Einstimmig wurde am 27. März 2008 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2005 und 2006 (III-106 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2008 03 27

                           Rosemarie Schönpass                                                       Mag. Werner Kogler

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann