511 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 325/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vergütung von 20 Prozent des Kaufpreises bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen durch Behinderte

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. September 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß § 36 Abs 1 Bundesbehindertengesetz (BBG) findet bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen für behinderte Menschen eine Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) statt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen der Ziffern 1 bis 4 des § 36 Abs 1 erfüllt sind. Diese Abgeltung ist bis zu einem Kaufpreis von 20.000 Euro zuzüglich der Kosten für die durch die Behinderung notwendige Zusatzausstattung möglich.

Bei Totalschaden oder irreparabler Beschädigung des Kraftfahrzeuges ohne eigenes Verschulden kann um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden. Ansonsten ist ein neuerlicher Antrag erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig.

Die geltenden Bestimmungen bergen zwei große Nachteile in sich. Einerseits wird der Kauf von Gebrauchtwagen durch Behinderte - mit Ausnahme von Jahreswagen - nicht gefördert und zum anderen stellt die NoVA-Rückvergütung für Menschen mit Behinderung einen Anreiz dar, ein Fahrzeug mit hohem Kraftstoffverbrauch anzuschaffen.

Um diese negativen Aspekte der NoVA-Abgeltung zu beseitigen, soll künftig nicht mehr die NoVA sondern 20 Prozent des Kaufpreises bis zu einem anrechenbaren Kaufpreis von 22.000 Euro zuzüglich die Kosten für behinderungsbedingt notwendige Umbauten (z.B. Automatik, Servolenkung, Umbau von Pedalen) rückvergütet werden. Ein neuerlicher Antrag soll entsprechend den geltenden Bestimmungen auch hier erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig sein.

Durch diese Neuregelung wird der Ankauf von Gebrauchtwagen durch Behinderte gefördert und Behinderte, die sich ein verbrauchsarmes Kraftfahrzeug anschaffen, werden nicht weiter bestraft.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. April 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Neubauer die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, August Wöginger, Mag. Christine Lapp, Ursula Haubner, Karl Dobnigg, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Barbara Riener, Ridi Steibl und Josef Muchitsch sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Christine Lapp gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008 04 02

                             Mag. Christine Lapp                                                             Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau